Buchbesprechung: „Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung“ von Andreas Heinemann
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Sammelteil |
Wettbewerbsrecht |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Andreas Heinemann, Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches Recht an der Universität Lausanne:
- „Immaterialgüterschutz in der Wettbewerbsordnung“
Eine grundlagenorientierte Untersuchung zum Kartellrecht des geistigen Eigentums
JUS PRIVATUM Beiträge zum Privatrecht, Band 65
- 2002, XXXIV, 690 Seiten, Leinen, EUR 119,- zzgl. Versandkosten
- Verlag Mohr Siebeck, Tübingen
- ISBN-Nr.: 3-16-147709-X
Immaterialgüterrecht, also Urheber-, Patent-, Markenrecht etc., und Kartellrecht sind zwei vergleichsweise junge Rechtsgebiete. So ist es nicht verwunderlich, dass die Frage nach ihrem gegenseitigen Verhältnis erst nach und nach gestellt, im Laufe der Entwicklung unterschiedlich beantwortet und bis heute nicht abschließend geklärt wurde.
Andreas Heinemann plädiert unter Einbeziehung des US-amerikanischen und des internationalen Wirtschaftsrechts sowie der ökonomischen Grundlagen für einen Neuansatz. Das Immaterialgüterrecht soll nicht mehr von außen als Anwendungssperre dem Kartellrecht entgegenstehen, sondern immaterialgüterrechtliche Wertungen sind von innen in die Auslegung der kartellrechtlichen Tatbestände einzubringen. Spannungen zwischen beiden Rechtsgebieten sind angemessen auszugleichen und nicht durch eine Abschottung beider Rechtsgebiete zu ignorieren. Auf diesem
Weg wird die längst überfällige Integration des Immaterialgüterschutzes in das Gesamtsystem der Wettbewerbsordnung möglich.
TT/26.06.2002
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)