TRANSPATENT Monatsheft Mai 2006
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Länder |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | LANDESZAHL |
SACHZAHL |
BLATTZAHL |
9-10/V/06 |
Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. H.-Jochen Krieger:
Auslandsdienst für Patent-, Muster-, Marken-, Wettbewerbs-Recht und Wirtschaft
Heftpreis im Abonnement : EUR 34,08 (zzgl. MWSt für inländische Bezieher und Portokosten)
INHALTSVERZEICHNIS
INTERNATIONALE BELANGE
- Hinweise des DPMA zur Anwendung der PCT-AusfO
Ablagezahl PCT134-2010-711f. - Beschl.PräsEPA vom 17.2.2006 über die Rückerstattung von Recherchengebühren
Ablagezahl EPUE461-2352-531ff. - Mitteilung des EPA vom 1.3.2006 über Recherchen- und Prüfungsgebühren
Ablagezahl EPUE461-2352-535ff. - Mitteilung des EPA vom 1.2.2006 über neue Funktionalitäten in der Online-Gebührenzahlung
Ablagezahl EPUE461-2356-501f. - MittPräsDPMA Nr. 3/06 vom 24.2.2006 über die Einreichung von EP-Anmeldungen
Ablagezahl EPUE461-2578-511 - Mitteilung des EPA vom 15.9.2004 über die elektronische Einreichung von US-Prioritätsunterlagen
Ablagezahl EPUE461-2597-403f. - HABM Verfahrens-Richtlinien, Teil B: Prüfungs-RL, Abschn. 13: Madrider Protokoll
Ablagezahl GMV463-4100-441ff. - MittPräsHABM Nr. 1/06 vom 2.2.2006 über die Verlängerung der Cooling-off-Frist
Ablagezahl GMV463-4118-511 - Abkommen EG – Kanada über die Anwendung ihres Wettbewerbsrecht vom 17.6.1999
Ablagezahl EU465-5972-101ff. - VO (EG) Nr. 1238/95/2006 (konsolidiert) Gebührenordnung für das EU-Sortenamt
Ablagezahl EU465-8352-501ff.
CHILE
- Kurzübersicht zum neuen IP-Gesetz
Ablagezahl CL575-1981-501
DEUTSCHLAND
- MittPräsDPMA Nr. 4/06 vom 24.2.2006 über die Einreichung von Unterlagen bei Patentinformationszentren
Ablagezahl DE597-1981-205f. - Klassifizierungs-RL vom 1.6.2006
Ablagezahl DE597-2541-401ff.
FRANKREICH
- Erlass über die INPI-Gebühren vom 2.8.2005
Ablagezahl FR615-1987-501ff.
ÖSTERREICH
- Patentamtsgebühren-VO (gültig ab 1.1.2006)
Ablagezahl AT770-1987-701f.
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste BESTELLUNG bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)