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Letzte Änderung: 12.12.2011



INTERNATIONALE KLASSIFIKATION
VON WAREN UND DIENSTLEISTUNGEN
FÜR DIE EINTRAGUNG VON MARKEN

KLASSIFIKATION VON NIZZA

9. Ausgabe (NCL.9); gültig ab 1. Januar 2007
[Anlageband zum BGBl. Teil I Nr. 54 vom 30.11.2006 bzw. BGBl. Teil II/2006, Nr. 30 vom 13.12.2006, S. 1235 ff.]

[Ab dem 1. Januar 2012 gilt die 10 Ausgabe der Nizzaer Klassifikation:
http://transpatent.com/ttmklvzneu.html.
]

[Die bis zum 31. Dezember 2006 gültige Fassung finden Sie hier.]

strukturiert von Dr. jur. H. Jochen Krieger
Rechtsanwalt in Düsseldorf

Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
mit erläuternden Anmerkungen

Allgemeine Anmerkungen

Die in der Klasseneinteilung aufgeführten Waren- und Dienstleistungsbegriffe stellen allgemein gebräuchliche Angaben dar, die sich auf die Sachgebiete beziehen, denen die Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen zugeordnet werden. Die alphabetische Liste sollte demnach herangezogen werden, um die genaue Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung sicherzustellen.

Waren

Falls eine Ware mit Hilfe der Klasseneinteilung, der erläuternden Anmerkungen oder der alphabetischen Liste nicht klassifiziert werden kann, gelten die Kriterien der nachfolgenden Hinweise:

    a) Fertigwaren werden grundsätzlich nach ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert; wenn dieses Kriterium in der Klasseneinteilung nicht vorgesehen ist, werden Fertigwaren in Analogie zu anderen vergleichbaren in der alphabetischen Liste genannten Fertigwaren klassifiziert. Falls keine entsprechende Position gefunden werden kann, sind andere untergeordnete Kriterien heranzuziehen, wie z.B. das Material, aus dem die Waren hergestellt sind, oder ihre Wirkungsweise.

    b) Die kombinierten Fertigprodukte mit Mehrzweckfunktion (wie z. B. Radiowecker) können in die Klassen eingeordnet werden, die ihren einzelnen Funktionen oder Bestimmungen entsprechen. Wenn diese Kriterien in der Klasseneinteilung nicht vorgesehen sind, sind die anderen Kriterien gemäß Absatz a) anzuwenden.

    c) Rohstoffe, unbearbeitet oder teilweise bearbeitet, werden grundsätzlich nach dem Material, aus dem sie bestehen, klassifiziert.

    d) Waren, die dazu bestimmt sind, Teile eines anderen Erzeugnisses zu werden, werden grundsätzlich nur dann in dieselbe Klasse wie dieses Erzeugnis eingeordnet, wenn sie üblicherweise für keinen anderen Zweck verwendet werden können. In allen anderen Fällen sind die unter a) genannten Grundsätze anzuwenden.

    e) Soweit Waren, unabhängig davon, ob es sich um Fertigwaren handelt oder nicht, nach dem Material, aus dem sie hergestellt sind, klassifiziert werden und aus verschiedenen Materialien bestehen, werden sie grundsätzlich nach dem Material klassifiziert, das überwiegt.

    f) Behältnisse, die den Waren angepasst sind, für deren Aufnahme sie bestimmt sind, werden grundsätzlich in dieselbe Klasse wie die betreffenden Waren eingeordnet.

Dienstleistungen

Falls eine Dienstleistung mit Hilfe der Klasseneinteilung, der erläuternden Anmerkungen und der alphabetischen Liste nicht klassifiziert werden kann, gelten die Kriterien der nachfolgenden Hinweise:

    a) Dienstleistungen werden grundsätzlich nach den Dienstleistungsbereichen klassifiziert, die in der Klasseneinteilung und den erläuternden Anmerkungen enthalten sind oder hilfsweise in Analogie zu anderen vergleichbaren Dienstleistungen, die in der alphabetischen Liste aufgeführt sind.

    b) Dienstleistungen im Bereich der Vermietung werden grundsätzlich den gleichen Klassen zugeordnet, wie die mit Hilfe der vermieteten Gegenstände erbrachten Dienstleistungen (z. B. Vermietung von Telefonen, Kl. 38).

    c) Dienstleistungen zur Beratung oder Information werden grundsätzlich den gleichen Klassen zugeordnet wie die Dienstleistungen, auf die sich die Beratung oder Information bezieht, z.B. Transportberatung (Kl. 39), Unternehmensberatung (Kl. 35), Finanzberatung (Kl. 36), Schönheitsberatung (Kl. 44). Das Erteilen von Auskünften bzw. die Weitergabe von Informationen auf elektronischem Wege (z.B. Telefon, Computer) berührt nicht die Klassifikation dieser Dienstleistung.

