Buchbesprechung: „Der internationale Schutz gegen unlauteren Wettbewerb und das TRIPS-Übereinkommen“ von Dr. Gerald Reger




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
GATT/WTO
Wettbewerbsrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
WTO303
5015
501
Dezember 2000


  • Dr. Gerald Reger:

  • „Der internationale Schutz gegen unlauteren Wettbewerb
    und das TRIPS-Übereinkommen“


    Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, GWR Band 108

  • 1999, LXIX, 324 Seiten, kartoniert, DEM 188.- / Euro 96,12 zzgl. Versandkosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-24341-9

Das Recht des unlauteren Wettbewerbs erlebt derzeit in vielen Ländern – zumeist einhergehend mit dem Wachsen der internationalen Handelstätigkeit und der Öffnung zu einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung – einen deutlichen Aufschwung. Im Gegensatz hierzu steht die Entwicklung des Schutzes gegen unlauteren Wettbeweb auf internationaler Ebene; diese blieb weit hinter den anderen gewerblichen Schutzrechten zurück und stagniert seit der letzten Überarbeitung der Zentralnorm des internationalen Unlauterkeitsrechts im Jahre 1958.

Die Monographie geht der Frage nach, ob sich mit dem zur neuen Welthandelsordnung der Uruguay-Runde des GATT gehörenden TRIPS-Übereinkommen (Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums) an dieser unbefriedigenden Situation des internationalen Rechts des unlauteren Wettbewerbs etwas geändert hat. Nach einer eingehenden Darstellung und kritischen Bewertung des bestehenden Unlauterkeitsschutzes auf internationaler wie auch gemeinschaftsrechtlicher Ebene stehen daher die Regelungen des TRIPS-Übereinkommens, die einen lauterkeitsrechtlichen Gehalt aufweisen, im Mittelpunkt der Arbeit.

Einen ersten Regelungskomplex bildet der Schutz der geographischen Angaben. Dieser fand im TRIPS-Übereinkommen auf Drängen der Europäischen Gemeinschaft, die über die wirtschaftlich wertvollsten geographischen Angaben verfügt und daher für ihre Exporte auf einen umfassenden Schutz bedacht ist, ausführliche Beachtung. Doch genügen die TRIPS-Regelungen und das gewählte Schutzkonzept dem Schutzbedürfnis im internationalen Handel? Wie fand die reservierte und ablehnende Haltung der USA und anderer Industriestaaten ihren Niederschlag? Welche Verbesserungen sind denkbar und erforderlich in dem auf dynamische Weiterentwicklung angelegten TRIPS-Schutzsystem?

Den zweiten Schwerpunkt lauterkeitsrechtlichen Gehalts im Übereinkommen stellt der Schutz der nicht offenbarten Informationen, der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, dar, der in TRIPS zum ersten Mal auf internationaler Ebene eine Regelung fand. Die Forderungen der USA und der Schweiz nach einem umfassenden Schutz waren jedoch bei den Verhandlungen nicht durchsetzbar. Kritik und Verbesserungsvorschläge bilden hier einen Großteil der Darstellung. Eine allgemeine Regelung des Rechts des unlauteren Wettbewerbs jedoch, etwa eine lauterkeitsrechtliche Generalklausel, sucht man im TRIPS-Übereinkommen vergeblich. Lediglich die beiden Bereiche der geographischen Angaben und des Geheimnisschutzes werden herausgegriffen, die Kernthemen des Lauterkeitsschutzes bleiben ausgeklammert. Doch welches sind die Gründe für dieses ernüchternde Fazit angesichts der erhofften Weiterentwicklung des internationalen Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb im TRIPS-Übereinkommen? Warum wurde die Chance vergeben, dem internationalen Recht des unlauteren Wettbewerbs durch eine Einführung in die neue Weltwirtschaftsordnung der Welthandelsorganisation zu umfassender und schlagkräftiger Existenz zu verhelfen?

Bei der Erörterung dieser Ursachen, die insbesondere in wirtschafts- und rechtspolitischen Divergenzen wie auch in der insoweit bestehenden Gegensätzlichkeit von anglo-amerikanischer und kontinentaler Rechtsordnung zu suchen sind, bleibt die Abhandlung jedoch nicht stehen. Vielmehr werden als Ergebnis Perspektiven für eine Fortentwicklung des internationalen Schutzes gegen unlauteren Wettbewerb gegeben, die eine Verknüpfung mit einem internationalen Beschränkungsschutz im Rahmen der Welthandelsorganisation favorisieren.

Unter sorgfältiger Auswertung der Entstehungsgeschichte des Übereinkommens und
der behandelten Vorschriften, der wirtschafts- und rechtspolitischen Hintergründe, der unterschiedlichen Interessen und Denkweisen der maßgeblichen Verhandlungsblöcke und Rechtskreise erschließt die Arbeit wichtige neue Erkenntnisse zum lauterkeitsrechtlichen Gehalt des TRIPS-Übereinkommens wie auch allgemein für dessen Verständnis und Auslegung.

TT/22.12.2000




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf – Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK