Buchbesprechung: “ Technologietransfer im europäischen Kartellrecht durch Gruppenfreistellung “ von Thomas Stoffmehl
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Thomas Stoffmehl:
- „Technologietransfer im europäischen Kartellrecht durch Gruppenfreistellung“
Patent- und Know-how-Lizenzverträge
Reihe: Grundlagen und Praxis des Wirtschaftsrecht, Band 14
- 1997, 256 Seiten, DEM 86,-
- Erich Schmidt Verlag, Berlin, Bielefeld, München
- ISBN-Nr.: 3-503-04314-4
- „Technologietransfer im europäischen Kartellrecht durch Gruppenfreistellung“
Am 31.01.1996 verabschiedete die Europäische Kommission die Gruppenfreistellungsverordnung zum Technologietransfer, die am 01.04.1996 in Kraft getreten ist und die bisherige Einzelregelungen, insbesondere die Patentlizenz- und Know-how-Verordnung, ersetzt.
Diese neue Verordnung hat Konsequenzen für weite Bereiche der europäischen Wirtschaft. Mit der zunehmenden Integration des Gemeinsamen Marktes hat das Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und der damit verbundenen Sanktionen drastisch an Bedeutung zugenommen, denn eine große Anzahl von Regelungen zwischen Unternehmen unterliegen diesem Verbot. Die Freistellung vom Verbot für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, die aus wettbewerbspolitischer Sicht dem Grunde nach positiv zu beurteilen sind, wird zu einer immer wichtigeren Aufgabe.
Bislang liegt noch keine Darstellung zu dieser recht komplexen und umfassenden Verordnung vor. Diese Veröffentlichung schließt diese Lücke.
Der Autor befaßt sich in seiner Dissertation grundlegend mit den verschiedenen Regelungsproblemen der Technologietransfer-Freistellung und führt in Grundbegriffe des europäischen Kartellrechts ein. Literatur und Rechtsprechung sind gründlich eingearbeitet.
TT/16.12.1997
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)