Die in der Klasseneinteilung aufgeführten Waren- und Dienstleistungsbegriffe stellen allgemein gebräuchliche Angaben dar, die sich auf die Sachgebiete beziehen, denen die Waren oder Dienstleistungen im Allgemeinen zugeordnet werden. Die alphabetische Liste sollte demnach herangezogen werden, um die genaue Klassifizierung jeder einzelnen Ware oder Dienstleistung sicherzustellen.
Falls eine Ware mit Hilfe der Klasseneinteilung, der erläuternden Anmerkungen oder der alphabetischen Liste nicht klassifiziert werden kann, gelten die Kriterien der nachfolgenden Hinweise:
Falls eine Dienstleistung mit Hilfe der Klasseneinteilung, der erläuternden Anmerkungen und der alphabetischen Liste nicht klassifiziert werden kann, gelten die Kriterien der nachfolgenden Hinweise:
Klasse ähnlich
| I. Warenbegriffe
| Erläuternde Anmerkung |
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- Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke;
- Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand;
- Düngemittel;
- Feuerlöschmittel;
- Mittel zum Härten und Löten von Metallen;
- chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln;
- Gerbmittel;
- Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.
| Klasse 1 enthält im Wesentlichen - chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche und landwirtschaftliche Zwecke, einschließlich solcher, die zur Herstellung von Erzeugnissen dienen, die in andere Klassen fallen.
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Diese Klasse enthält insbesondere:
- Kompost, Mulch (als Düngemittel)
- Salz zum Konservieren, nicht für Lebensmittel.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Naturharze im Rohzustand (Kl. 2);
- chemische Erzeugnisse für die medizinische
Wissenschaft (Kl. 5);
- Fungizide, Herbizide und Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren (Kl. 5);
- Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke (Kl. 16);
- Salz zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln (Kl. 30)
- Mulch (Humusabdeckung) (Kl. 31)
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- Farben, Firnisse, Lacke;
- Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel;
- Färbemittel;
- Beizen;
- Naturharze im Rohzustand;
- Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.
| Klasse 2 enthält im Wesentlichen
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Kunstharze im Rohzustand (Kl. 1);
- Farben für die Wäsche (Kl. 3);
- Färbemittel für die Schönheitspflege (Kl. 3);
- Farbkästen (Schulbedarf) (Kl. 16);
- Isolierfarbanstrichmittel und Isolierlacke (Kl. 17);
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- Wasch und Bleichmittel;
- Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel;
- Seifen;
- Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege,
Haarwässer;
- Zahnputzmittel.
| Klasse 3 enthält im Wesentlichen
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- chemische Mittel zum Reinigen von Schornsteinen (Kl. 1);
- Fettentfernungsmittel zur Verwendung bei Herstellungsverfahren (Kl. 1);
- Desodorierungsmittel, außer für den persönlichen Gebrauch (Kl. 5);
- Handschleifsteine oder -scheiben (Kl. 8)
4
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- Technische Öle und Fette;
- Schmiermittel;
- Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel;
- Brennstoffe (einschließlich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe;
- Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.
| Klasse 4 enthält im Wesentlichen - technische Öle und Fette, Brennstoffe und Leuchtstoffe.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht: - bestimmte technische Spezialöle und -fette (siehe alphabetische Warenliste)
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- Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse;
- Hygienepräparate für medizinische Zwecke;
- diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost;
- Pflaster, Verbandmaterial;
- Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke;
- Desinfektionsmittel;
- Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren;
- Fungizide, Herbizide.
| Klasse 5 enthält im Wesentlichen
Diese Klasse enthält insbesondere nicht: - Präparate für die Gesundheitspflege als Mittel zur Körper- und Schönheitspflege (Kl. 3);
- Desodorierungsmittel für den persönlichen Gebrauch (Parfümeriewaren) (Kl. 3);
- Orthopädische Bandagen (Kl. 10)
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- Unedle Metalle und deren Legierungen;
- Baumaterialien aus Metall;
- transportable Bauten aus Metall;
- Schienenbaumaterial aus Metall;
- Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke);
- Schlosserwaren und Kleineisenwaren;
- Metallrohre;
- Geldschränke;
- Waren aus Metall, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind;
- Erze.
