TT-BEGRIFF
Intern. Belange
Patentrechtsvertrag
Patentrecht
Allgemein
PLT
TT-ZAHL
135
2004
501
Februar 2002
3-4/II/02

Patentrechtsvertrag
Patent Law Treaty (PLT)

Vom 1. Juni 2000

In Kraft getreten am 28. April 2005Inhaltsverzeichnis:

Artikel 1 Abkürzungen

 

Artikel 2 Allgemeine Grundsätze

 

Artikel 3 Anmeldungen und Patente, auf die der Vertrag Anwendung findet

 

Artikel 4 Ausnahme betreffend die Sicherheit

 

Artikel 5 Anmeldedatum

 

Artikel 6 Anmeldung

 

Artikel 7 Vertretung

 

Artikel 8 Mitteilungen; Adressen

 

Artikel 9 Mitteilungen

 

Artikel 10 Gültigkeit des Patents; Widerruf

 

Artikel 11 Rechtsbehelfe betreffend Fristen

 

Artikel 12 Wiederherstellung von Rechten, nachdem das Amt festgestellt hat, dass alle gebotene Sorgfalt beachtet wurde oder dass das Versäumnis unbeabsichtigt war

 

Artikel 13 Berichtigung oder Ergänzung eines Prioritätsanspruchs; Wiederherstellung des Prioritätsrechts

 

Artikel 14 Ausführungsordnung

 

Artikel 15 Verhältnis zur Pariser Verbandsübereinkunft

 

Artikel 16 Wirkung von Revisionen und Änderungen des Vertrags über die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens

 

Artikel 17 Versammlung

 

Artikel 18 Internationales Büro

 

Artikel 19 Revisionen

 

Artikel 20 Möglichkeiten, Vertragspartei zu werden

 

Artikel 21 Inkrafttreten; Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ratifikationen und Beitritte

 

Artikel 22 Anwendung des Vertrags auf anhängige Anmeldungen und bestehende Patente

 

Artikel 23 Vorbehalte

 

Artikel 24 Kündigung des Vertrags

 

Artikel 25 Vertragssprachen

 

Artikel 26 Unterzeichnung des Vertrags

 

Artikel 27 Verwalter; Registrierung

 

Erklärungen der diplomatischen Konferenz betreffend den Patentrechtsvertrag und die Ausführungsordnung zum Patentrechtsvertrag

 


Zitierhinweis:
Auf die einzelnen Kapitel kann zielgenau verwiesen werden. Auch ist ein zielgenauer Verweis auf die Randnummern möglich. Das Target dafür lautet: „#rndnr1“ … „#rndnr[n]“.

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Erstellt: Fri Apr 3 22:08:22 2015