Klasseneinteilung mit erläuternden Anmerkungen

























































Suchindex nach Klassen
Waren: 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12
. 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24
. 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34
Dienstleistungen: 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45



Klasse


ähnlich

I. Warenbegriffe

Erläuternde Anmerkung

1


  • Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke;

  • Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;

  • Düngemittel;

  • Feuerlöschmittel;

  • Mittel zum Härten und Löten von Metallen;

  • chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;

  • Gerbmittel;

  • Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
Klasse 1 enthält im Wesentlichen

  • chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.
    <P>
    Diese Klasse enthält insbesondere:



    • Kompost, Mulch (als Düngemittel)

    • Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • Naturharze im Rohzustand (Kl. 2);

  • chemische Erzeugnisse für die medizinische
    Wissenschaft (Kl. 5);

  • Fungizide, Herbizide und Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren (Kl. 5);

  • Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke (Kl. 16);

  • Salz zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln (Kl. 30)

  • Mulch (Humusabdeckung) (Kl. 31)

2



  • Farben, Firnisse, Lacke;

  • Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;

  • Färbemittel;

  • Beizen;

  • Naturharze im Rohzustand;

  • Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Klasse 2 enthält im Wesentlichen

  • Farbanstrichmittel, Färbemittel und Korrosionsschutzmittel.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Farben Firnisse und Lacke für gewerbliche Zwecke, Handwerk und Künste;

    • Färbemittel für Kleidungsstücke;

    • Farben für Lebensmittel und Getränke.


Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Kunstharze im Rohzustand (Kl. 1);

  • Farben für die Wäsche (Kl. 3);

  • Färbemittel für die Schönheitspflege (Kl. 3);

  • Farbkästen (Schulbedarf) (Kl. 16);

  • Isolierfarbanstrichmittel und Isolierlacke (Kl. 17);

3



  • Wasch und Bleichmittel;

  • Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel;

  • Seifen;

  • Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege,
    Haarwässer;

  • Zahnputzmittel.

Klasse 3 enthält im Wesentlichen

  • Putzmittel und Mittel für die Körper- und Schönheitspflege.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Desodorierungsmittel für den persönlichen Gebrauch (Parfümeriewaren);

    • Präparate für die Gesundheitspflege, soweit es sich um Mittel zur Körper- und Schönheitspflege handelt.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • chemische Mittel zum Reinigen von Schornsteinen (Kl. 1);

  • Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungsverfahren (Kl. 1);

  • Desodorierungsmittel, außer für den persönlichen Gebrauch (Kl. 5);

  • Handschleifsteine oder -scheiben (Kl. 8)

4



  • Technische Öle und Fette;

  • Schmiermittel;

  • Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel;

  • Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe;

  • Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.

Klasse 4 enthält im Wesentlichen
  • technische Öle und Fette, Brennstoffe und Leuchtstoffe.


Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • bestimmte technische Spezialöle und -fette (siehe alphabetische Warenliste)

5



  • Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse;
  • Hygienepräparate für medizinische Zwecke;

  • diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost;
  • Pflaster, Verbandmaterial;

  • Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;

  • Desinfektionsmittel;

  • Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;

  • Fungizide, Herbizide.

Klasse 5 enthält im Wesentlichen
  • pharmazeutische Erzeugnisse und andere Erzeugnisse für medizinische Zwecke.


    Diese Klasse enthält insbesondere:

    • Hygieneprodukte für den persönlichen Gebrauch, ausgenommen Kosmetikartikel;

    • Deodorierungsmittel, außer für den persönlichen Gebrauch;

    • tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • Präparate für die Gesundheitspflege als Mittel zur Körper- und Schönheitspflege (Kl. 3);

  • Desodorierungsmittel für den persönlichen Gebrauch (Parfümeriewaren) (Kl. 3);

  • Orthopädische Bandagen (Kl. 10)

6



  • Unedle Metalle und deren Legierungen;

  • Baumaterialien aus Metall;

  • transportable Bauten aus Metall;

  • Schienenbaumaterial aus Metall;

  • Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke);

  • Schlosserwaren und Kleineisenwaren;

  • Metallrohre;

  • Geldschränke;

  • Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Erze.

Klasse 6 enthält im Wesentlichen
  • rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle sowie hieraus hergestellte einfache Erzeugnisse.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Bauxit (Kl. 1)

  • Quecksilber, Antimon, Alkalimetalle und Erdalkalimetalle (Kl. 1);

  • Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler (Kl. 2);

7



  • Maschinen und Werkzeugmaschinen;

  • Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge);

  • Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge);

  • nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte;

  • Brutapparate für Eier.

Klasse 7 enthält im Wesentlichen
  • Maschinen, Werkzeugmaschinen und Motoren.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Teile von Motoren (aller Art);
    • elektrische Reinigungsmaschinen und -geräte.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialmaschinen und spezielle Werkzeugmaschinen (siehe alphabetische Warenliste);

  • handbetätigte Werkzeuge und Geräte (Kl. 8);

  • Motoren für Landfahrzeuge (Kl. 12).

8



  • Handbetätigte Werkzeuge und Geräte;

  • Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel;

  • Hieb- und Stichwaffen;

  • Rasierapparate.
Klasse 8 enthält im Wesentlichen
  • handbetätigte Werkzeuge und Geräte, die in verschiedenen Berufen als Werkzeuge verwendet werden.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel aus Edelmetallen;

    • elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen (Handinstrumente) und
      Nagelschneidegeräte.


Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialinstrumente (siehe alphabetische Warenliste);

  • von einem Motor angetriebene Werkzeugmaschinen und Geräte (Kl. 7);

  • chirurgische Messer (Kl. 10);

  • Papiermesser (Kl. 16);

  • Fechtwaffen (Kl. 28).

