TT-BEGRIFF
Transpatent
Zentral-Register
Gliederungsschemata
Sachzahlen
Warenzeichenrecht
TT-ZAHL
010
3
401
Januar 1961
1/I/61


[1] vgl. hierzu die grundsätzlichen Erläuterungen unter 010-0001-502 (VII/VIII/55) sowie TT 010-3-1


[2] Dies ist im Warenzeichenrecht zugleich die immer wiederkehrende erste Zeile der Beschriftung der Kopfleiste eines Blattes über der Sachzahl.


[3] Diese hier ganz nach links hinausgerückten Schlagwörter werden in die zweite und nötigenfalls in die dritte Zeile der Beschriftung in der Kopfleiste eines Blattes über die Sachzahl eingesetzt.


[4] Diese fettgedruckten Schlagwörter werden, soweit sie bei einer Veröffentlichung einschlägig sind, als Beschriftung in der Kopfleiste eines Blattes über der Blattzahl verwendet (bis zu drei Zeilen), oder es wird eine typische, dem Inhalt der Veröffentlchung entnommene Kurzbezeichnung benutzt.


[5] hier nur soweit auf Warenzeichenrecht bezüglich; soweit nicht besonders darauf bezüglich siehe: 0101


[6] hier nur soweit auf Warenzeichenrecht bezüglich; soweit nicht besonders darauf bezüglich siehe: 0102


[7] hier nur vollständige Texte; Texte einzelner Gesetzesänderungen siehe: 4006; Texte bilateraler und multilateraler internationaler Abkommen und darauf bezüglicher Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 4750 bis 4809


[8] allgemeine Entwicklungstendenzen der warenzeichenrechtlichen Praxis mit gegenwärtiger Rechtswirksamkeit siehe: 4010; besondere einzelne Entwicklungstendenzen der Praxis siehe bei der jeweiligen Sachzahl


[9] Entwürfe, Vorhaben, Vorschläge, Vorlagen, Planungen und Änderungsabsichten hinsichtlich der Gesetzgebung usw. siehe: 4008


[10] nur warenzeichenrechtlich; Allgemein siehe: 1200


[11] Namen siehe: 5327; Firmen siehe: 5342; Schlagworte (Slogans) siehe: 5329; Telegramm-Kurzbezeichnungen siehe: 5330; allgemeine Druckschriftentitel siehe: 5346; allgemeine Geschäftsbezeichnungen [außerhalb der vorgenannten Kennzeichnungen] siehe: 5348)


[12] Staatliche Eingriffe in das Warenzeichenrecht im Allgemeinen siehe: 4177; bilaterale Abkommen und zugehörige Gesetzgebung siehe: 4750 bis 4809


[13] Texte einzelner Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 4004 und 4006; Bekanntmachung von Anmeldungen usw. im warenzeichenrechtlich-verfahrensmäßigen Sinn siehe: 4117; Texte bilateraler und multilateraler Abkommen und zugehöriger Gesetze, Verordnungen und sonstiger Rechtsbestimmungen siehe: 4750 bis 4809


[14] hier soweit materiell auf das Warenzeichenrecht bezüglich; Patentanwaltskammern, -Vereinigungen und Belange der Patentanwaltschaft sowie Standesrecht der Patentanwälte [sowie der Patentagenturen] siehe: 2930


[15] hier soweit auf das Warenzeichenrecht bezüglich, Personenbeschreibungen, Listen von Rechts- und Patentanwälten; jedoch Belange der Einzelvertretung des Anmelders vor dem Warenzeichenamt siehe: 4046


[16] Rechtswirkung siehe: 4340; absolute und relative Hinderungsgründe siehe: 4080 ff. und 4109 ff.; Kennzeichnungszwang siehe: 4140; Eintragungszwang siehe: 4063; Ausübungszwang siehe: 4344; materielles Warenzeichenrecht siehe: 4180 ff.


[17] Person des Anmelders siehe: 4045


[18] Bindung an Geschäftsbetrieb siehe: 4165


[19] Warenzeichen als Wettbewerbsmissbrauch siehe: 5760


[20] Dienstleistungszeichen siehe: 4034


[21] siehe hierzu auch die folgenden Schlagworte 4030 ff. sowie 4084 und 4111, an letztgenannter Stelle auch Verwässerung als Kennzeichnungsschwächung)


[22] Kennzeichnungszwang siehe: 4140; Eintragungszwang siehe: 4063; Ausübungszwang siehe: 4344; Defensivzeichen siehe: 4036; Sonderfall des Ausstattungsrechts in Deutschland (West) siehe: 4470 ff.


