Buchbesprechung: „Sortenschutzgesetz“ Kommentar von Alfred Keukenschrijver
Buchbesprechung
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Tierzüchtungsrecht |
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- Alfred Keukenschrijver, Richter am Bundesgerichtshof:
- „Sortenschutzgesetz“ Kommentar
unter Berücksichtigung der Verordnung Nr. 2100/94 (EG) des Rates über den gemeinschaftlichen Sortenschutz„
- 2001, XX, 468 Seiten, kartoniert, DEM 348,- (ab 1.1.2002: EUR 178,-) zzgl. Versandkosten
- Carl Heymanns Verlag KG, Köln
- ISBN-Nr.: 3-452-24812-7
Als „Spezialist“ für Sortenschutz ist dieser praxisgerechte Taschenkommentar eine ideale Ergänzung zu den patentrechtlichen Kommentaren (z.B. „Patentgesetz mit EPÜ“ Kommentar von Dr. Rainer Schulte), die dieses den technischen Schutzrechten nahestehende Rechtsgebiet nicht berücksichtigen.
Nachdem bisher nur in geringem Umfang auf einschlägige Rechtsprechung zurückgegriffen werden konnte, ist mit der Einführung der Nachbauregelung für Landwirte durch die Novelle 1997 eine neue Entwicklung eingetreten. Zudem handelt es sich um ein Rechtsgebiet, das durch seine Bezüge zu lebender Materie, zum Landwirtschaftsrecht, den Einschluss eines eigenständigen Kennzeichnungsrechts sowie durch eine vom im gewerblichen Rechtsschutz üblichen abweichende Rechtsgrundlage für das Verwaltungsverfahren zusätzliche Schwierigkeiten mit sich bringt.
Die Kommentierung beruht auf dem Rechtsprechungs-, Gesetzes- und Literaturstand von Mitte März 2001 einschließlich des am 20.4.2001 auch vom Bundesrat beschlossenen Fünften Euro-Einführungsgesetzes. Darüber hinaus berücksichtigt der Kommentar aber auch die im Regierungsentwurf des Gesetzes zur Umsetzung der EG-Biotechnologie-Richtlinie vorgesehene Einführung eines neuen § 12a und die durch den Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums vom 09.05.2001 vorgesehene Neuregelung bei der Beschwerdegebühr.
Im Anhang dieses neuen Taschenkommentars sind neben dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen und einem Überblick über die ausländische Sortenschutzgesetzgebung, die einschlägigen Bestimmungen des Einigungsvertrags und – soweit für das Gesetz relevant – die Verordnung über das Verfahren vor dem Bundessortenamt abgedruckt. Ein chronologisch aufgeführtes Entscheidungsregister zu in- und ausländischen Gerichtsentscheidungen mit Fundstellennachweis sowie ein Sachregister ergänzen die umfangreichen Darlegungen.
TT/24.08.2001/17.11.2001 —) Literaturübersichten
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