TT-BEGRIFF
Transpatent
Zentral-Register
Gliederungsschemata
Sachzahlen
Patentrecht
TT-ZAHL
010
3
201
April 1962
5/IV/62


[1] vgl. hierzu die grundsätzlichen Erläuterungen unter 010-0001-502 (VII/VIII/55) sowie TT 010-3-1 (1/I/61)


[2] Dies ist im Patentrecht zugleich die immer wiederkehrende erste Zeile der Beschriftung der Kopfleiste eines Blattes über der Sachzahl.


[3] Die Sachgliederung des Patent- und Gebrauchsmusterrechts ist mit Genehmigung von Prof. Dr. Dr. Fritz LINDENMAIER (*) 1958, CARL HEYMANNS VERLAG in Köln, angelehnt.


[4] Diese hier nach links hinausgerückten Schlagwörter werden in die zweite und nötigenfalls in die dritte Zeile der Beschriftung in der Kopfleiste eines Blattes über die Sachzahl eingesetzt.


[5] Diese fettgedruckten Schlagwörter werden, soweit sie bei einer Veröffentlichung einschlägig sind, als Beschriftung in der Kopfleiste eines Blattes über der Blattzahl verwendet (bis zu drei Zeilen), oder es wird eine typische, dem Inhalt der Veröffentlchung entnommene Kurzbezeichnung benutzt.


[6] hier nur soweit auf Patentrecht bezüglich; soweit nicht besonders darauf bezüglich siehe: 0101


[7] hier nur soweit auf Patentrecht bezüglich; soweit nicht besonders darauf bezüglich siehe: 0102


[8] hier nur vollständige Texte; Texte einzelner Gesetzesänderungen siehe: 2006; Texte bilateraler und multilateraler internationaler Abkommen und darauf bezüglicher Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 2950 bis 2980


[9] allgemeine Entwicklungstendenzen der patentrechtlichen Praxis mit gegenwärtiger Rechtswirksamkeit siehe: 2010; besondere einzelne Entwicklungstendenzen der Praxis siehe bei der jeweiligen Sachzahl


[10] Entwürfe, Vorhaben, Vorschläge, Vorlagen, Planungen und Änderungsabsichten hinsichtlich der Gesetzgebung usw. siehe: 2008


[11] nur patentrechtlich; allgemein siehe: 1200


[12] Abgrenzung zwischen Patent und Gebrauchsmuster siehe: 2041; Gebrauchsmusterrecht siehe: 3000 ff.; Patent und unlauterer Wettbewerb siehe: 2228; 5683; sklavischer Nachbau siehe: 5081; Abgrenzung technischer Ergebnisse von nichttechnischen siehe: 2022 Blätter 501 ff.


[13] Staatliche Eingriffe in das Patentrecht im Allgemeinen siehe: 2040 und 2277; bilaterale Abkommen und zugehörige Gesetzgebung siehe: 2970 bis 2979


[14] Texte einzelner Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 2004 und 2006; Bekanntmachung von Anmeldungen usw. im patentrechtlichverfahrensmäßigen Sinn siehe: 2625; Texte bilateraler und multilateraler Abkommen und zugehöriger Gesetze, Verordnung und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 2950 bis 2979


[15] hier soweit materiell auf das Patentrecht bezüglich; Patentanwaltskammern, -Vereinigungen und Belange der Patentanwaltschaft sowie Standesrecht der Patentanwälte [sowie der Patentagenturen] siehe: 2930


[16] hier soweit auf das Patentrecht bezüglich, Personenbeschreibungen, Listen von Rechts- und Patentanwälten; jedoch Belange der Einzelvertretung des Anmelders vor dem Patentamt siehe: 2440 ff.)


[17] Abgrenzung des Patentrechts im Allgemeinen siehe: 2012


[18] Zusatz-, Ergänzungspatente siehe: 2333


[19] Neuheit siehe: 2050 ff.


[20] Kombinationspatente siehe: 2029; Zusatz-, Ergänzungs-[Verbesserungs-]Patente siehe: 2333


[21] soweit nicht hierfür ein besonderes Gesetz erlassen wird, alsdann siehe 8000 ff.)


[22] Zusatz-, Ergänzungspatente siehe: 2333


[23] soweit allgemeine Fragen der Abgrenzung von anderen verwandten Rechten und anderen gewerblichen Schutzrechten im Allgemeinen siehe: 2012


[24] Patentrecherche, Dokumentation siehe: 2056


[25] Prüfungsverfahren (Amtsprüfung) siehe: 2606


[26] siehe hierzu ferner: 2597


[27] Ausstellung und Vorführung als offenkundige Vorbenutzung siehe: 2067


[28] Stand der Technik Allgemein siehe: 2051 BZ 601 ff.


