TRANSPATENT Monatsheft Juni 2006
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Länder |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | LANDESZAHL |
SACHZAHL |
BLATTZAHL |
11-12/VI/06 |
Herausgeber: Rechtsanwalt Dr. H.-Jochen Krieger:
Auslandsdienst für Patent-, Muster-, Marken-, Wettbewerbs-Recht und Wirtschaft
Heftpreis im Abonnement : EUR 34,08 (zzgl. MWSt für inländische Bezieher und Portokosten)
INHALTSVERZEICHNIS
INTERNATIONALE BELANGE
- Informationen zu internationalen Anmeldungen nach dem Madrider Protokoll, die beim HABM eingereicht werden
Ablagezahl MMA194A-4051-301 - HABM Verfahrens-Richtlinien, Teil A: Allgemeine Verfahrensvorschriften vor dem Amt (Nov. 2005)
Ablagezahl GMV463-4043-501ff. - HABM Verfahrens-Richtlinien, Teil E: Abschnitt 3 – Änderungen in Anmeldungen und Eintragungen (Nov. 2005)
Ablagezahl GMV463-4051-601ff. - HABM Verfahrens-Richtlinien, Teil B Prüfung – Neufassung von Abschnitt 12.12 (Nov. 2005)
Ablagezahl GMV463-4100-437 - HABM-Beschluss Nr. EX-04-6 vom 14.12.2004 betreffend die Zustellung durch technische Kommunikationsmittel
Ablagezahl GMV463-4117-505ff. - VO (EG) Nr. 510/2006 des Rates vom 20.3.2006 zum Schutz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Ablagezahl EU465-5004-501ff. - VO (EG) Nr. 918/2004 der Kommission vom 29.4.2004 zum Erlass von Übergangsbestimmungen zum Schutz von Ursprungsbezeichnungen und geografischen Angaben für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel infolge des Beitritts der 10 neuen Länder
Ablagezahl EU465-5004-551ff. - VO (EG) Nr. 509/2006 des Rates vom 20.3.2006 über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln
Ablagezahl EU465-5004-571ff.
DEUTSCHLAND
- MittPräsDPMA Nr. 6/06 vom 30.3.2006 über die Hinterlegung Allgemeiner Vollmachten und Angestelltenvollmachten beim Deutschen Patent- und Markenamt
Ablagezahl DE597-1981-513ff.
ITALIEN
- Abschaffung einiger Gebühren (ab 1.1.2006)
Ablagezahl IT670-2352-401
JAPAN
- Erfordernisse für Patentanmeldungen
Ablagezahl JP675-2578-501f. - Änderungen im Markengesetz ab 1.4.2006
Ablagezahl JP675-4010-505f. - Erfordernisse für Markenanmeldungen
Ablagezahl JP675-4051-501
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste BESTELLUNG bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)