Klasse |
I. Warenbegriffe |
Erläuternde Bemerkungen
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Nahrungsmittel | Enthält- Nahrungs- und Futtermittel, diätetische Produkte.
Enthält nicht: |
1 – 01
| - Backwaren, Biskuits, Konditorwaren, Teigwaren und andere
Getreideerzeugnisse, Schokolade, Zuckerwaren, Eis
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1 – 02
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1 – 03
| - Käse, Butter und Butterersatz, andere Milchprodukte
| .
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1 – 04
| - Fleisch- und Wurstwaren, Fischprodukte
| .
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1 – 05
| | .
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1 – 06
| | .
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1 – 99
| | .
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| Bekleidung und Kurzwaren |
Enthält nicht:
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2 – 01
| - Unterbekleidung, Wäsche, Miederwaren, Büstenhalter, Nachtbekleidung
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Enthält - orthopädische Miederwaren und Leibwäsche
Enthält nicht:
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2 – 02
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Enthält - sämtliche Kleidungsstücke einschl. Pelze, Bade- und Sportbekleidung und orthopädischer Bekleidungsstücke mit Ausnahme der nachstehend erwähnten Erzeugnisse
Enthält nicht:
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2 – 03
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Enthält - alle Arten von Kopfbedeckungen für Männer, Frauen und Kinder
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2 – 04
| - Schuhwaren, Strümpfe und Socken
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Enthält - einschl. Sportschuhe wie Fußball-, Ski- und Eishockeyschuhe, orthopädische Schuhe und Socken sowie Strumpfhosen, Gamaschen und andere Beinbekleidungsstücke
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2 – 05
| - Krawatten. Schärpen, Kopf- und Halstücher, Taschentücher
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Enthält - das ganze „flächenhafte“ Bekleidungszubehör
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2 – 06
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Enthält - einschl. Handschuhe für Chirurgen und Schutzhandschuhe aus Gummi oder Kunststoff für den Haushalt, für verschiedene Berufe und für den Sport
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2 – 07
| - Kurzwaren und Bekleidungszubehör
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Enthält - einschl. Knöpfe, Agraffen (Schließen) für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhe, Schnürsenkel, Schuhnestel und -bänder, Näh- und Stricknadeln, Stecknadeln, Bekleidungszubehör wie Gürtel, Strumpfhalter, Hosenträger.
Enthält nicht:
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2 – 99
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| Reiseartikel, Etuis, Schirme und persönliche Gebrauchsgegenstände, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | .
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3 – 01
| - Koffer, Handkoffer, Mappen, Handtaschen, Schlüsseletuis, Etuis, die dem Inhalt angepasst sind, Brieftaschen und gleichartige Waren
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Enthält nicht: - Gegenstände für den Transport von Waren (Kl. 9) und Zigarren- und Zigarettenetuis (Kl. 27-06)
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3 – 02
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3 – 03
| - Regenschirme, Sonnenschirme und (Spazier-) Stöcke
| .
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3 – 04
| | .
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3 – 99
| | .
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| Bürstenwaren | .
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4 – 01
| - Bürsten, Pinsel und Besen zum Reinigen
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Enthält nicht:
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4 – 02
| - Bürsten und Pinsel für die Körper- und Schönheitspflege, Kleider- und Schuhbürsten
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Enthält - einschl. Haar-, Zahn- und Nagelbürsten
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4 – 03
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- Unter „Bürsten für Maschinen“ sind Bürsten zu verstehen, die Teile von Maschinen oder Spezialfahrzeugen darstellen.
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4 – 04
| - Malerbürsten und -pinsel, Pinsel für die Küche
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4 – 99
| | .
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| Nichtkonfektionierte Textilwaren, Folien (Bahnen) aus Kunst- oder Naturstoffen |
Enthält - alle Textilwaren und gleichartige Waren, die meterweise und nicht konfektioniert verkauft werden.