9



  • Wissenschaftliche, Schiffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente;

  • Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität;
  • Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild;

  • Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;

  • Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate;

  • Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer;

  • Feuerlöschgeräte.

Diese Klasse enthält insbesondere:


  • Apparate und Instrumente für die wissenschaftliche Forschung in Laboratorien;

  • Apparate und Instrumente für die Steuerung von Schiffen, wie Apparate und Instrumente zum Messen und zur Übermittlung von Befehlen;

  • folgende elektrische Apparate und Instrumente:

      (a) bestimmte elektrothermische Werkzeuge und Apparate, wie elektrische Lötkolben, elektrische Bügeleisen, die, wenn sie nicht elektrisch wären, in Kl. 8 eingeordnet würden;

      (b) Apparate und Geräte, die, wenn sie nicht elektrisch wären, in verschiedene Klassen eingeordnet würden, wie elektrisch beheizte Bekleidungsstücke, Zigarrenanzünder für Kraftfahrzeuge.


  • Winkelmesser (Messinstrumente);
  • Lochkarten-Büromaschinen;
  • Unterhaltungsgeräte, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind;
  • Computerprogramme und Software, ungeachtet des Aufzeichnungs- oder Ausstrahlungsmediums, d. h. Software, die auf ein magnetisches Medium aufgezeichnet oder von einem externen Computernetzwerk heruntergeladen werden kann.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • folgende elektrische Apparate und Instrumente:

      (a) elektromechanische Apparate für die Küche (Mahl- und Mischapparate für Nahrungsmittel, Fruchtpressen, elektrische Kaffeemühlen usw.) und bestimmte andere, von einem elektrischen Motor angetriebene Apparate und Instrumente, die in die Kl. 7 fallen;

      (b) elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen (Handinstrumente) und
      Nagelschneidegeräte (Kl. 8);

      (c) elektrische Zahnbürsten und Kämme (Kl. 21);

      (d) elektrische Geräte für die Raumheizung oder für das Erhitzen von Flüssigkeiten, elektrische Koch- und Lüftungsgeräte usw. (Kl. 11);


  • Uhren und andere Zeitmessinstrumente (Kl. 14);

  • Kontrolluhren (Kl. 14).

10



  • Chirurgische, ärztliche, zahn und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne;

  • orthopädische Artikel;

  • chirurgisches Nahtmaterial.

Klasse 10 enthält im Wesentlichen
  • medizinische
    Apparate, Instrumente und Artikel.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Spezialmobiliar für medizinische Zwecke;

    • bestimmte Hygieneartikel aus Gummi (siehe alphabetische Warenliste);

    • orthopädische Bandagen.

11



  • Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Klimageräte;

  • elektrische oder nicht elektrische Wärmflaschen und Bettwärmer;

  • elektrische Heizkissen und Heizdecken, nicht für medizinische Zwecke;

  • elektrische Wasserkessel;

  • elektrische Kochgeräte.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Dampferzeugungsgeräte (Maschinenteile) (Kl. 7);

  • elektrisch beheizte Bekleidungsstücke (Kl. 9).

12



  • Fahrzeuge;

  • Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Motoren für Landfahrzeuge;

  • Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung für Landfahrzeuge;

  • Luftkissenfahrzeuge


Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Fahrzeugteile (siehe alphabetische Warenliste);

  • Schienenbaumaterial aus Metall (Kl. 6);

  • Motoren, Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung, ausgenommen solche für
    Landfahrzeuge (Kl. 7);

  • Motorenteile aller Art (Kl. 7).

13



  • Schusswaffen;

  • Munition und Geschosse;

  • Sprengstoffe;

  • Feuerwerkskörper.

Klasse 13 enthält im Wesentlichen
  • Schusswaffen und pyrotechnische Erzeugnisse.


Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

14



  • Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, so weit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

Klasse 14 enthält im Wesentlichen
  • Edelmetalle und daraus hergestellte Gegenstände, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, sowie, allgemein, Juwelierwaren, Schmuckwaren und Uhren.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • echte und unechte Schmuckwaren;

    • Manschettenknöpfe, Krawattennadeln.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Erzeugnisse aus Edelmetallen, die entsprechend ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert sind, z.B.
      Blattmetalle oder Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler (Kl. 2);

      Goldamalgame für zahnärztliche Zwecke (Kl. 5);

      Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel (Kl. 8);

      elektrische Kontakte (Kl. 9);

      Schreibfedern aus Gold (Kl. 16);

      Teekannen (Kl. 21);
      Gold- und Silberstickereien (Kl. 26);
      Zigarettenetuis, -kästen, -kisten (Kl. 34);

  • Kunstgegenstände, soweit sie nicht aus Edelmetallen bestehen (diese werden entsprechend dem Material, aus
    dem sie bestehen, klassifiziert).

15


  • Musikinstrumente.

Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Mechanische Klaviere und deren Zubehör;

  • Spieldosen;

  • elektrische und elektronische Musikinstrumente.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Apparate für die Tonaufzeichnung, -übertragung, -verstärkung und -wiedergabe (Kl. 9).

16



  • Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Druckereierzeugnisse;

  • Buchbinderartikel;

  • Fotografien;

  • Schreibwaren;

  • Klebstoffe für Papier und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke;

  • Künstlerbedarfsartikel;

  • Pinsel;

  • Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel);

  • Lehr und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate);

  • Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist;

  • Drucklettern;

  • Druckstöcke.

