Buchbesprechung: „Das ICANN-Schiedsverfahren“ von Rechtsanwalt Tobias H. Strömer
Buchbesprechung
TT-BEGRIFF | Sammelteil |
Schiedsgerichtsbarkeit |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Rechtsanwalt Tobias H. Strömer
- „Das ICANN-Schiedsverfahren“
Schriftenreihe Kommunikation & Recht, Band 15
- 2002, 120 Seiten, kartoniert, EUR 29,- zzgl. Versandkosten
- Verlag Recht und Wirtschaft GmbH, Heidelberg
- ISBN-Nr.: 3-8005-1311-0
Streitigkeiten um Internet-Domains machen den Löwenanteil an den Auseinandersetzungen im Internet-Recht aus. Häufig werden kennzeichenrechtlich geschützte Domains von sog. „Domain-Name-Grabbern“ zum Verkauf gegen teures Geld angeboten. Betroffene besitzen in solchen Fällen zwar nach fast allen Rechtsordnungen Unterlassungs- und Freigabeansprüche. Die besten Ansprüche helfen aber wenig, wenn sie nicht durchzusetzen sind. Wohnt der Domain-Inhaber im Ausland, wird er angemeldete Ansprüche häufig einfach ignorieren. Hier helfen die von der ICANN (Internet Corporation of Assigned Names and Numbers) eingeführten Schiedsverfahren weiter. Die Entscheidungen der Schiedsgerichte werden nicht vom Domain-Inhaber, sondern unmittelbar von der Registrierungsstelle umgesetzt.
Der Praxisleitfaden beschreibt in verständlicher Form die Voraussetzungen eines erfolgreichen Schiedsverfahrens und kommentiert die bereits ergangenen Entscheidungen der Schiedsgerichte. Dabei wird u.a. auch die Verfahrensordnung (RUDRP) eingehend beschrieben. Ergänzt wird der Leitfaden durch die Wiedergabe der einschlägigen Verfahrensordnungen nebst deutscher Übersetzung und einen Musterantrag.
Das Werk ist von besonderem Interesse für Domain-Inhaber, Rechtsanwälte, Unternehmensjuristen, Internet-Provider sowie Universitäten.
TT/28.09.2002
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)