| Klasse 6 enthält im Wesentlichen - rohe und teilweise bearbeitete unedle Metalle sowie hieraus hergestellte einfache Erzeugnisse.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- Bauxit (Kl. 1)
- Quecksilber, Antimon, Alkalimetalle und Erdalkalimetalle (Kl. 1);
- Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler (Kl. 2);
7
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- Maschinen und Werkzeugmaschinen;
- Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge);
- Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge);
- nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte;
- Brutapparate für Eier.
| Klasse 7 enthält im Wesentlichen
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte Spezialmaschinen und spezielle Werkzeugmaschinen (siehe alphabetische Warenliste);
- handbetätigte Werkzeuge und Geräte (Kl. 8);
- Motoren für Landfahrzeuge (Kl. 12).
8
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- Handbetätigte Werkzeuge und Geräte;
- Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel;
- Hieb- und Stichwaffen;
- Rasierapparate.
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Klasse 8 enthält im Wesentlichen
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- bestimmte Spezialinstrumente (siehe alphabetische Warenliste);
- von einem Motor angetriebene Werkzeugmaschinen und Geräte (Kl. 7);
- chirurgische Messer (Kl. 10);
- Papiermesser (Kl. 16);
- Fechtwaffen (Kl. 28).
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- Wissenschaftliche, Schiffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente;
- Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität;
- Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild;
- Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten;
- Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate;
- Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer;
- Feuerlöschgeräte.
| Diese Klasse enthält insbesondere:
- Apparate und Instrumente für die wissenschaftliche Forschung in Laboratorien;
- Apparate und Instrumente für die Steuerung von Schiffen, wie Apparate und Instrumente zum Messen und zur Übermittlung von Befehlen;
- folgende elektrische Apparate und Instrumente:
(a) bestimmte elektrothermische Werkzeuge und Apparate, wie elektrische Lötkolben, elektrische Bügeleisen, die, wenn sie nicht elektrisch wären, in Kl. 8 eingeordnet würden;
(b) Apparate und Geräte, die, wenn sie nicht elektrisch wären, in verschiedene Klassen eingeordnet würden, wie elektrisch beheizte Bekleidungsstücke, Zigarrenanzünder für Kraftfahrzeuge.
- Winkelmesser (Messinstrumente);
- Lochkarten-Büromaschinen;
- Unterhaltungsgeräte, die mit einem externen Bildschirm oder Monitor zu verwenden sind;
- Computerprogramme und Software, ungeachtet des Aufzeichnungs- oder Ausstrahlungsmediums, d. h. Software, die auf ein magnetisches Medium aufgezeichnet oder von einem externen Computernetzwerk heruntergeladen werden kann.
Diese Klasse enthält insbesondere nicht:
- folgende elektrische Apparate und Instrumente:
(a) elektromechanische Apparate für die Küche (Mahl- und Mischapparate für Nahrungsmittel, Fruchtpressen, elektrische Kaffeemühlen usw.) und bestimmte andere, von einem elektrischen Motor angetriebene Apparate und Instrumente, die in die Kl. 7 fallen;
(b) elektrische Rasierapparate, Haarschneide- und Schermaschinen (Handinstrumente) und
Nagelschneidegeräte (Kl. 8);
(c) elektrische Zahnbürsten und Kämme (Kl. 21);
(d) elektrische Geräte für die Raumheizung oder für das Erhitzen von Flüssigkeiten, elektrische Koch- und Lüftungsgeräte usw. (Kl. 11);
- Uhren und andere Zeitmessinstrumente (Kl. 14);
- Kontrolluhren (Kl. 14).
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- Chirurgische, ärztliche, zahn und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmaßen, Augen und Zähne;
- orthopädische Artikel;
- chirurgisches Nahtmaterial.
| Klasse 10 enthält im Wesentlichen | | | | |
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