| TT - BEGRIFF |
Sammelteil |
Zivilprozeß und Gerichtsverfassung |
Sammelwerke |
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| TT - ZAHL |
Im Zeitalter der weltweiten Kommunikation sind grenzüberschreitende Persönlichkeits und Immaterialgüterrechtsverletzungen zu einem Massenphänomen geworden. Längst geht es nicht mehr nur um Personen der Zeitgeschichte, die besonders im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Der Kreis der möglicherweise Betroffenen reicht inzwischen vom Unternehmen, dessen Marke verletzt wird, über Patentinhaber und Urheber bis hin zum privaten Internet-Nutzer.
Für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung kommt es im Falle einer Verletzung häufig darauf an, vor welchem Gericht gestritten wird. Im Brennpunkt des Interesses steht hierbei im autonomen deutschen wie im europäischen Zivilprozeßrecht (z.B. LugÜ und GVÜ) die Zuständigkeit am Gerichtsstand der unerlaubten Handlung. Indes ist die Bestimmung eines Tatorts bei Rechtsgütern, die sich mangels "Belegenheit" einer realen Lokalisierung entziehen, ungleich schwerer als etwa bei Eingriffen in das Sacheigentum.
Der erste Teil der Abhandlung untersucht die internationale Zuständigkeit bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen. Ausgehend von einer rechtsvergleichenden Analyse wird eine Lösung vorgeschlagen, die den Parteiinteressen möglichst weitgehend Rechnung trägt und auch in der Praxis vor den Herausforderungen durch die "neuen Medien" bestehen kann. In den weiteren Abschnitten wird untersucht, welche Besonderheiten für die internationale Zuständigkeit bei der Verletzung von Urheber- und registerpflichtigen Schutzrechten zu beachten sind. Die Arbeit (Dissertation) orientiert zuverlässig über das geltende Recht und trägt zur Diskussion über die fortschreitende - auch weltweite - Vereinheitlichung des internationalen Zivilprozeßrechts bei.
TT/10.10.1999
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