Klasse 16 enthält im Wesentlichen
  • Papier,
    Papierwaren und Büroartikel.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Papiermesser;

    • Vervielfältigungsgeräte;

    • Folien, Taschen und Beutel aus Kunststoff für Verpackungszwecke.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Papier- oder Pappwaren (siehe alphabetische Warenliste);

  • Farben (Kl. 2);

  • Handwerkzeuge für Künstler (z.B. Spachtel, Bildhauermeißel) (Kl. 8).

17



  • Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate);

  • Dichtungs-, Packungs und Isoliermaterial;

  • Schläuche (nicht aus Metall).

Klasse 17 enthält im Wesentlichen
  • Material zur Isolierung von Elektrizität, Wärme oder Schall und teilweise bearbeitete Kunststoffe in Form von Folien, Platten oder Stangen.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Gummi für die Runderneuerung von Reifen;

    • Polstermaterial aus Kautschuk oder Kunststoff;

    • Schwimmsperren gegen Umweltverschmutzung.

18



  • Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Häute und Felle;

  • Reise- und Handkoffer;

  • Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke;

  • Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 18 enthält im Wesentlichen
  • Leder, Lederimitationen, Reisebedarfsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, sowie Sattlerwaren.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Bekleidungsstücke (siehe alphabetische Warenliste).

19



  • Baumaterialien (nicht aus Metall);

  • Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke;

  • Asphalt, Pech und Bitumen;

  • transportable Bauten (nicht aus Metall);

  • Denkmäler (nicht aus Metall).

Klasse 19 enthält im Wesentlichen
  • Baumaterialien (nicht aus Metall).


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • teilweise bearbeitetes Holz (z.B. Balken, Bretter, Platten);

    • Sperrholz;

    • Bauglas (z.B. Fliesen, Dachlatten aus Glas);

    • Glasgranulat für die Straßenmarkierung;

    • Briefkästen aus Mauerwerk.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Mittel zum Haltbar- oder Wasserdichtmachen für Zement (Kl. 1);

  • Feuerschutzmittel (Kl. 1);

  • Schusterpech (Kl. 3).

20



  • Möbel, Spiegel, Bilderrahmen;

  • Waren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.

Klasse 20 enthält im Wesentlichen
  • Möbel und Möbelteile sowie Kunststofferzeugnisse, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Metallmöbel und Campingmöbel;

    • Bettzeug (z.B. Matratzen, auch Auflagematratzen, Kopfkissen);

    • Spiegel für die Innenausstattung und Toilettespiegel;

    • Kennzeichenschilder für Fahrzeuge (nicht aus Metall);

    • Briefkästen, nicht aus Metall oder Mauerwerk.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialspiegel, die nach ihrer Funktion oder Bestimmung klassifiziert werden (siehe alphabetische
    Warenliste);

  • Spezialmobiliar für Laboratorien (Kl. 9);

  • Spezialmobiliar für den ärztlichen Gebrauch (Kl. 10);

  • Bettwäsche (Kl. 24);

  • Daunendecken (Federbetten) (Kl. 24).

21



  • Geräte und Behälter für Haushalt und Küche;

  • Kämme und Schwämme;

  • Bürsten und Pinsel (ausgenommen für Malzwecke);

  • Bürstenmachermaterial;

  • Putzzeug;

  • Stahlwolle;

  • rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas);

  • Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Klasse 21 enthält im Wesentlichen
  • kleine, handbetätigte Haus- und Küchengeräte sowie Geräte für die Körper- und Schönheitspflege, Glas- und Porzellanwaren.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Geräte und Behälter für Haushalt und Küche, z.B. Kochgeschirr, Eimer, Becken aus Blech, Aluminium, Kunststoff oder aus anderen Materialien, handbetätigte kleine Geräte zum Hacken, Mahlen, Pressen usw.;< BR>
    • elektrische Kämme;

    • elektrische Zahnbürsten;

    • Untersetzer für Schüsseln und Karaffen (Geschirr).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Waren aus Glas, Porzellan und Steingut (siehe alphabetische Warenliste);

  • Putzmittel, Seifen usw. (Kl. 3);

  • elektrisch angetriebene kleine Geräte zum Hacken, Mahlen, Pressen usw. (Kl. 7);

  • Rasiermesser und Rasierapparate, Haarschneidemaschinen, Instrumente aus Metall für die Hand- und Fußpflege (Kl. 8);

  • elektrische Kochgeräte (Kl. 11);

  • Toilettenspiegel (Kl. 20).

22



  • Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Polsterfüllstoffe (außer aus Kautschuk oder Kunststoffen);

  • rohe Gespinstfasern.

Klasse 22 enthält im Wesentlichen

  • Seilerwaren und Waren der Segelmacherei, Polsterfüllstoffe und rohe Gespinstfasern.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Seile und Bindfaden aus natürlichen und künstlichen Textilfasern, aus Papier oder aus Kunststoff.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialnetze und -taschen (siehe alphabetische Warenliste);

  • Saiten für Musikinstrumente (Kl. 15);

  • Schleier für Bekleidungszwecke (Kl. 25).

23



  • Garne und Fäden für textile Zwecke.
.

24



  • Webstoffe und Textilwaren, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Bett- und Tischdecken.

