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Der bewährte Klassiker ist gründlich überarbeitet worden. Wie von den Autoren gewohnt, trägt die Neuauflage 2001 der Rechtssicherheit und den Bedürfnissen des Geschäftsverkehrs Rechnung, wobei die Interessen von Kunden wie AGB-Verwendern gleichermaáen berücksichtigt werden.
Nachdem nach Erscheinen des Kommentars durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts die Vorschriften des AGB-Gesetzes in das BGB integriert worden sind, dient nun eine als kostenloser Nachtrag beiliegende Synopse mit Gesetzesmaterialien als Wegweiser. Der Nachtrag kann auch über den Verlag und den Buchhandel bezogen sowie aus dem Internet unter http://www.otto-schmidt.de/nachtrag heruntergeladen werden.
In die Kommentierung eingearbeitet wurden außer den Entwicklungen in Rechtsprechung und Literatur vor allem auch die zahlreichen Gesetzesänderungen, so z.B. das Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts und damit u.a. die Einführung einer allgemeinen Verbraucherschutzklage. Weitere Änderungen erfuhr das AGB-Gesetz seit der letzten Auflage durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen, das Überweisungsgesetz, das Handelsrechtsreformgesetz und das Begleitgesetz zum Telekommunikationsgesetz. Von herausragendem Wert für die Arbeit sind darüber hinaus der umfangreiche Anhang zu den §§ 9 bis 11, in dem zahlreiche Klauselwerke und Vertragstypen unter AGB-rechtlichen Gesichtspunkten gesondert erörtert werden, sowie die umfassende Fundstellendokumentation der einschlägigen BGH-Rechtsprechung seit Inkrafttreten des AGB-Gesetzes am 1.4.1977.
Jeder mit dem AGB-Gesetz befasste Jurist, sei es als Rechtsanwalt, Richter, Unternehmens- oder Verbandsjurist oder als Wissenschaftler, wird den Ulmer/Brandner/Hensen als wertvolles Hilfsmittel zu schätzen wissen.
Konditionenempfehlungen
B. Materialien zum Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts
Zusammenstellung der Bundestags-Drucksachen
- 14/6040: Regierungsentwurf
- 14/6857: Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
- 14/7100: Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
Im neuen Recht sind die Änderungen gegenüber der alten Rechtslage durch Unterstreichungen kenntlich gemacht. Die kursiven Passagen im alten Recht markieren die Unterschiede zum neuen Recht.
TT/26.06.2002
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