Buchbesprechung: „Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Handelsvertretern und Vertragshändlern“ von Detzer / Ulrich
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Sammelteil |
Handelsrecht |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Prof. Dr. Klaus Detzer und Claus Ulrich, Rechtsanwalt:
- „Gestaltung von Verträgen mit ausländischen Handelsvertretern und Vertragshändlern„
Schriftenreihe Recht der Internationalen Wirtschaft, Band 60
- 2000, 328 Seiten, Leinen, DEM 160,-
- Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg
- ISBN-Nr.: 3-8005-1249-1
Ein „Muß“ für jedes exportorientierte Unternehmen und jeden Exporteur, allerdings eine schwierige Materie: die Vertragsgestaltung mit ausländischen Handelsvertetern und Vertragshändlern. Derartige Verträge sind darum komplizierter als solche mit inländischen Vertriebspartnern, weil für sie in vielen Bereichen andere Rechtsnormen gelten, z.B. in bezug auf § 92c HGB oder die Anforderungen des EG-Kartellrechts. Hinzu kommt, daß auch das ausländische Recht über den Gerichtsstand sowie das ausländische Administrativrecht zu berücksichtigen und die Verträge an einigen Stellen stets länderspezifisch auszugestalten sind.
Dieses neue Buch aus der Feder ausgewiesener Wirtschaftsjuristen ist praxisorientiert und hilft dem deutschen Exporteur bei der optimalen Vertragsgestaltung. Es informiert über rechtswirksame und zweckmäßige Vereinbarungen und enthält viele Muster, Klausel-Vorschläge und weitere Vorschläge für Vertragstexte. Auch nützliche Hinweise auf das ausländische Recht werden gegeben.
Die Autoren wenden sich an Exporteure und entsprechende Unternehmen sowie deren Rechts- und Wirtschaftsberater. Ebenso werden Verbände, Kammern und Gerichte, aber auch Handelsvertreter und Vertragshändler diese Neuerscheinung zu schätzen wissen.
TT/11.11.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)