Buchbesprechung: „Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung“ von Andreas Heinemann




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Länder-
Sammelteil
Kartellrecht
Wettbewerbsrecht
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
IZ480
5615 / 5015
503
Juni 2002


  • Dr. Andreas Heinemann, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Lausanne:

  • „Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung“

    Eine grundlagenorientierte Untersuchung zum Kartellrecht des geistigen Eigentums

    JUS PRIVATUM Beiträge zum Privatrecht, Band 65
  • 2002, XXXIV, 690 Seiten, Leinen, EUR 119,- zzgl. Versandkosten

  • Verlag Mohr Siebeck, Tübingen

  • ISBN-Nr.: 3-16-147709-X

Immaterialgüterrecht, also Urheber-, Patent-, Markenrecht etc., und Kartellrecht sind zwei vergleichsweise junge Rechtsgebiete. So ist es nicht verwunderlich, dass die Frage nach ihrem gegenseitigen Verhältnis erst nach und nach gestellt, im Laufe der Entwicklung unterschiedlich beantwortet und bis heute nicht abschließend geklärt wurde.

Andreas Heinemann plädiert unter Einbeziehung des US-amerikanischen und des internationalen Wirtschaftsrechts sowie der ökonomischen Grundlagen für einen Neuansatz. Das Immaterialgüterrecht soll nicht mehr von außen als Anwendungssperre dem Kartellrecht entgegenstehen, sondern immaterialgüterrechtliche Wertungen sind von innen in die Auslegung der kartellrechtlichen Tatbestände einzubringen. Spannungen zwischen beiden Rechtsgebieten sind angemessen auszugleichen und nicht durch eine Abschottung beider Rechtsgebiete zu ignorieren. Auf diesem
Weg wird die längst überfällige Integration des Immaterialgüterschutzes in das Gesamtsystem der Wettbewerbsordnung möglich.

TT/26.06.2002




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