Buchbesprechung: „Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung“ Dissertation von Laura M. Zentner (2011)




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Urheberrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
7015
550
Mai 2011


  • Laura M. Zentner, Rechtsreferendarin in Berlin
  • Das Urheberrecht des Architekten bei der Werkverwirklichung
    Reihe: Geistiges Eigentum und Wettbewerbsrecht – GEuWR, Band 53
  • 2011, XIV, 164 Seiten, broschiert, EUR 49,- zzgl. Portokosten
  • Mohr Siebeck Verlag, Tübingen

  • ISBN-Nr.: 978-3-16-150724-3

Dieses Buch ist ein Wegweiser durch das urheberrechtliche Labyrinth, dem Architekt und Bauherr ausgeliefert sind, wenn es beim Bau zu Meinungsverschiedenheiten kommt. Laura Zentner führt diersen kaum geklärten Konflikt einer ebenso transparenten wie überzeugenden Lösung zu und hilft, gerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden.

Zu den nach § 1 UrhG urheberrechtlich geschützten Werken zählen auch Bauwerke und ihre Entwürfe. Architekten stehen daher dieselben Rechte zu wie anderen Werkschöpfenden. Dennoch nehmen Bauwerke eine Sonderstellung unter den Werkarten ein. Bei den meisten schutzfähigen Bauwerken wird die schöpferische Leistung nur in einem Werkstück dreidimensional fixiert. Gleichzeitig besteht gerade in der Baukunst ein besonders großes Bedürfnis nach Veränderungen, da fast alle Bauwerke Zweckbauten sind. Die urheberrechtlich geschützten Interessen des Architekten sind mit denen des Grundstückseigentümers und Bauherrn in Ausgleich zu bringen. Jüngst hat der Streit um den Berliner Hauptbahnhof gezeigt, welche Probleme dies vor allem in der dogmatisch bisher schwach durchdrungenen Phase der Werkentstehung bereitet.

Zur Auflösung dieses Konflikts leistet die Untersuchung von Laura Maria Zentner einen wesentlichen Beitrag.

Rechtsprechung und Literatur sind bis Ende Dezember 2010 berücksichtigt.

Zur Autorin Laura M. Zentner:
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaft in Jena; 2010 Promotion; Rechtsreferendarin in Berlin.

Interessenten: Lehrende und Studierende der Rechtswissenschaft (Urheberrecht und Baurecht); Architekten, Architekturbüros und Architekturstudenten; entsprechende Institute und Bibliotheken

TT/23.05.2011   —) Literaturübersichten


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