Enthält nicht:
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5 – 01
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- Der englische Text enthält eine Anmerkung, welche den deutschen Text nicht betrifft.
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5 – 02
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5 – 03
| | .
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5 – 04
| - Bänder, Borten, (Litzen, Tressen) und andere Posamentierwaren
| .
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5 – 05
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Enthält - einschl. Gewebe und gewebter, gestrickter oder in anderer Weise hergestellte Stoffe, Planen, Filze und Loden
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5 – 06
| - Folien (Bahnen) aus Kunst- oder Naturstoffen
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Enthält - diejenigen Folien (Bahnen), deren einziges unterscheidendes Merkmal in der Flächenverzierung oder der Struktur besteht, insbesondere Verkleidungsfolien wie Tapeten, Linoleum und Papier in Rollen, mit Ausnahme der nachstehend erwähnten Erzeugnisse
Enthält nicht: - Schreibpapier, auch solches in Rollen (Kl. 19-01), und Folien für Bauzwecke, wie Mauerplatten und Wandverkleidungen (Kl. 25-01)
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5 – 99
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| Möbel |
Anmerkung: - Kombinierte Möbel, die in mehrere Unterklassen eingereihte Bestandteile enthalten, sind in der Kl. 6-05 eingeordnet.
- Zusammengesetzte Möbel, die im Ganzen als ein Modell angesehen werden können, sind in der Kl. 6-05 einzuordnen.
Enthält nicht:
- Nicht konfektionierte Textilwaren (Kl. 5).
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6 – 01
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Enthält - einschl. sämtlicher Sitzmöbel, selbst wenn diese zum Liegen geeignet sind, z.B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees.
- Fahrzeugsitze
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6 – 02
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Enthält - einschl. Sprungfedermatratzen (Untermatratzen)
Enthält nicht:
- Sitzmöbel, die zum Liegen geeignet sind (Kl. 6 – 01), z.B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees.
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6 – 03
| - Tische und ähnliche Möbel
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6 – 04
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Enthält - einschl. Schränke, Möbel mit Schubladen oder Fachkästen und Gestelle
- einschl. Särge, Sargauskleidungen und Urnen
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6 – 05
| | .
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6 – 06
| - Andere Möbelstücke und Möbelteile
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6 – 07
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Enthält nicht: - Spiegel, die in andere Klassen eingeordnet sind (siehe alphabetische Liste)
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6 – 08
| | .
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6 – 09
| | .
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6 – 10
| | .
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6 – 11
| - Bodenteppiche und Fußmatten
| .
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6 – 12
| | .
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6 – 13
| - Decken, Haushalts- und Tischwäsche
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Enthält - einschl. Möbel-, Bett- und Tischdecken
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6 – 99
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| Haushaltsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind |
Enthält - einschl. Handapparate und -geräte für den Haushalt, selbst wenn diese motorbetrieben sind.
Enthält nicht: - Maschinen und Apparate zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Kl. 31)
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7 – 01
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Enthält - Geschirr aus jedem Material, insbesondere auch aus Papier oder Karton
Enthält nicht: - Kochgeräte und -gefäße wie Kasserollen (Kochgeschirr) aus Glas oder Keramik (Kl. 7-02), Blumenvasen und -töpfe sowie Ziergeschirr und Zierglaswaren (Kl. 11-02)
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7 – 02
| - Kochapparate, -geräte und -gefäße
| .
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7 – 03
| - Tischmesser, Gabeln, Löffel
| .
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7 – 04
| - Handbetätigte Apparate und Geräte für die Zubereitung von Speisen und Getränken
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Enthält nicht:
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7 – 05
| - Bügeleisen, Geräte zum Waschen, Reinigen und Trocknen
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Enthält nicht: - ektrische Haushaltsapparate zum Waschen, Reinigen oder Trocknen (Kl. 15-05)
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7 – 06
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7 – 07
| | .
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7 – 08
| - Zubehör für offene Kamine
| .