Klasse 24 enthält im Wesentlichen
  • Webstoffe und Decken.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Bettwäsche aus Papier.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialwebstoffe (siehe alphabetische Warenliste);

  • Heizdecken für medizinische Zwecke (Kl. 10) und nicht für medizinische Zwecke (Kl. 11)

  • Tischwäsche aus Papier (Kl. 16);

  • Pferdedecken (Kl. 18).

25


  • Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialbekleidungsstücke und Spezialschuhe (siehe alphabetische Warenliste).

26



  • Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder;

  • Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln;

  • künstliche Blumen.

Klasse 26 enthält im Wesentlichen
  • Kurzwaren und Posamenten.


    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Reißverschlüsse.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Spezialhaken (siehe alphabetische Warenliste);

  • bestimmte Spezialnadeln (siehe alphabetische Warenliste);

  • Textilgarne (Kl. 23).

27



  • Teppiche, Fußmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge;

  • Tapeten (ausgenommen aus textilem Material).

Klasse 27 enthält im Wesentlichen
  • Beläge und Verkleidungen für bereits fertige Fußböden und Wände (für Einrichtungszwecke).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

28



  • Spiele, Spielzeug;

  • Turn und Sportartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • Christbaumschmuck.

Diese Klasse enthält insbesondere:


  • Angelgeräte

  • Geräte für verschiedene Sportarten und Spiele.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Christbaumkerzen (Kl. 4);

  • Taucherausrüstungen (Kl. 9);

  • Unterhaltungsgeräte, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind (Kl. 9);

  • elektrische Christbaumbeleuchtungen (Ketten) (Kl. 11);

  • Fischereinetze (Kl. 22);

  • Gymnastik-und Sportbekleidung (Kl. 25);

  • Zucker- und Schokoladewaren als Christbaumschmuck (Kl. 30).

29



  • Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild;

  • Fleischextrakte;

  • konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse;

  • Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte;

  • Eier, Milch und Milchprodukte;

  • Speiseöle und fette.

Klasse 29 enthält im Wesentlichen
  • Nahrungsmittel tierischer Herkunft sowie Gemüse und andere essbare, für den Verzehr oder die Konservierung zubereitete Gartenbauprodukte.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft (siehe alphabetische Warenliste);

  • Babykost (Kl. 5);

  • diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);

  • Salatsoßen (Kl. 30)

  • Bruteier (Kl. 31);

  • Tiernahrungsmittel (Kl. 31);

  • lebende Tiere (Kl. 31).

30



  • Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioca, Sago, Kaffee-Ersatzmittel;

  • Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis;

  • Honig, Melassesirup;

  • Hefe, Backpulver;

  • Salz, Senf;

  • Essig, Soßen (Würzmittel);

  • Gewürze;

  • Kühleis.

Klasse 30 enthält im Wesentlichen
  • für den Verzehr oder die Konservierung zubereitete Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft sowie Zusätze für die Geschmacksverbesserung von Nahrungsmitteln.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • Kaffee-, Kakao- oder Schokoladegetränke;

    • für die menschliche Ernährung zubereitetes Getreide (z.B. Haferflocken oder andere Getreideflocken).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • bestimmte Nahrungsmittel pflanzlicher Herkunft (siehe alphabetische Warenliste);

  • Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel (Kl. 1)

  • medizinische Tees und diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke (Kl. 5);

  • Babykost (Kl. 5);

  • rohes Getreide (Kl. 31);

  • Tiernahrungsmittel (Kl. 31).

31



  • Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;

  • lebende Tiere;

  • frisches Obst und Gemüse;

  • Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen;

  • Futtermittel;
  • Malz.

Klasse 31 enthält im Wesentlichen
  • die nicht für den Verzehr zubereitetenden Bodenprodukte, lebende Tiere und Pflanzen sowie Tiernahrungsmittel.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • rohes Holz

    • rohes Getreide;

    • Bruteier;

    • Weich- und Schalentiere (lebend).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

32



  • Biere;

  • Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke;

  • Fruchtgetränke und Fruchtsäfte;

  • Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 32 enthält im Wesentlichen

  • alkoholfreie Getränke sowie Biere.

    Diese Klasse enthält insbesondere:


    • entalkoholisierte Getränke.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Getränke für medizinische Zwecke (Kl. 5);

  • Milchgetränke mit überwiegendem Milchanteil (Kl. 29);

  • Kakao-, Kaffee- oder Schokoladegetränke (Kl. 30).

33



  • Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

34



  • Tabak;

  • Raucherartikel;

  • Streichhölzer.

Diese Klasse enthält insbesondere:


  • Tabakersatzstoffe (nicht für medizinische Zwecke).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • tabakfreie Zigaretten für medizinische Zwecke (Kl. 5).

Klasse


II. DIENSTLEISTUNGEN

Erläuternde Anmerkungen

35



  • Werbung;

  • Geschäftsführung;

  • Unternehmensverwaltung;

  • Büroarbeiten.

