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Diese Arbeit behandelt das neue Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb der Volksrepublik China aus dem Jahre 1993.
Regelungen gegen unlauteren Wettbewerb in der Privatwirtschaft waren zu Zeiten staatlicher Kollektivwirtschaft nicht notwendig. Seit der Wirtschaftsreform und dem damit verbundenen Wiederaufleben von Privatwirtschaft hat die chinesische Gesetzgebung zunächst Patent-, Marken- und Urheberrechtsnormen erlassen. Als letztes Teilstück der Reform wurde 1993 das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb in Kraft gesetzt.
In einem ersten Kapitel über allgemeine Grundlagen befasst sich die Autorin mit der Geschichte des chinesischen Wettbewerbsrechts sowie der Entstehung des Gesetzes. Dargelegt werden weiters der Schutzzweck des neuen Gesetzes, die Auslegung der Generalklausel sowie die einzelnen Tatbestände des unlauteren Wettbewerbs. Den zweiten Teil widmet Qiao der Haftung und dem Rechtsschutz, wobei sowohl ordnungsrechtliche, zivilrechtliche wie auch strafrechtliche Folgen von Verletzungen des unlauteren Wettbewerbs behandelt werden. Teil drei schließlich beschäftigt sich mit den einzelnen Haupttatbeständen des Wettbewerbsrechts, wie unlautere Kennzeichenbenutzung oder unlautere Werbepraktiken.
TT/29.03.2001
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