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Menschenrecht |
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Art. 10 Abs. 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) schützt die Freiheit der Meinungsäußerung und mit ihr die Tätigkeit der Medien. Dieses Grund- und Menschenrecht darf "zum Schutz des guten Rufes" bzw. zum Schutz des Ansehens von Einzelpersonen und Personenmehrheiten durch staatliche Organe eingeschränkt werden.
Seit Beginn der 90er-Jahre hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mehrere Dutzend Urteile dazu gefällt, und jährlich kommen weitere hinzu. In der vorliegenden Dissertation wurde versucht, diese umfangreiche Rechtsprechung zu gliedern und kommentieren und verallgemeinerungsfähige Schlussfolgerungen für Lehre und Praxis zu ziehen.
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Urteilsverzeichnis
1. Teil: Einleitende Gedanken
2. Teil: Rechtsquellen des Ansehensschutz
3. Teil: Schutz des Ansehens durch den EGMR
4. Teil: Besondere Aspekte des Ansehensschutzes
5. Teil: Synthese und Ausblick
Anhang: Schlagwörterverzeichnis für Bibliothekskataloge
TT/03.02.2005 ---) Literaturübersichten
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