Klasse 35 umfasst im Wesentlichen
  • Dienstleistungen, die von Personen oder Organisationen erbracht werden, deren Haupttätigkeit

      (1) die Hilfe beim Betrieb oder der Leitung eines Handelsunternehmens oder

      (2) die Hilfe bei der Durchführung von Geschäften oder Handelsverrichtungen eines Industrie- oder Handelsunternehmens


    ist, sowie Dienstleistungen von Werbeunternehmen, die sich in Bezug auf alle Arten von Waren oder Dienstleistungen hauptsächlich mit Mitteilungen an die Öffentlichkeit und mit Erklärungen und Anzeigen durch alle Mittel der Verbreitung befassen.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • das Zusammenstellen verschiedener Waren (ausgenommen deren Transport) für Dritte, um den Verbrauchern Ansicht und Erwerb dieser Waren zu erleichtern; diese Dienstleistungen können von Einzelhandelsgeschäften, Großhandelsverkaufsstellen, durch Versandkataloge oder mit Hilfe elektronischer Medien, z.B. über Websites oder Teleshopping-Sendungen, erbracht werden;

  • Dienstleistungen, die sich auf das Registrieren, Abschreiben, Abfassen, Zusammenstellen oder das systematische Ordnen von schriftlichen Mitteilungen und Aufzeichnungen beziehen, ebenso wie auf die Zusammenstellung von mathematischen oder statistischen Daten;

  • Dienstleistungen von Werbeagenturen sowie Dienstleistungen, wie die Verteilung von Prospekten (direkt oder durch die Post) oder das Verteilen von Warenmustern (Warenproben). Diese Klasse kann die Werbung für andere Dienstleistungen, wie z.B. die Werbung für Bankdarlehen oder die Rundfunkwerbung, umfassen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Dienstleistungen, wie Schätzungen und Gutachten von Ingenieuren, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Betrieb oder der Leitung der Geschäfte eines Handels- oder Industrieunternehmens stehen (siehe alphabetische Dienstleistungsliste).

36



  • Versicherungswesen;

  • Finanzwesen;

  • Geldgeschäfte;

  • Immobilienwesen.

Klasse 36 umfasst im Wesentlichen
  • die in Finanz- und Geldangelegenheiten geleisteten Dienste und die im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen aller Art geleisteten Dienste.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Finanz- und Geldangelegenheiten, nämlich:

      (a) Dienstleistungen sämtlicher Bankinstitute oder damit zusammenhängender Institutionen, wie Wechselstuben oder Verrechnungsstellen (Clearing);

      (b) Dienstleistungen anderer Kreditinstitute als Banken, wie Kreditgenossenschaften, Finanzgesellschaften, Geldverleiher usw.;

      (c) Dienstleistungen der Investmentgesellschaften, der Holdinggesellschaften;

      (d) Dienstleistungen der Wertpapiermakler und der Gütermakler;

      (e) durch Treuhänder im Zusammenhang mit Geldangelegenheiten besorgte Dienstleistungen;

      (f) Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe von Reiseschecks und Kreditbriefen;


  • Dienstleistungen von Liegenschaftsverwaltern in Bezug auf die Vermietung oder Schätzung oder von Kapitalgebern;

  • Dienstleistungen für Versicherte sowie Dienstleistungen in Bezug auf den Abschluss von Versicherungen.

37



  • Bauwesen;

  • Reparaturwesen;

  • Installationsarbeiten.

Klasse 37 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen,
  • die von Unternehmern oder Subunternehmern im Bauwesen oder bei der Errichtung ortsfester Bauten erbracht werden, sowie Dienstleistungen, die von Personen oder Organisationen erbracht werden, die sich mit der Wiederinstandsetzung oder der Erhaltung von Gegenständen befassen, ohne deren physikalische oder chemische Eigenschaften zu ändern.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Dienstleistungen, die sich auf die Errichtung von Bauten, Straßen, Brücken, Dämmen oder Leitungen beziehen, sowie Dienstleistungen von Unternehmern, die auf dem Gebiet des Bauwesens spezialisiert sind, wie Maler, Klempner (Spengler), Heizungsinstallateure oder Dachdecker;

  • mit Dienstleistungen im Bauwesen in Verbindung stehende Dienstleistungen, wie Bauprojektprüfungen;

  • Schiffsbau;

  • Dienstleistungen betreffend die Vermietung von Bauwerkzeugen oder Baumaterial;

  • Dienstleistungen im Reparaturwesen, nämlich Dienstleistungen, die sich damit befassen, Gegenstände beliebiger Art nach Abnutzung, Beschädigung, Zerfall oder teilweiser Zerstörung wieder in einen guten Zustand zu versetzen (Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes eines mangelhaft gewordenen Baues oder Gegenstandes);

  • verschiedene Reparaturdienste, z.B. auf den Gebieten der Elektrizität, des Mobiliars, der Instrumente und Werkzeuge usw.:

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Erhaltung eines Gegenstandes in seinem ursprünglichen Zustand, ohne irgendeine seiner Eigenschaften zu ändern (hinsichtlich des Unterschieds zwischen dieser Klasse und der Kl. 40
    siehe die erläuternde Anmerkung zu Kl. 40).

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Dienstleistungen in Bezug auf die Einlagerung von Waren, wie Bekleidungsstücke oder Fahrzeuge (Kl. 39);

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Färben von Webstoffen oder Bekleidungsstücken (Kl. 40).

38


  • Telekommunikation.