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7 – 99
| | .
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| Werkzeuge und Kleineisenwaren |
Enthält - von Menschen gehandhabte Werkzeuge, selbst wenn Muskelkraft durch eine mechanische Kraft ersetzt wird, z.B. elektrische Bohrmaschinen und mechanische Sägen
Enthält nicht:
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8 – 01
| - Werkzeuge und Geräte zum Bohren, Fräsen oder zum Aushöhlen
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8 – 02
| - Hämmer, gleichartige Werkzeuge und Geräte
| .
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8 – 03
| - Schneidwerkzeuge und -geräte
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Enthält - einschl. Sägewerkzeuge und -geräte
Enthält nicht:
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8 – 04
| - Schraubenzieher, gleichartige Werkzeuge und Geräte
| .
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8 – 05
| - Andere Werkzeuge und Geräte
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Enthält - Werkzeuge und Geräte, die nicht in anderen Unterklassen oder Klassen eingeordnet oder einzuordnen sind.
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8 – 06
| - Handgriffe, Türknöpfe, Fenster- und Türangeln
| .
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8 – 07
| - Verriegelungs- und Verschlussvorrichtungen
| .
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8 – 08
| - Befestigungs-, Halte- und Montagemittel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
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Enthält - einschl. Nägel, Schrauben, Bolzen und Schraubenmuttern.
Enthält nicht:
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8 – 09
| - Beschläge und gleichartige Vorrichtungen
| .
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8 – 10
| - Fahrrad- und Motorradständer
| .
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8 – 99
| |
Enthält- einschl. nichtelektrischer Kabel unabhängig vom verwendeten Material
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| Verpackungen und BehäIter für den Transport oder den Warenumschlag | .
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9 – 01
| - Flaschen, Fläschchen, Töpfe, Ballon- und Korbflaschen (Demijohns), Druckbehälter
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- Unter „Töpfe“ sind solche für Verpackungszwecke zu verstehen.
Enthält nicht:
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9 – 02
| | .
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9 – 03
| - Schachteln, Kisten, Container und Konservendosen
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Enthält - einschl. umladbare Container
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9 – 04
| - Stapelkisten (Cageots, Steigen) und Körbe
| .
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9 – 05
| - Säcke, Beutel, Tuben, Hülsen und Kapseln
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Enthält - einschl. Kunststoffsäcke und -beutel mit oder ohne Griff oder Verschluss
- Unter „Kapseln“ sind solche für Umhüllungszwecke zu verstehen.
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9 – 06
| - Seile, Schnüre und Materialien zum Binden
| .
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9 – 07
| - Verschlussvorrichtungen und Zubehör
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Enthält - lediglich Verschlussvorrichtungen für Verpackungen.
- Unter „Zubehör“ sind insbesondere Ausgießkorken Dosiervorrichtungen und abnehmbare Zerstäuber zu verstehen.
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9 – 08
| - Paletten und Plattformen für den Warenumschlag
| .
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9 – 09
| - Kehrichteimer, Müllbehälter und deren Halterung
| .
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9 – 99
| | .
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| Uhren und andere Messinstrumente, Kontroll- und Anzeigegeräte |
Enthält - einschl. elektrischer Instrumente
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10 – 01
| - Großuhren, Pendeluhren und Wecker
| .
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10 – 02
| - Taschen- und Armbanduhren
| .
