Buchbesprechung: „Europäisches Kartellrecht“ herausgegeben von Thorsten Mäger
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Thorsten Mäger (Hrsg.), Rechtsanwalt, Düsseldorf:
- „Europäisches Kartellrecht“
Praxis Europarecht
- 2006, 389 Seiten, broschiert, EUR 69,- zzgl. Portokosten
- Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
- ISBN-Nr.: 978-3-8329-1371-7
In der anwaltlichen Beratung von Unternehmen erlangt das europäische Kartellrecht eine immer größere Bedeutung. Seit der 7. Novelle des deutschen Kartellgesetzes wird das deutsche Kartellrecht vom europäischen Kartellrecht faktisch weitgehend verdrängt. Die praktische Bedeutung des Kartellrechts ist sehr hoch. Bei Rechtsverstößen sind die vertraglichen Vereinbarungen unwirksam und nicht durchsetzbar. Darüber hinaus können von den Kartellbehörden Bußgelder in empfindlicher Höhe verhängt werden.
Das Buch bietet eine auf die Bedürfnisse der Praxis ausgerichtete Gesamtdarstellung, die nicht an abstrakte Gesetzesstrukturen, sondern an konkrete Sachfragen und Problembereiche anknüpft. Behandelt werden Absprachen zwischen Wettbewerbern, Vereinbarungen zwischen Lieferanten und Abnehmern, Abreden über gewerbliche Schutzrechte, die Verhaltenskontrolle von marktbeherrschenden bzw. marktstarken Unternehmen sowie die Fusionskontrolle. Es wendet sich an alle Juristen, die mit kartellrechtlichen Fragestellungen konfrontiert werden.
Inhaltsangabe:
– Verzeichnis der Abkürzungen und der abgekürzt zitierten Literatur
– Einführung und Grundlagen
– Horizontale Vereinbarungen
– Vertikale Verinbarungen
– Vereinbarungen betreffend gewerbliche Schutzrechte und F&E
– Verhaltenskontrolle bei marktbeherrschenden Unternehmen
– Konzerninterne Wettbewerbsbeschränkungen
– Fusionskontrolle
– Gemeinschaftsunternehmen
– Einzelne Sektoren/Branchen
– Die Anwendung der Wettbewerbsregeln im Privatrecht
– Behörden, Verfahren, Rechtsschutz
TT/02.07.2007 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)