[23] Anmeldeverfahren siehe: 4040 ff.; Prüfung siehe: 4100 f.; Sonderfall des Ausstattungsrechts in Deutschland (West) siehe: 4470 ff.


[24] Namen und Firma als Warenzeichen siehe: 4038 und 4039


[25] Warennamen siehe: 4089


[26] Namen und Firma als Warenzeichen siehe: 4038 und 4039


[27] Namen und Firma als Warenzeichen siehe: 4038 und 4039


[28] wiederkehrende bildliche Darstellungen, sog. Rapporte, siehe: 4032


[29] Warenbegriff siehe: 4024


[30] Warenzeichenmäßiger Gebrauch siehe: 4028


[31] Wort-, Bild- und Wortbildzeichen siehe: 4031 und 4032; Namen im Wettbewerb siehe: 5327


[32] Wort-, Bild- und Wortbildzeichen siehe: 4031 und 4032; Firma im Wettbewerb siehe: 5342


[33] Anmeldevoraussetzungen und Merkblätter siehe: 4051


[34] Inhaberschaft von Kennzeichnungsmitteln im Allgemeinen siehe: 4021


[35] Konzernzeichen und Treuhandzeichen siehe: 4023; Verbandszeichen siehe: 4380


[36] Sonderfall der Anmeldung von Verbands- und Kollektivzeichen siehe: 4390; Amtssprache siehe: 4281


[37] Sonderfall der Anmeldung von Verbands- und Kollektivzeichen siehe: 4390; Amtssprache siehe: 4281


[38] Priorität als relativer Hinderungsgrund siehe: 4109 ff.


[39] Organisation der Registerbehörde siehe: 4260; Verbandszeichenrolle siehe: 4395


[40] Kennzeichnungszwang siehe: 4140: Ausübungszwang siehe: 4344


[41] Entwicklung zum Freizeichen siehe: 4468c


[42] Unterscheidungskraft und -mittel im Allgemeinen siehe: 4026; Verwässerung als Kennzeichnungsschwäche siehe: 4111


[43] Sortennamen siehe: 4031; bei Ausstattung siehe: 4463b


[44] Staatliche Eingriffe [Verstaatlichung, Enteignung u.a.] siehe: 4177; Mitwirkung staatlicher Stellen bei Rechtsverfolgung [außer Gerichten], z.B. bei Sicherstellung, Zolleinziehung u.a. siehe 4520 ff.; zivil- und strafrechtlicher Zeichenschutz siehe: 4440 ff. und 4490 ff.


[45] Zulassung "telle quelle" sowie Zulässigkeit von Abweichungen im Verhältnis zur Heimatmarke, siehe: 4770


[46] Bekanntmachung siehe: 4117


[47] Doppelanmeldung siehe: 4054; notorisch bekannte Zeichen siehe 4098; Einschränkung des Zeichens, siehe: 4468a; Vorbenutzung als Gegenrecht, siehe: 4468e


[48] Ausstattungsrecht Allgemein, siehe: 4470 ff.


[49] Verwässerung als Kennzeichnungsschwächung siehe: 4468d; Verwechslungsgefahr im prozessrechtlichen Sinn siehe: 4487


[50] hier soweit Besonderheiten dieses Elements der Verwechslungsfähigkeit siehe hierzu auch deren weitere Elemente 4112, 4113


[51] Beschränkung nach Eintragung siehe: 4231; Einschränkung des Zeichenschutzes im Rechtsstreit siehe: 4468


[52] Gesetz- und Amtsblätter Allgemein, siehe: 4014; Aufgebotsverfahren siehe: 4107


[53] Eintragungszwang siehe: 4063; Ausübungszwang siehe: 4344; obligatorische Herkunfts- und Ursprungsbezeichnungen z.B. "Made in Germany" siehe: 5147


[54] Geschäftsbetrieb als solcher siehe: 4021 BZ 701 ff.


[55] Aktivlegitimation des Lizenznehmers im Prozess siehe: 4445


[56] Warenzeichenrechtliche Beschränkung siehe: 4114; politische, rassische u.a. Hinderungsgründe siehe: 4099


[57] Beschränkung des Zeichenschutzes im Eintragungsverfahren siehe: 4114; Einschränkung des Zeichenschutzes im Rechtsstreit siehe: 4468; Löschung und Verzicht siehe: 4220 ff.; Ausübungs- und Benutzungszwang siehe: 4344; Kennzeichnungszwang siehe 4140; Eintragungszwang siehe: 4063


[58] Rechtsinstitut des Verlustes von Ansprüchen infolge Unterlassens der Wahrnehmung; vgl. hierzu auch im Wettbewerbsrecht: 5408


[59] Ausübungszwang siehe: 4344


[60] Allgemeines Gebührenwesen und Tarife siehe: 4057


[61] Schutzdauer siehe: 4185 ff.