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10 – 03
| - Andere Zeitmessinstrumente
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Enthält - einschl. Zeitmessapparate wie Parkuhren, einstellbare Zeitüberwacher (Timer) für die Küche und ähnliche Apparate
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10 – 04
| - Andere Messinstrumente, -apparate und -vorrichtungen
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Enthält - einschl. Instrumente, Apparate und Vorrichtungen zur Messung von Temperatur, Druck, Gewicht, Länge, Volumen und elektrischen Größen
Enthält nicht:
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10 – 05
| - Kontroll-, Sicherheits- oder Versuchsinstrumente, -apparate und -vorrichtungen
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Enthält - einschl. Feuer- und Einbruchmelder, sowie Detektoren aller Art
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10 – 06
| - Signalapparate und -vorrichtungen
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Enthält nicht: - Beleuchtungs- und Signalvorrichtungen für Fahrzeuge (Kl. 26-06)
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10 – 07
| - Gehäuse, Zifferblätter, Zeiger oder andere Teile und Zubehör von Mess-, Kontroll- und Signalinstrumenten
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- Unter „Gehäuse“ sind Uhrenschalen, Gehäuse von Großuhren sowie alle anderen Gehäuse zu verstehen, die einen integrierenden Bestandteil der Instrumente darstellen, deren Mechanismus sie schützen, unter Ausschluss der Etuis (Kl. 3-01 oder, wenn es sich um Verpackung handelt, Kl. 9-03).
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10 – 99
| | .
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Ziergegenstände | .
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11 – 01
| - Schmuck- und Juwelierwaren
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Enthält - einschl. Fantasie- und Imitationsschmuck
Enthält nicht:
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11 – 02
| - Nippessachen, Tisch-, Kamin- und Wandschmuck, Vasen und Blumentöpfe
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Enthält - einschl. Skulpturen, Mobiles und Statuen
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11 – 03
| | .
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11 – 04
| - Künstliche Blumen, Pflanzen und Früchte
| .
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11 – 05
| - Fahnen, Festdekorationsartikel
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Enthält - einschl. Girlanden, Wimpel und Christbaumschmuck
Enthält nicht:
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11 – 99
| | .
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| Transport- und Hebevorrichtungen |
Enthält - sämtliche Land-, Wasser-, Luft-, Raum- und andere Fahrzeuge,
- einschl. der Bestandteile, Ausrüstungen und des Zubehörs, die für den Betrieb eines Fahrzeuges notwendig sind und nicht in eine andere Klasse eingeordnet werden können; diese werden in die betreffende Fahrzeug-Unterklasse oder in Kl. 12-16 eingeordnet, wenn sie sich auf Fahrzeuge verschiedener Unterklassen beziehen.
Enthält nicht: - grundsätzlich diejenigen Fahrzeugbestandteile, -ausrüstungen und solches Zubehör, die in eine andere Klasse eingeordnet werden können; diese werden zusammen mit den gleichartigen Erzeugnissen (d.h. solchen, die dieselbe Aufgabe besitzen) in dieselbe Klasse eingeordnet. So werden Automobilteppiche und -matten zusammen mit den Teppichen eingeordnet (Kl. 6-11); die elektrischen Fahrzeugmotoren werden in Kl. 13-01 und die nichtelektrischen Fahrzeugmotoren in Kl. 15-01 eingeordnet (dasselbe gilt für die Bestandteile dieser Motoren); die Automobilscheinwerfer werden zusammen mit den Beleuchtungsartikeln (Kl. 26-06) eingereiht.
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12 – 01
| - Fuhrwerke (von Tieren gezogen)
| .
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12 – 02
| | .
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12 – 03
| - Lokomotiven und rollendes Eisenbahnmaterial sowie alle anderen Schienenfahrzeuge
| .
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12 – 04
| - Luftseil- und Sesselbahnen, Schlepplifte
| .
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12 – 05
| - Aufzüge, Hebezeuge und Fördergeräte
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Enthält - einschl. Personen- und Lastenaufzüge, Elevatoren, Kräne, Hebekarren und Förderbänder
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12 – 06
| | .
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12 – 07
| - Flugzeuge und andere Luft- und Raumfahrzeuge
| .
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12 – 08
| - Kraftwagen, Autobusse und Lastwagen
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Enthält - einschl. Sanitäts- und Kühlfahrzeuge
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12 – 09
| | .
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12 – 10
| - Anhänger für Straßenfahrzeuge
| .
Enthält
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12 – 11
| | .
