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Überwachungs- und Recherchendienste

KURZMERKBLATT
WELTWEITE MARKENÜBERWACHUNG

1. TERRITORIALE KOMBINATIONSMÖGLICHKEITEN

1.1 Die Weltüberwachung erstreckt sich auf alle Länder unserer Länderliste. Gewisse Länder sind in Ländergruppen zusammengefasst. Die auf der Liste angegebenen Länder können auch einzeln überwacht werden. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Preisliste. Für die BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND bieten wir einen Sondertarif an.

1.2 Mitgeteilt werden alle Anmeldungen, die neben Wortanfang oder Wortende weitere Kriterien gemeinsam haben, wie die Buchstabenfolge, Buchstabenumstellungen, identische Bestandteile inmitten des Wortes usw.

1.3 Identische Marken werden auch für die Klassen mitgeteilt, die nicht überwacht werden.

1.4 Mit dem Kollisionshinweis werden Darstellungen der gefundenen Marken unter Ausschluss der offensichtlich nicht verwechslungsfähigen Marken übersandt.

2. SONDERTARIF BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

2.1 Sonderpreise siehe Preisliste.

2.2 Der Hauptvorteil des BRD-Sondertarifes besteht darin, dass dieser ohne Unterscheidung der Anzahl der überwachten Klassen gilt, so dass nicht zusätzlich 50 % für jede weitere Klasse berechnet werden.

2.3 Bei Anwendung des BRD-Sondertarifes wird die nach dem Jahres-Brutto-Umsatz gestaffelte Ermäßigung nicht gewährt.

2.4 Ein während der Laufzeit zusätzlich erteilter Auftrag wird im Enddatum den übrigen Aufträgen angepasst und zum Preise eines vollen Jahres berechnet, wenn es sich um mehr als 6 Monate handelt oder zum Preis eines halben Jahres, wenn es sich um weniger als 6 Monate handelt. Des weiteren kommt der gestaffelte Mengenpreis bei Neuaufträgen innerhalb der Laufzeit des 1. Jahres nicht zum Tragen, sondern erst bei der nächsten vollen Jahresrechnung. Diese Regelung bezieht sich auch auf die Erweiterung „zusätzliches deutschsprachiges Land“ in Verbindung mit dem Sondertarif Deutschland.

2.5 Der Versand erfolgt ca. 4 Wochen nach Veröffentlichung der Anmeldung im Markenblatt, dem Blatt für Gemeinschaftsmarken und/oder der WIPO-Gazette of International Marks.

3. FORM

3.1 Jeder Kollisionshinweis enthält für jede gefundene Marke folgende Angaben, soweit diese aus den offiziellen Anmeldeunterlagen ersichtlich sind.

3.2 Die Daten, also Datum der Veröffentlichung und Ablauf der Widerspruchsfrist, soweit im Gesetz des jeweiligen Landes ein Widerspruchsverfahren vorgesehen ist;

3.3 Die Warenklassen national und international;

3.4 Das Waren- und/oder Dienstleistungsverzeichnis wird für die folgenden Länder automatisch in die englische Sprache übersetzt:

Argentinien, Benelux, Bolivien, Brasilien, Bulgrien, Chile, China (Klassenüberschriften), Costa Rica, Dänemark, Ecuador, Estland, Finnland, Frankreich, Italien, Japan (Klassenüberschriften), Kolumbien, Kroatien, Lettland, Litauen, Marokko, Mexiko, Norwegen, Panama, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Süd-Korea, Tschechische Republik, Tunesien, Türkei und Ungarn

In allen anderen Ländern muss eine Übersetzung ausdrücklich angefordert werden, erfolgt aber ebenfalls kostenlos.

3.5 Name und Adresse des Anmelders.

4. VERSAND

4.1 Die Kollisionshinweise werden wöchentlich versandt. Für Belgien, Italien und Luxemburg erfolgt die Versendung 6 Monate bis 3 Jahre vor der Veröffentlichung im Markenblatt. Für Länder mit kurzen Widerspruchsfristen erfolgt der Versand ggf. per Fax; es können aber keine Garantien für rechtzeitige Mitteilung gegeben werden.

4.2 Auf Wunsch können Sie Ihre Überwachungen für eine gewisse Probezeit zusätzlich und nach Erprobung endgültig per E-Mail erhalten. Die E-Mails werden im Word-Format versandt, so dass sie auf einfache Weise in Mitteilungen an die Klienten umgewandelt werden können.

5. AUFTRAG

5.1 Der Überwachungsauftrag beginnt mit dem Beginn des Monats, der dem Eingang des Auftrages folgt, sofern dieser bis spätestens zum 20. eingeht und endet mit dem vierten vollen Quartal. Fällt der Beginn nicht mit einem Quartalsanfang zusammen, wird jeder Monat mit einem Zwölftel des Jahrespreises berechnet (außer Sondertarif BRD). Er verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn keine Kündigung 3 Monate vor Ablauf erfolgt.

5.2 Es fallen keine Einrichtungsgebühren an.

6. AUSWERTUNG

6.1 Die Überwachung erfolgt mit modernsten technischen Hilfsmitteln und unter Beachtung der größtmöglichen Sorgfalt. Eine Haftung kann jedoch nicht übernommen werden. Eventuelle Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist.

6.2 Die Kollisionshinweise sind von erfahrenen Fachleuten auszuwerten.
Der Mitteilung einer angemeldeten Marke ist in keinem Fall die Garantie zu entnehmen, dass diese Neuanmeldung die überwachte Marke verletzt. Wir empfehlen deshalb dringend, die Auswertung durch Ihren Hausanwalt bzw. Ihre Rechts- und/oder Patentabteilung durchführen zu lassen.

TT/01/2012


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