Buchbesprechung: „Machtmissbrauch marktbeherrschender Unternehmen im Europäischen Kartellrecht“ von Dr. Kamilla Tekautschitz
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Kamilla Tekautschitz:
- „Machtmissbrauch marktbeherrschender Unternehmen im Europäischen Kartellrecht“
Unter besonderer Berücksichtigung des Pharmavertriebs
Marburger Schriften zum Gesundheitswesen, Band 8
- 2008, 226 Seiten, broschiert, EUR 48,- zzgl. Portokosten
- Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
- ISBN-Nr.: 978-3-8329-3457-6
Im Fokus aktueller gesundheitspolitischer Diskussionen steht die Senkung der Arzneimittelausgaben. Ein Mittel dazu ist die Förderung von Parallelimporten. Eine Zunahme von Parallelimporten bedeutet für die Arzneimittelhersteller sinkende Gewinnmargen in dem Land, in das die Arzneimittel importiert werden. Im Interesse der Arzneimittelhersteller liegt daher eine Senkung der Parallelimporte. Dieses Ziel lässt sich dadurch verwirklichen, dass die Lieferungen von Arzneimitteln an parallelimportierende Großhändler beschränkt werden. Bisher vom EuGH unbeantwortet ist die Frage, ob dieses Verhalten der Arzneimittelhersteller ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung gemäß Artikel 82 EG ist.
Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Arzneimittelmarktes auf der Grundlage der Rechtsprechungshistorie des EuGH beantwortet diese Arbeit die Frage, wann eine marktbeherrschende Stellung eines Arzneimittelherstellers in einer solchen Konstellation vorliegt und ob er sie missbräuchlich ausnutzt, wenn er Maßnahmen ergreift, um Parallelimporte zu verhindern.
Das Werk wendet sich an Kartellrechtler ebenso wie an Pharmarechtler, die mit dem Problem des Machtmissbrauchs im Pharmavertrieb konfrontiert werden.
TT/01.09.2008 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)