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12 – 12
| - Kinderwagen, Rollstühle für Körperbehinderte, Tragbahren
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- Unter „Kinderwagen“ sind Wagen zu verstehen, in die Kinder gesetzt werden.
Enthält nicht: - Kinderwagen, die als Spielzeug dienen, z.B. Puppenwagen (Kl. 21-01)
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12 – 13
| |
Enthält - nur diejenigen Fahrzeuge, die nicht unmittelbar für Transportzwecke bestimmt sind, wie Kehrmaschinen Straßenspreng-, Feuerwehr-, Schneeräum- und Abschleppfahrzeuge
Enthält nicht: - landwirtschaftliche Maschinen, die sowohl Maschinen als auch Fahrzeuge darstellen (Kl. 15-03), und Maschinen mit Eigenantrieb für den Hoch- und Tiefbau (Kl. 15-04)
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12 – 14
| |
Enthält - einschl. Schlitten und Luftkissenfahrzeuge
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12 – 15
| - Luftreifen, Fahrzeugbereifungen und Gleitschutzketten für Fahrzeuge
| .
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12 – 16
| - Andere Fahrzeugbestandteile, -ausrüstungen und -zubehör, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
| .
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12 – 99
| | .
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| Apparate zur Erzeugung, Verteilung oder Umwandlung von elektrischer Energie |
Enthält - nur diejenigen Apparate, die elektrischen Strom erzeugen, verteilen und umwandeln
- einschl. elektrische Motoren
Enthält nicht: - elektrisch betriebene Apparate, wie elektrische Uhren (Kl. 10-02) und Apparate für die Messung des elektrischen Stromes (Kl. 10-04)
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13 – 01
| |
Enthält - einschl. elektrische Motoren für Fahrzeuge
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13 – 02
| - Transformatoren, Gleichrichter, Batterien und Akkumulatoren
| .
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13 – 03
| - Material zur Verteilung oder Steuerung der elektrischen Energie
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Enthält - einschl. Leiter, Unterbrecher. Schalter und Schalttafeln
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13 – 99
| | .
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| Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung oder Verarbeitung von Informationen | .
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14 – 01
| - Apparate zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton oder Bild
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Enthält nicht:
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14 – 02
| - Datenverarbeitungsanlagen sowie periphere Geräte und Einrichtungen
| .
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14 – 03
| - Apparate für das Fernmeldewesen und für die drahtlose Fernbedienung, Radioverstärker
| .
Enthält - einschl. Telegrafen-, Telefon-, Radio- und Fernsehapparate und Fernschreiber
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14 – 04
| - Bilschirmanzeigen und Icons
| .
|
14 – 99
| | .
|
| Maschinen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | .
|
15 – 01
| |
Enthält - einschl. nichtelektrische Motore für Fahrzeuge
Enthält nicht:
|
15 – 02
| |
Enthält nicht:
|
15 – 03
| - Landwirtschaftliche Maschinen
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Enthält - einschl. Pflüge und Maschinen, die sowohl Maschinen als auch Fahrzeuge darstellen, z.B. Mähbinder
Enthält nicht:
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15 – 04
| |
Enthält - einschl. Maschinen für den Hoch- und Tiefbau sowie Maschinen mit Eigenantrieb, wie Aushubmaschinen, Betonmaschinen und Bagger
Enthält nicht:
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15 – 05
| - Wasch-, Reinigungs- und Trockenmaschinen
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Enthält - einschl. Apparate und Maschinen für die Behandlung der Wäsche und der Kleider, wie Bügel- und Mangelapparate.
- Geschirrwasch- und Geschirrtrockenmaschinen sowie industrielle Trockenanlagen
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15 – 06
| - Textil-, Näh-, Strick- und Stickmaschinen, einschließlich integrierte Teile
| .
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15 – 07
| - Kühlmaschinen und -apparate
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Enthält - einschl. Kühlapparate für den Haushalt
Enthält nicht:
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15 – 08
| | .