[29] Öffentlichkeit, Patentrolle siehe: 2540 ff.; Bekanntmachung als verfahrensrechtlicher Bestandteil siehe: 2625


[30] Ausstellungspriorität siehe: 2054


[31] gemeinschaftliche Erfindung im Arbeits- und Dienstrecht siehe: 2096; außerhalb eines Vertragsverhältnisses siehe: 2145


[32] außer Diensterfindungen im öffentlichen Dienst, diese siehe: 2099; sowie außer für die Landesverteidigung wichtige Erfindungen, diese siehe: 2273; Zwangslizenzen siehe: 2270


[33] ohne Vertragsverhältnis siehe: 2085


[34] prozessuale Belange [Anmeldeverfahren] siehe: 2565 ff.; siehe auch: 2178


[35] Zusammentreffen mit anderen Schutzrechten siehe: 2012; mit Gebrauchsmustern siehe: 2041


[36] räumlicher Geltungsbereich siehe: 2192


[37] vier Benutzungsarten allgemein siehe: 2196 ff.


[38] Ausübungszwang siehe: 2371; Benutzungshandlungen mit Beziehung zum Ausland siehe: 2193


[39] Verluste durch Nichtausübung, Ausübungszwang siehe: 2371


[40] Patent als Wettbewerbsmissbrauch, Wettbewerbsbehinderung siehe: 5750; sklavischer Nachbau siehe: 5081


[41] Sicherheit des Staates Geheimpatente siehe: 2559


[42] Lizenzrecht siehe: 2999 ff.


[43] Verpfändung, Pfändungspfandrecht, Zwangsvollstreckung und Konkurs siehe: 2318


[44] Verträge über Geheimerfindungen und -verfahren siehe 2320; Patentverwertungsverträge siehe: 2325; Lizenzverträge und Wettbewerbsbeschränkungen [Kartellrecht, Patent als Missbrauch] siehe: 5758; Registrierung von Lizenzen siehe: 2287


[45] Registrierung siehe: 2287


[46] vgl. hierzu auch Rechtsübergang 2280 ff.


[47] Gebühren siehe: 2350 ff.


[48] Gebühren siehe: 2350 ff.


[49] Allgemeine Devisenbestimmungen siehe: 1950 ff.


[50] Ablauf des Patents wegen Ende der Schutzdauer siehe: 2331; Beendigung des Zusatzpatents siehe: 2339; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei bereits beendeten Patenten (restitutio in integrum) siehe: 2755


[51] Gebührenpflicht, Fälligkeit, Zahlungsfristen usw. siehe: 2352 f., 2354 ff.


[52] Verfahren der Nichtigkeitserklärung, Vernichtung eines Patents siehe: 2685; Abhängigkeit siehe: 2195


[53] (Zwangslizenzen siehe: 2268 ff.; staatliche Eingriffe siehe: 2215 ff.; wettbewerbsbeschränkender Missbrauch von Patenten im kartellrechtlichen Sinn siehe: 5683 ff. (letzteres noch vereinzelt, was in Neuveröffentlichungen künftig entfällt, teilweise unter 5750}


[54] Patentanwaltskammern, -vereinigungen und Belange der Patentanwaltschaft sowie deren Standesrecht einschl. der Patentagenten und sog. Erlaubnisscheininhaber siehe: 2930; Honorartarife von Patentanwaltskammern u. ä. siehe: 2354


[55] Institute für Patentrecht, Hochschul-Einrichtungen, Forschungsunternehmungen, Fachzusammenschlüsse sowie sonstiges Verbandswesen, staatlich oder nicht, siehe: 2018


[56] verfahrensmäßige Zuständigkeit siehe: 2470


[57] Würdigung von Einzelpersönlichkeiten siehe: 2019, 4019 und 6019


[58] befristete Beschwerde im Anmelde- und Folgeverfahren (Erteilungsverfahren siehe: 2657}


[59] Bekanntmachung von Patentanmeldungen siehe: 2625; Öffentliche Auslegestellen siehe: 2628; Gesetz- und Amtsblätter siehe: 2014; Geheimpatente siehe: 2631


[60] vgl. auch die Hinweise weiter oben zum Sachwort "Öffentlichkeit des Patentamts" !


[61] materielle Belange der Anmeldung siehe: 2150 ff.


[62] wesentliche und notwendige Bestandteile siehe: 2575; Amtssprache siehe: 2780; Vertretung und Vollmacht siehe: 2440 ff.


[63] Résümée anstelle von Ansprüchen, siehe jedoch: 2590


[64] Kurzbeschreibungen und Auszüge siehe: 2588


[65] Ausnahmen von der Anmeldepriorität, insbesondere Verbands- (Unions-) und Ausstellungspriorität siehe: 2353 ff.