Klasse 38 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen,
  • die es zumindest einer Person ermöglichen, mit einer anderen durch ein sinnesmäßig wahrnehmbares Mittel in Verbindung zu treten. Solche Dienstleistungen umfassen diejenigen,

      (1) welche es einer Person gestatten, mit einer anderen zu sprechen,

      (2) welche Botschaften von einer Person an eine andere übermitteln und

      (3) welche akustische oder visuelle Übermittlungen von einer Person an eine andere gestatten (Rundfunk und Fernsehen).

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Dienstleistungen, die im Wesentlichen in der Verbreitung von Rundfunk- oder Fernsehprogrammen bestehen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

39



  • Transportwesen;

  • Verpackung und Lagerung von Waren;

  • Veranstaltung von Reisen.

Klasse 39 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen,
  • die dadurch erbracht werden, dass Personen oder Waren von einem Ort an einen anderen transportiert werden (per Schiene oder Strasse, zu Wasser oder in der Luft sowie Pipeline-Transporte) und Dienstleistungen, die notwendigerweise mit diesen Transporten in Beziehung stehen, sowie Dienstleistungen, die sich auf das Einlagern von Waren in einem Lagerhaus oder einem anderen Gebäude im Hinblick auf deren Erhaltung oder Aufbewahrung beziehen.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Dienstleistungen von Gesellschaften, die vom Transportunternehmer benutzte Stationen, Brücken,
    Eisenbahn-Fährschiffe usw. betreiben;

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Vermietung von Transportfahrzeugen;

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Schleppen und Löschen von Schiffen, dem Betrieb von
    Häfen und Docks und der Bergung von Schiffen und ihrer Ladung aus Seenot;

  • Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Betrieb von Flugplätzen;

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Verpacken von Waren vor dem Versand;

  • Dienstleistungen, die im Erteilen von Auskünften durch Makler oder Reisebüros über Reisen oder die Beförderung von Waren bezüglich der Tarife, Fahrpläne und Beförderungsarten bestehen;

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Kontrolle von Fahrzeugen oder Waren vor dem Transport.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Dienstleistungen in Bezug auf die Werbung der Transportunternehmen, wie das Verteilen von Prospekten oder die Rundfunkwerbung (Kl. 35);

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Ausgabe von Reiseschecks oder von Kreditbriefen durch Makler oder Reisebüros (Kl. 36);

  • Dienstleistungen in Bezug auf Versicherungen (kommerzielle Versicherungen, Feuer- oder Lebensversicherungen) während der Beförderung von Personen oder Waren (Kl. 36);

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Wartung und Reparatur von Fahrzeugen sowie Dienstleistungen in Bezug auf die Pflege (den Unterhalt) oder die Reparatur von Gegenständen, die mit der Beförderung von Waren oder Personen im Zusammenhang stehen (Kl. 37);

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Reservierung von Hotelzimmern durch Reisebüros oder Makler (Kl. 43).

40



  • Materialbearbeitung.

Klasse 40 umfasst im Wesentlichen
  • nicht in anderen Klassen aufgeführte Dienstleistungen, die in der mechanischen oder chemischen Verarbeitung oder Umwandlung anorganischer oder organischer Stoffe oder von Gegenständen bestehen.

  • Für die Zwecke der Klassifizierung wird ein Zeichen nur in den Fällen als Dienstleistungsmarke angesehen, in denen Bearbeitung oder Umwandlung auf Rechnung einer anderen Person erfolgt. Als Marke einer Ware wird ein Zeichen in all den Fällen angesehen, in denen der Stoff oder Gegenstand durch denjenigen auf den Markt gebracht wird, der ihn verarbeitet oder umgewandelt hat.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Umwandlung eines Gegenstandes oder Stoffes sowie jedes Verfahren, das eine Änderung seiner Grundeigenschaften zur Folge hat (z.B. das Färben eines Kleidungsstückes); die Dienstleistung der Pflege (des Unterhalts) wird, obwohl sie normalerweise in Klasse 37 enthalten ist, demzufolge in die Klasse 40 eingeordnet, wenn sie eine solche Änderung einschließt (z.B. Verchromen von Stoßstangen eines Automobils);

  • Dienstleistungen in Bezug auf die Materialbearbeitung bei der Herstellung eines Stoffes oder Gegenstandes, ausgenommen Bauwerke; z.B. Dienstleistungen in Bezug auf das Zuschneiden, Zurichten, Polieren durch Abschleifen oder Überziehen mit Metall.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:


  • Dienstleistungen im Reparaturwesen (Kl. 37).

41



  • Erziehung;

  • Ausbildung;

  • Unterhaltung;

  • sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 41 umfasst im Wesentlichen Dienstleistungen
  • von Personen oder Einrichtungen, die auf die Entwicklung der geistigen Fähigkeiten von Menschen oder Tieren gerichtet sind, sowie Dienstleistungen, die der Unterhaltung dienen oder die Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen sollen.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • alle Formen der Erziehung von Personen oder der Dressur von Tieren;

  • Dienstleistungen, deren Hauptzweck die Zerstreuung, Belustigung oder Entspannung von Personen ist;
  • öffentliche Präsentation von Werken der bildenden Kunst oder der Literatur für kulturelle oder erzieherische Zwecke.