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15 – 09
| - Werkzeug-, Schleif-, Gießereimaschinen
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Enthält nicht: - erdbewegende Maschinen, Bohrmaschinen und Materialabscheider (Kl. 15-99)
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15 – 99
| | .
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| Fotografische, kinematografische oder optische Artikel |
Enthält nicht: - Beleuchtungsapparate für die Fotografie und Kinematografie (Kl. 26-05)
|
16 – 01
| | .
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16 – 02
| - Projektionsapparate und Betrachtungsgeräte
| .
|
16 – 03
| - Fotokopier- und Vergrößerungsapparate
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Enthält - einschl. Mikrofilmaufnahmegeräte und -lesegeräte sowie Büro-Fotokopiergeräte, die mit anderen als fotographischen Verfahren arbeiten, insbesondere mit thermischen oder magnetischen Verfahren
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16 – 04
| - Apparate und Geräte zum Entwickeln
| .
|
16 – 05
| |
Enthält - einschl. Stative, Belichtungsmesser, Blitzvorrichtungen (Flash) und Filter für Aufnahmen
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16 – 06
| |
Enthält - einschl. Brillen und Mikroskope
Enthält nicht: - Messinstrumente, die optische Vorrichtungen aufweisen (Kl. 10-04)
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16 – 99
| | .
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| Musikinstrumente |
Enthält nicht:
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17 – 01
| |
Enthält - einschl. elektronische und nichtelektronische Orgeln, Akkordeons und Klaviere (auch mechanische)
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17 – 02
| |
Enthält nicht:
|
17 – 03
| | .
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17 – 04
| | .
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17 – 05
| - Mechanische Musikinstrumente
|
Enthält
Enthält nicht:
|
17 – 99
| | .
|
| Druckerei- und Büromaschinen | .
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18 – 01
| - Schreib- und Rechenmaschinen
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Enthält nicht: - Computer und andere Apparate, die in Kl. 14-02 eingeordnet sind
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18 – 02
| |
Enthält - einschl. Setzmaschinen, Stereotypiermaschinen und -apparate, Buchdruckereimaschinen, anderer Reproduktionsmaschinen wie Vervielfältiger und Offset-Druckmaschinen, sowie Adressier-, Frankier- oder Briefmarkenentwertungsmaschinen
Enthält nicht:
|
18 – 03
| - Druckbuchstaben- und -typen
| .
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18 – 04
| - Buchbinde-, Druckerei-Heft- und Papierschneidemaschinen
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Enthält - einschl. Maschinen und Vorrichtungen zum Schneiden von Papier, in der Art von Papierstapelschneidemaschinen
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18 – 99
| | .
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| Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf
| .
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19 – 01
| - Schreibpapier, Karten für Schriftwechsel und Anzeigen
|
Enthält - im weitesten Sinne sämtliche Papierarten zum Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, z.B. Pauspapier, Kohlepapier, Zeitungspapier und Briefumschläge, Glückwunschkarten, illustrierte Postkarten, auch solche mit Tonaufzeichnungen
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19 – 02
| |
Enthält - einschl. Geräte für den Kassendienst, wie Zählbretter für Kleingeld
Enthält nicht:
|
19 – 03
| |
Enthält nicht:
|
19 – 04
| - Bücher, Hefte und äußerlich ähnlich aussehende Gegenstände
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Enthält - einschl. Buchumschläge, Bucheinbände, Alben, Terminkalender, Agenden und ähnliche Gegenstände
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19 – 05
| | .
