Buchbesprechung: „KfZ-Vertrieb und EU-Kartellrecht“ von Michael Funk
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
EU |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Michael Funk
- „KfZ-Vertrieb und EU-Kartellrecht„
Status quo und notwendige Veränderungen für Vertragshändler und Handelsvertreter
- 2002, 445 Seiten, kartoniert, EUR 49,80 zzgl. Portokosten
- Erich Schmidt Verlag, Berlin Bielefeld München
- ISBN-Nr.: 3-503-06614-4
Die Struktur des europäischen Kfz-Vertriebs ist durch das EU-Kartellrecht geprägt, insbesondere durch die Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1475/95. Diese bestimmt den Aufbau der Vertriebsstrukturen im Autohandel europaweit. Danach wird den Kfz-Herstellern erlaubt, ihre Vertragshändler über die bekannten Maße hinaus qualitativ und quantitativ zu selektieren. Dadurch sind z. B. freie Händler vom Nutzfahrzeugverkauf ausgeschlossen.
Dieses Privileg gilt noch bis zum 30. September 2002, danach ist die bestehende Kfz-GVO 1475/95 nicht mehr anwendbar. Der zukünftige Rechtsrahmen für den Kfz-Vertrieb ist ungewiss. Die kartellrechtlichen Spielräume sind von den Kfz-Herstellern für Handelsbeschränkungen missbraucht und diese Verhaltensweise durch die EU-Kommission bestraft worden. Auch deshalb wird nicht mit einer Verlängerung der bestehenden Verordnung gerechnet.
Es ist offen, wie eine Nachfolgeregelung aussehen könnte. Die Anwendung der neuen GVO 2790/1999 über vertikale Vereinbarungen, der Entfall jeglicher Ausnahmeregelungen für Kfz-Händler oder der Vertrieb über Handelsvertreter sind mögliche Alternativen. Dieses Buch ist ein wichtiger umfassender Beitrag zu diesem Thema.
Diese Neuerscheinung beschäftigt sich ausführlich mit den Möglichkeiten und Grenzen der Gestaltung von Vertriebssystemen, der Entwicklung und Status quo des selektiven Kfz-Vertriebs (Automobilvertrieb und Kartellrecht – ein Überblick von den Anfängen des 19. Jahrhundert bis zur GVO 1475/95), sowie dem Kfz-Vertrieb der Zukunft.
TT/24.05.2002 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)