42



  • Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen;

  • industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen;

  • Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Klasse 42 enthält im Wesentlichen einzeln oder gemeinsam erbrachte Dienstleistungen,
  • die sich auf theoretische und praktische Aspekte komplexer Gebiete beziehen; derartige Dienstleistungen werden erbracht durch Angehörige von Berufen wie Chemiker, Physiker, Ingenieure, Programmierer usw.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Dienstleistungen von Ingenieuren, die sich mit Bewertungen, Schätzungen, Untersuchungen und Gutachten im Bereich der Wissenschaft und der Technologie befassen;
  • wissenschaftliche Forschungen zu medizinischen Zwecken.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • Nachforschungen und Bewertungen in Geschäftsangelegenheiten (Kl. 35);
  • Textverarbeitung und Dateienverwaltung mittels Computer (Kl. 35);
  • finanzielle und fiskalische Schätzungen (Kl. 36);
  • Bergbauarbeiten und Erdölförderung (Kl. 37);

  • Installation und Reparatur von Computern (Kl. 37);
  • Dienstleistungen, die erbracht werden durch Angehörige von Berufen wie Ärzte, Tierärzte, Psychoanalytiker (Kl. 44);
  • medizinische Versorgung (Kl. 44);
  • Dienstleistungen von Landschaftsgärtnern (Kl. 44);
  • Juristische Dienstleistungen (Kl. 45).

43



  • Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Klasse 43 enthält im Wesentlichen Dienstleistungen,
  • die erbracht werden von Personen oder Unternehmen, deren Zweck es ist, Speisen oder Getränke für den Verzehr zuzubereiten, sowie Dienstleistungen bestehend in der Gewährung von Unterkunft oder von Unterkunft und Verpflegung durch Hotels, Pensionen oder andere Unternehmen, die die Beherbergung von Gästen sicherstellen.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • Reservierung von Unterkunft für Reisende, die insbesondere durch Reisebüros oder Reisemakler vermittelt wird;
  • Betrieb von Tierpflegeheimen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • Vermietung von Immobilien wie Häuser, Wohnungen usw., die für eine dauerhafte Nutzung bestimmt sind (Kl. 36);
  • Organisation von Reisen durch Reisebüros (Kl. 39);

  • Konservierung von Lebensmitteln und Getränken (Kl. 40);
  • Betrieb von Diskotheken (Kl. 41);

  • Betrieb eines Internats (Kl. 41);
  • Dienstleistungen von Pflege- und Erholungsheimen (Kl. 44).

44



  • Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen;

  • Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere;

  • Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- oder Forstwirtschaft.

Klasse 44 enthält im Wesentlichen
  • die ärztliche Pflege, Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere, erbracht durch Personen oder Unternehmen; sie enthält ebenfalls Dienstleistungen im Bereich der Landwirtschaft, des Gartenbaus und der Forstwirtschaft.

    Diese Klasse enthält insbesondere:

  • medizinische Analysen im Zusammenhang mit der Behandlung von Einzelnen (wie Röntgenaufnahmen und Blutproben);
  • künstliche Besamung;
  • pharmazeutische Beratung;
  • Aufzucht von Tieren;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Pflanzenbau wie Gartenarbeit;
  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Floristik wie Blumenbinden sowie die Dienstleistungen von Landschaftsgärtnern.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • Schädlingsbekämpfung (ausgenommen für landwirtschaftliche, gartenwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Zwecke) (Kl. 37);
  • Installation und Reparatur von Bewässerungsanlagen (Kl. 37);
  • Krankentransporte (Kl. 39);

  • Schlachten von Tieren (Kl. 40);
  • Ausstopfen und Präparieren von Tieren (Kl. 40);
  • Fällen und Zuschneiden von Holz (Kl. 40);
  • Tierdressur (Kl. 41);
  • Dienstleistungen von Fitnessklubs (Kl. 41);
  • wissenschaftliche Forschungen für medizinische Zwecke (Kl. 42);
  • Betrieb von Tierpflegeheimen (Kl. 43);
  • Dienstleistungen von Altersheimen (Kl. 43).

45



  • Juristische Dienstleistungen;
  • Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen;
  • von Dritten erbrachte persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse.

Diese Klasse enthält insbesondere:


  • von Juristen erbrachte Dienstleistungen für Einzelpersonen, Personengruppen, Organisationen und Unternehmen;
  • Nachforschungen und Überwachungen bezüglich der Sicherheit von Personen und Gruppen;
  • Dienstleistungen zu Gunsten von Personen, im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Anlässen wie Begleitdienste, Ehevermittlung, Bestattungen.

Diese Klasse enthält insbesondere nicht:

  • gewerbsmäßige direkte Hilfe bei der Abwicklung von Geschäften und der Leitung von Handelsgesellschaften (Kl. 35);
  • Dienstleistungen in Verbindung mit Finanz-, Geld- oder Versicherungsgeschäften (Kl. 36);
  • Reisebegleitung (Kl. 39);

  • Sicherheitstransporte (Kl. 39);
  • Dienstleistungen im Bereich der Erziehung und der Ausbildung von Personen in allen Formen (Kl. 41);
  • Darbietungen von Sängern und Tänzern (Kl. 41);
  • Computer-Dienstleistungen zum Schutz von Software (Kl. 42);
  • Dienstleistungen von Dritten, die die medizinische Versorgung, die Gesundheits- und Schönheitspflege von Menschen und Tieren sicherstellen (Kl. 44);
  • bestimmte Vermietungsdienstleistungen (siehe alphabetische Liste der Dienstleistungen).








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