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19 – 06
| - Material und Geräte zum Schreiben mit der Hand, zum Zeichnen, Malen, Gravieren, für die Bildhauerei oder für andere künstlerische Techniken
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Enthält nicht:
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19 – 07
| |
Enthält
- einschl. geografische Karten aller Art, Globen und Planetarien
Enthält nicht:
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19 – 08
| |
Enthält - einschl. Reklamedruckschriften
|
19 – 99
| | .
|
| Verkaufs- und Werbeausrüstungen, Schilder | .
|
20 – 01
| | .
|
20 – 02
| - Ausstellungs- und Verkaufsmaterial
|
Enthält nicht:
|
20 – 03
| - Schilder, Reklamevorrichtungen
|
Enthält - einschl. Aushängeschilder, Vorrichtungen für Leuchtreklamen und bewegliche Reklamevorrichtungen
Enthält nicht:
|
20 – 99
| | .
|
| Spiele, Spielzeug, Zelte und Sportartikel | .
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21 – 01
| |
Enthält
Enthält nicht:
|
21 – 02
| - Turn- und Sportgeräte, Sportartikel
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Enthält - die zur Ausübung von verschiedenen Sportarten notwendigen Geräte und Ausrüstungen, die normalerweise keinen anderen Verwendungszweck haben, wie Fußbälle, Skier und Tennisschläger, mit Ausnahme von Gegenständen, die unter anderem auch zur Ausübung irgendeiner Sportart verwendet werden können.
- Einschließlich Trainingsapparate, Geräte und Ausrüstungen, die für die Ausübung von Spielen im Freien erforderlich sind, jedoch mit Ausnahme des darüberstehend erwähnten Vorbehalts.
Enthält nicht:
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21 – 03
| - Andere Vergnügungs- u. Unterhaltungsartikel
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Enthält - einschl. Jahrmarktvergnügungseinrichtungen und Glücksspielautomaten
Enthält nicht:
|
21 – 04
| |
Enthält - einschl. Zeltpflöcke, Heringe und gleichartiges Zubehör
Enthält nicht:
|
21 – 99
| | .
|
| Waffen, Feuerwerksartikel, Artikel für die Jagd, den Fischfang oder zur Schädlingsbekämpfung | .
|
22 – 01
| | .
|
22 – 02
| | .
|
22 – 03
| - Munition, Zünder und Feuerwerksartikel
| .
|
22 – 04
| - Schießscheiben und Zubehör
|
Enthält - einschl. Spezialvorrichtungen zum Bewegen einer Schießscheibe
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22 – 05
| - Jagd- und Fischereiartikel
|
Enthält nicht:
|
22 – 06
| - Fallen, Artikel zur Schädlingsbekämpfung
| .
|
22 – 99
| | .
|
| Einrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten, sanitäre Anlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, feste Brennstoffe | .
|
23 – 01
| - Einrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten
|
Enthält - einschl. Armaturen und Rohrleitungen
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23 – 02
| |
Enthält - einschl. Badewannen, Duschen, Waschbecken (Lavabos), Saunas, Wasserklosetts, sanitäre Installationseinheiten, sowie Zubehör für Badezimmer, das nicht in anderen Klassen enthalten ist.
Enthält nicht:
|
23 – 03
| | .
|
23 – 04
| - Lüftungs- und Klimaanlagen
| .
|
23 – 05
| | .
|
23 – 99
| | .
|
| Medizinische- und Laborausrüstungen |
Enthält - auch „medizinische Ausrüstungen“ wie chirurgische, zahnärztliche und tierärztliche Ausrüstungen
|
24 – 01
| - Apparate und Einrichtungen für Ärzte, Krankenhäuser und Labors
| .
|
24 – 02
| - Medizinische Instrumente, Laborinstrumente und -geräte
| .
- Betrifft nur Handinstrumente
|
24 – 03
| | .
|
24 – 04
| - Verbands- und Bandagenartikel, Artikel für die ärztliche Behandlung
| .