[66] Patentrecherche, Dokumentation siehe: 2056


[67] soweit materielles Recht siehe: 2052


[68] soweit materielles Recht siehe: 2052


[69] Wiedereinsetzung restitutio in integrum siehe: 2755


[70] Aussetzung der Bekanntmachung siehe: 2629


[71] Gesetz- und Amtsblätter siehe: 2014; neuheitsschädliche Vorveröffentlichung: 2057 ff.


[72] Gebühren für Beschlussfassung, Veröffentlichung und Verbreitung siehe: 2352


[73] Aussetzung des Erteilungsverfahrens siehe: 2612


[74] Patentrolle siehe: 2542; Abgabe von Patent-Auslegeschriften siehe: 2628


[75] Bekanntmachung der Inaussichtstellung der Patentierung siehe: 2625 ff.; Gesetz- und Amtsblätter siehe: 2014; neuheitsschädliche Vorveröffentlichungen siehe: 2057 ff.


[76] Gebühren siehe: 2352


[77] Kosten siehe: 2351 ff.


[78] materielle Voraussetzungen und Folgen der Vernichtung siehe: 2375; allgemeines Rechtsmittel [einfache Beschwerde) siehe: 2500; besonderes, z.B. befristetes Rechtsmittel [sofortige Beschwerde] siehe: 2657 ff.; zuständige Entscheidungsstellen: besondere Patentgerichte für Entscheidung in Erteilungs-, Zwangslizenz- und Nichtigkeitsangelegenheiten siehe: 2782; ordentliche Gerichte für Entscheidung in zivilen Streitigkeiten siehe: 2873 ff.


[79] Vorbringen neuer Beweismittel siehe: 2712


[80] Sondergerichte für die Entscheidung in Erteilungs-, Zwangslizenz- und Nichtigkeitsangelegenheiten sowie, falls bürgerliche Rechtsstreitigkeiten außerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit zugewiesen, für Zivilprozesse in Patentsachen; sonst siehe hinsichtlich der ordentlichen zivilen Gerichtsbarkeit in Patentsachen: 2873 ff.; vgl. ferner die Klammer zu: 2685


[81] nur des Patentgerichts; des Patentamts siehe: 2463


[82] Prozessrechtliche Besonderheiten des zivilen Patentverletzungsstreits siehe: 2873 ff.


[83] Prozessrechtliche Besonderheiten des zivilen Patentverletzungsstreits siehe: 2873 ff.


[84] Verwirkung siehe anschließend: 2791 BZ 601 ff.; Verjährung siehe: 2845


[85] Nichtigkeit und Nichtigkeitserklärung siehe: 2375 ff. und 2685 ff.


[86] zivilrechtlicher Schadenersatzanspruch siehe: 2788 ff.


[87] Soweit auch die Zivilstreitigkeiten besonderer Gerichtsbarkeit zugewiesen sind, siehe: 2782


[88] Verbandswesen, Vereinigungen u.ä. siehe: 2018; Einzelpersönlichkeiten, Listen von Patentanwälten siehe: 2019


[89] Einführungs-, Import-, Revalidierungs-Patente siehe: 2035; bilaterale und konkrete Länderbeziehungen siehe: 2969 ff.


[90] PCT-Vertrag als solcher siehe: Landeszahl 134 ff.


[91] WIPO/OMPI als solche siehe: Landeszahl 136 ff.


[92] Pariser Verbandsübereinkunft als solche siehe: Landeszahl 140 ff.


[93] Übereinkommen als solches siehe: Landeszahl 459 ff.


[94] Europäisches Patentübereinkommen als solches siehe: Landeszahl 461 ff.


[95] Übereinkommen als solches siehe: Landezahl 462 ff.


[96] Europäische Übereinkunft als solche siehe: Landeszahl 458 ff.


[97] vgl. die Klammer zu "Europa-Verträge" hiervor; EWG als solche siehe: Landeszahl 465


[98] vgl. die Klammer zu "Europa-Verträge" hiervor; Montan-Union als solche siehe: Landeszahl 468


[99] vgl. die Klammer zu "Europa-Verträge" hiervor; EURATOM als solches siehe: Landeszahl 470


[100] vgl. die Klammer zu "Europa-Verträge" hiervor; EFTA als solche siehe: Landeszahl 475


[101] Bei der sich hier anschließenden Länderaufstellung handelt es sich um eine Kurzfassung; wenn die Einordnung bestimmter, in der nachfolgenden Aufstellung nicht enthaltener geographischer Gebiete festgestellt werden soll, empfiehlt sich die Einsichtnahme in die vollständige Liste der Landeszahlen (vgl. 010-0002-601 ff. (6/IV/79), woraus zu ersehen sein wird, in welches übergeordnete geographische Gebiet ein nicht in der anschließenden Liste enthaltenes einzuordnen oder unter welchem Schlagwort es sonst aufzufinden ist.


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Erstellt: Sun Jun 23 09:55:56 2013