TT-BEGRIFF | PCT 1970 |
Allgemein |
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TT-ZAHL | 3-4/II/85 |
Vertrag über die internationale Zusammenarbeit
auf dem Gebiet des Patentwesens
(Patentzusammenarbeitsvertrag)
auf dem Gebiet des Patentwesens
(Patentzusammenarbeitsvertrag)
unterzeichnet in Washington am 19. Juni 1970
[1]
mit den Änderungen vom 2. Oktober 1979
[2]
vom 3. Februar 1984
[3]
und vom 2. Oktober 2001 – Änderung von Artikel 22
Vertragsstaaten,
In dem Wunsch, einen Beitrag für den Fortschritt von Wissenschaft und Technik zu leisten,
In dem Wunsch, den Schutz von Erfindungen zu vervollkommnen,
In dem Wunsch, den Schutz von Erfindungen, wenn um Schutz in mehreren Ländern nachgesucht wird, zu erleichtern und wirtschaftlicher zu gestalten,
In dem Wunsch, der Öffentlichkeit den Zugang zu technischen Informationen, die in Dokumenten enthalten sind, in denen neue Erfindungen beschrieben werden, zu erleichtern und zu beschleunigen.
In dem Wunsch, den wirtschaftlichen Fortschritt der Entwicklungsländer zu fördern und zu beschleunigen, durch die Annahme von Maßnahmen, die bestimmt sind, die Wirksamkeit der auf nationaler oder regionaler Ebene für den Schutz von Erfindungen entwickelten Rechtssysteme dadurch zu erhöhen, daß leicht erreichbare Informationen über die Verfügbarkeit technischer Lösungen, die auf ihre besonderen Bedürfnisse zugeschnitten sind, zur Verfügung gestellt werden und daß der Zugang zu der in ständigem Wachstum begriffenen modernen Technik erleichtert wird,
In der Überzeugung, daß die internationale Zusammenarbeit die Verwirklichung dieser Ziele in hohem Maße fördern wird,
Haben diesen Vertrag geschlossen.
Inhaltsverzeichnis:
Kapitel I Internationale Anmeldung und internationale Recherche |
Zitierhinweis:
Auf die einzelnen Kapitel kann zielgenau verwiesen werden. Auch ist ein zielgenauer Verweis auf die Randnummern möglich. Das Target dafür lautet: „#rndnr1“ … „#rndnr[n]“.
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Erstellt: Fri Apr 3 22:06:15 2015