Enthält - einschließlich saugfähige Verbände
|
24 – 99
| | .
|
| Bauten und Bauelemente | .
|
25 – 01
| |
Enthält - einschl. Backsteine, Balken, profilierte Bauelemente, Dachziegel, Schiefer und Bauplatten
|
25 – 02
| - Vorgefertigte oder zusammengesetzte Bauteile
|
Enthält - einschl. Fenster, Türen, Rollläden, Wände und Gitter
Enthält nicht:
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25 – 03
| - Häuser, Garagen und andere Bauten
| .
|
25 – 04
| - Treppen, Leitern und Baugerüste
| .
|
25 – 99
| | .
|
| Beleuchtungsapparate | .
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26 – 01
| - Kerzenleuchter und -ständer
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26 – 02
| - Fackeln, tragbare Lampen und Laternen
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26 – 03
| - Apparate für die öffentliche Beleuchtung
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Enthält - einschl. Außen-, Theaterbeleuchtung und Scheinwerfer
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26 – 04
| - Elektrische und andere Lichtquellen
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Enthält - einschl. elektrische Glühbirnen, Leuchtplatten und -röhren und Kerzen
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26 – 05
| - Lampen, -schirme, Stehlampen, Kronleuchter, Wand- und Deckenlampen, Reflektoren, Lampen für Foto- und Kinoscheinwerfer
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26 – 06
| - Beleuchtungseinrichtungen für Fahrzeuge
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26 – 99
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| Tabakwaren und Raucherartikel | .
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27 – 01
| - Tabakwaren, Zigarren und Zigaretten
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27 – 02
| - Pfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen
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27 – 03
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27 – 04
| - Streichhölzer (Zündhölzer)
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27 – 05
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27 – 06
| - Zigarren- und Zigarettenetuis, Schnupftabakdosen und Tabakbehälter
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Enthält nicht:
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27 – 99
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| Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse, Toilettenartikel und -ausrüstungen | .
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28 – 01
| - Pharmazeutische Erzeugnisse
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Enthält
- einschl. solche für Tiere
- einschl. chemische Präparate in Arzneikapseln, Pastillen, Pillen und Tabletten
Enthält nicht:
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28 – 02
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Enthält
- einschl. solche für Tiere
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28 – 03
| - Toilettenartikel und Geräte für die Schönheitspflege
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Enthält - einschl. Rasier-, Massage-, Haarentfernungs- und Frisierapparate
Enthält nicht: - Bürsten und Pinsel für die Körper- und Schönheitspflege (Kl. 4-02) sowie Artikel und Ausrüstungen für das Halten und Pflegen von Tieren (Kl. 30-99)
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28 – 04
| - Falsche Haare, Bärte und Schnurrbärte
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28 – 99
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| Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer, zur Unfallverhütung und Rettung | .
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29 – 01
| - Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer
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Enthält
Enthält nicht:
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29 – 02
| - Vorrichtungen und Ausrüstungen zur Unfallverhütung und Rettung, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
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Enthält - einschl. solche Vorrichtungen und Ausrüstungen für Tiere.
Enthält nicht:
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29 – 99
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| Artikel für das Halten und Pflegen von Tieren
| Enthält nicht:
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30 – 01
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30 – 02
| - Gehege, Käfige, Hundehütten und gleichartige Unterkünfte
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Enthält nicht:
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30 – 03
| - Vorrichtungen zum Füttern und Tränken
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30 – 04
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Enthält - einschl. Halsbänder für Tiere
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30 – 05
| - Peitschen und Stöcke zum Antreiben
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30 – 06
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30 – 07
| - Sitzstangen und anderes Zubehör für Käfige
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30 – 08
| - Geräte zum Kennzeichnen, Erkennungsmarken und Fesseln
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30 – 09
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30 – 99
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| Maschinen und Apparate für die Zubereitung von Nahrung oder Getränken, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind |
Enthält nicht: - Handgeräte, Handinstrumente und Handapparate (auch wenn sie motorbetrieben sind), die zur Zubereitung von Nahrung oder Getränken dienen (Kl. 7).
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31 – 00
| - Maschinen und Apparate für die Zubereitung von Nahrung oder Getränken, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
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| Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen |
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32 – 00
| - Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierung
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