Buchbesprechung: „Welchen Rechtsschutz braucht Software?“ von Patent- und Rechtsanwälte Bardehle Pagenberg (Hrsg.)




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Urheberrecht
Patentrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
7015
551
August 2011


  • Herausgegeben von den Patent- und Rechtsanwälten Bardehle Pagenberg in München; Betreuer Dr. Dieter Stauder
  • Welchen Rechtsschutz braucht Software?
    Tagungsband zum Symposium „Welchen Rechtsschutz braucht Software?“ der Kanzlei Bardehle Pagenberg vom 15. Juli 2010 in München – Vorträge und Materialien
    Aktuelle Themen im Geistigen Eigentum, Band 3
  • 1. Auflage 2011, 122 Seiten, kartoniert, EUR 48,- zzgl. Portokosten
  • Carl Heymanns Verlag, Wolter Kluwers Deutschland GmbH, Köln

  • ISBN-Nr.: 978-3-452-27624-7

Seit der Entwicklung der Mikroelektronik und des Computers schreitet die sogenannte dritte industrielle Revolution mit Atem beraubender Geschwindigkeit voran. Softwarebasierte Produkte sind heute aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Dies wirft die Frage nach dem Rechtsschutz für Software auf.

Das Urheberrecht leistet hier unbestritten den wichtigsten Beitrag. Brauchen durch Software implementierte Erfindungen darüber hinaus aber auch Patentschutz, oder findet die Entwicklung auf diesem Gebiet auch ohne die Aussicht auf Patentschutz statt?

Inhalt:

Vorwort mit Vorstellung der Vortragenden

A. Referenten

B. Einführung und Vorträge

    Johannes Lang und Dr. Christof Karl: Begrüßung und Einführung

    I. Prof. Dr. Thomas Dreier: Die Bedeutung des Schutzes für Software durch das Urheberrecht

    II. Dr. Stefan V. Steinbrener: Patentschutz für Software – Möglichkeiten und Grenzen

    III. Prof. Dr. Knut Blind: Auswirkungen des Patentschutzes für Software aus volkswirtschaftlicher Sicht

    IV. Marco Schulze: Softwarepatente – ein Hemmschuh für die IT-Branche

    V. Dr. Bernhard Fischer (SAP): Warum innovative Softwarefirmen Patentschutz brauchen

C. Bericht über die Podiumsdikussion von Dr. Dieter Stauder

D. Materialien

    I. Stellungnahme der Großen Beschwerdekammer des EPA – G 3/08 – vom 12.5.2010 – Computerprogramme, ABl. EPA 2011, 10

    II. Beschluss des Bundesgerichshofs vom 22.4.2010 – Xa ZN 20/08 – Dynamische Dokumentengenerierung, GRUR 2010, 613

TT/12.08.2011   —) Literaturübersichten


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