„Die Anfechtungslegitimation von Dritten im Europäischen Fusionskontrollrecht“ von Dr. Stephan Zilles




Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Europa
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TRANSPATENT
TT – ZAHL
EU465
5615
504
November 1997


  • Zilles, Stephan, Dr:

  • „Die Anfechtungslegitimation von Dritten im Europäischen Fusionskontrollrecht“

    Abhandlungen zum Recht der Internationalen Wirtschaft, Band 44

  • 1997, 213 Seiten, kartoniert, DEM 95,-

  • Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg

  • ISBN-Nr.: 3-8005-1184-3

Das Buch beschäftigt sich mit dem verfahrensrechtlichen Problem, welchen Dritten ein Klagerecht gegen die Genehmigung eines Unternehmenazusammenschlusses durch die Europäische Kommission zustehen kann. Dabei legt die Arbeit den Schwerpunkt auf die Klagemöglichkeiten von Dritten im Anwendungsbereich der Fusionskontrollverordnung. Ferner
weitet sie diese Fragestellung auch auf die montanrechtliche Konzentrationskontrolle der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl aus.

Der erste Teil der Arbeit definiert allgemein die Voraussetzungen an die Klagebefugnis eines Dritten gegen ein Fusionsvorhaben. Als entscheidendes Kriterium greift die Untersuchung die mögliche Gefährdung der Wettbewerbsstellung eines klagewilligen Dritten auf. In der
montanrechtlichen Fusionskontrolle hängt die Anfechtungslegitimation eines Dritten dagegen hauptsächlich davon ab, ob er zu den kohle- und stahlproduzierenden bzw. -vertreibenden Unternehmen oder zu deren Verbänden zählt.

Im zweiten Teil der Arbeit stehen die verschiedenen Dritten im Mittelpunkt. Im einzelnen werden die Anforderungen an ein Klagerecht von Konkurrenten, Marktpartnern, Aktionären, Interessenverbänden und von Staaten beschrieben. Der Verfasser untersucht vor allem die Eignung verschiedener formaler und materieller Indikationen, eine mögliche Gefährdung durch wettbewerbsbeschränkende Marktmacht als Grundlage der Klagebefugten anzuzeigen. Er entwickelt dabei ein umfassendes System der Anfechtungslegitimation von Dritten für das europäische Fusionskontrollrecht. Es kommt ihm darauf an, ein Ergebnis zu präsentieren, das nicht nur rechtsdogmatisch begründet ist, sondern auch in die Praxis der täglichen Rechtsanwendung umgesetzt werden könnte.

TT/11.10.1997




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