[62] Beschränkung im Eintragungsverfahren siehe: 4114; Einschränkung des Zeichenschutzes im Rechtsstreit siehe: 4468


[63] bei Verbandszeichen siehe: 4405


[64] sonstige Zuständigkeiten außerhalb des ordentlichen Registerverfahrens siehe: 4320; nationale Besonderheiten mit materieller Wirkung, z.B. A-, B- usw. Register siehe: 4060


[65] ausgenommen Anmeldungsbelange, diese siehe: 4040 ff.


[66] Landessprache im Allgemeinen siehe: 0105


[67] warenzeichenmäßiger Gebrauch im Allgemeinen siehe: 4028; besondere Erneuerung bei Nichtausübung siehe: 4205; Eintragungszwang siehe 4063; Kennzeichnungszwang [soweit warenzeichenrechtlich] siehe: 4140


[68] Hier nur auf Verbands- und Kollektivzeichen bezügliche Besonderheiten; soweit allgemeine warenzeichenrechtliche Regelungen einschlägig sind, bitte vorsorglich jeweils auch an den aus dem Verzeichnis sonst ersichtlichen Stellen nachschlagen.


[69] Anmeldeverfahren im Allgemeinen, siehe 4040 ff.


[70] Warenzeichenrolle im Allgemeinen siehe: 4060 ff.


[71] Rechtsnachfolge und Übertragung, Zeichenlizenz im Allgemeinen siehe: 4160


[72] Löschung im Allgemeinen siehe: 4180 ff. [4220]


[73] Zivilrechtlicher Zeichenschutz im Allgemeinen siehe: 4440 ff.


[74] Herkunfts- und Ursprungsangaben, z.B. "Made in Germany", siehe: 5147


[75] unterscheide aber Verbandsmarken, die z.T. materiell als Gütezeichen dienen, siehe: 4380 ff.


[76] Gerichte und Zuständigkeit siehe: 4640 ff.; Besonderheiten bei Verbands- und Koliektivzeichen siehe: 4410


[77] Verwechslungsgefahr siehe: 4487; materielle Verwechslungsfähigkeit und ihre Komponente siehe: 4111


[78] Erkundigungspflicht siehe: 4463


[79] Buße siehe: 4515


[80] Beschränkung im Anmeldeverfahren oder in der Rolle siehe: 4114


[81] ältere Prioritäten siehe: 4110a ff.


[82] Beschaffenheit und Warenname im Allgemeinen siehe: 4089


[83] Freizeichen im Allgemeinen siehe: 4082; Warenname im Allgemeinen siehe: 4089


[84] Verwechslungsfähigkeit im Allgemeinen siehe: 4111 ff.


[85] ältere Prioritäten siehe: 4110a ff.


[86] Systematik in Anlehnung an SPENGLER in MARKENARTIKEL 1953, Nr. 8, Seite 394


[87] materielle Verwechslungsfähigkeit und ihre Komponenten siehe: 4111


[88] Sonstige absolute Hinderungsgründe [z.B, politische, rassische] siehe: 4099; staatliche Eingriffe [wie Verstaatlichung, Enteignung] siehe: 4177


[89] Gegenseitigkeitsmaßnahmen siehe: 4790 ff.; siehe auch hier anschließend unter: 4764 und 4770


[90] Pariser Verbandsübereinkunft als solche siehe: Landeszahl 140 ff.; notorisch bekannte Zeichen als absoluter Hinderungsgrund siehe: 4098


[91] Madrider Markenabkommen als solches siehe: Landeszahl 190 ff.; Schutzversagungsverfahren [Refus] siehe: 4118; notorisch bekannte Marken siehe: 4098


[92] Nizzaer Abkommen als solches siehe: Landeszahl 198 ff.


[93] EWG als solche siehe: Landeszahl 465


[94] Montan-Union als solche siehe: Landeszahl 470


[95] EURATOM als solche siehe: Landeszahl 470


[96] EFTA als solche siehe: Landeszahl 475


[97] Bei der sich hier anschließenden Länderaufstellung handelt es sich um eine Kurzfassung; wenn die Einordnung bestimmter, in der nachfolgenden Aufstellung nicht enthaltener geographischer Gebiete festgestellt werden soll, empfiehlt sich die Einsichtnahme in die vollständige Liste der Landeszahlen (vgl. 010-0002-601 ff.) woraus zu ersehen sein wird, in welches übergeordnete geographische Gebiet ein nicht in der anschließenden Liste enthaltenes einzuordnen oder unter welchem Schlagwort es sonst aufzufinden ist.


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Erstellt: Sun Jun 23 09:56:03 2013