Buchbesprechung: „Vertikal-GVO“ Praxiskommentar (2. Aufl. 2008) von Schultze / Pautke / Wagener
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- RA Dr. Jörg-Martin Schultze, LL.M.; RAin Dr. Stephanie Pautke, LL.M; RAin Dr. Dominique S. Wagener, LL.M. (Partner bei Baker & McKenzie in Frankfurt):
- „Vertikal-GVO“
Praxiskommentar
wrp – Wettbewerb in Recht und Praxis
- 2., überarbeitete Auflage 2008, XX, 528 Seiten, gebunden, EUR 98,- zzgl. Portokosten
- Verlag Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main
- ISBN-Nr.: 978-3-8005-1390-1
Als ersten Schritt zur praktischen Umsetzung der europäischen Kartellrechtsreform verabschiedete die Europäische Kommission Ende 1999 die Gruppenfreistellungsverordnung („Vertikal-GVO“), die für alle Formen von Vertriebsvereinbarungen gilt.
Dieser Praxiskommentar ist derzeit die einzige separat erhältliche Kommentierung der Vertikal-GVO.
Ziel der zweiten Auflage des Buches ist es, die in der Zwischenzeit aufgetretenen Anwendungsprobleme aufzuzeigen und Lösungsvorschläge für die Vertragsgestaltung aus der Sicht des Praktikers an die Hand zu geben. Es werden Spezialprobleme im Zusammenhang mit dem Internetvertrieb sowie mit der Gestaltung von Software- und Franchiseverträgen behandelt. Außerdem finden die mit In-Kraft-Treten der 7. GWB-Novelle am 1. Juli 2005 eingeführten Änderungen zum deutschen Kartellrecht, soweit sie Auswirkungen auf die Gestaltung von vertikalen Vereinbarungen haben, Berücksichtigung.
Der Schwerpunkt des Buches liegt in Übereinstimmung mit der Denkweise der Kommission auf den Händler- und weniger auf den Lieferverträgen. Auf Handelsvertreterverträge wird separat eingegangen.
TT/05.06.2009 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)