Buchbesprechung: „Wettbewerbs- und Kartellrecht“ von Dr. Dr. h.c. Fritz Rittner




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
EU
Wettbewerbsrecht
Kartellrecht
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5615
501
Februar 2000


  • Dr. Dr. h.c. Fritz Rittner, em. o. Prof. an der Universität Freiburg i. Br.:

  • Wettbewerbs- und Kartellrecht

    Eine systematische Darstellung des deutschen und europäischen Rechts für Studium und Praxis (JURATHEK Praxis)

  • 6., völlig neubearbeitete Auflage 1999. XLI, 436 Seiten, kartoniert, DEM 48,- zzgl. Versandkosten

  • C. F. Müller, Hüthig Fachverlage, Heidelberg

  • ISBN-Nr.: 3-8114-8999-2

Das Wettbewerbsrecht (UWG mit Nebengesetzen) und das Kartellrecht (GWB und EG-Kartellrecht) verzahnen sich in Theorie und Praxis zunehmend. Die Konzeption des Werkes trägt diesem Umstand Rechnung, indem die beiden Rechtsgebiete so zusammengefaßt werden, wie es die Studien- und Prüfungsordnungen vorsehen und wie es auch die Praxis benötigt.

Der erste Teil des Werkes arbeitet die Funktionen des Wettbewerbsrechts, namentlich auch als Verbraucherschutzrecht, heraus und gibt ein übersichtliches Bild der Rechtsprechung zum unlauteren und unerlaubten Wettbewerb. Die neuesten Entwicklungen im europäischen Recht, insbesondere die Rechtsprechung des EuGH sind dabei berücksichtigt. Der zweite, umfangreichere Teil bringt das deutsche und europäische Kartellrecht durchgehend auf den neuesten Stand nach dem GWB 1998, der neuen EG-Zusammenschlußkontrolle und dem Weißbuch der EG vom April 1999. Er behandelt eingehend die Grundlagen und Grundbegriffe, faßt die Regelungen in einer klaren und sinnfälligen Systematik zusammen und fügt das EG-Kartellrecht überall so ein, daß sich eine Synopse ergibt, wie sie die Praxis benötigt. Die Darstellung legt besonderes Gewicht auf die höchstrichterliche Rechtsprechung einschließlich der des EuGH. Literatur und Praxis sind bis Mitte Mai 1999 berücksichtigt.

Das Werk wendet sich insbesondere an die Studierenden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie an Referendare. Ebenso richtet es sich aber auch an den Praktiker, dem es zur allgemeinen und grundsätzlichen Orientierung sowie auch als Ratgeber für wichtige Einzelfragen der Rechtsanwendung dient.

TT/05.02.2000




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