Buchbesprechung: „Das neue Kartellgesetz“ von Baron




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Kartellrecht
Allgemein
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5615
527
März 1999


  • Michael Baron, Ministerialrat, Referatsleiter Wettbewerbspolitik unter Mitarbeit von Dr. Fridhelm Marx, Referatsleiter Öffentliche Aufträge im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie, Bonn:

  • „Das neue Kartellgesetz“

    Einführung in die 6. GWB-Novelle und das Vergaberecht

    Materialien – Texte (Rechtsstand: 1. Januar 1999)

  • 1999, 336 Seiten, kartoniert, DEM 78,- zzgl. Versandkosten

  • Bundesanzeiger Verlagsges.mbH, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-88784-865-9

Das Ende der 13. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages markiert auch für das Wettbewerbsrecht eine nachhaltige Zäsur: Telekummunikations-, Post- und Energiewirtschaftsgesetz sowie das öffentliche Auftragswesen wurden neu geregelt. Das GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen), wurde durch die 6. Novelle insgesamt neu gefaßt und ist am 01.01.1999 in Kraft getreten; als Sechster Teil wird das neue Vergaberecht integriert. Ziel der jüngsten GWB-Novelle ist neben der Stärkung des Wettbewerbsprinzips die Harmonisierung des deutschen mit dem europäischen Kartellrecht.

Der Autor führt systematisch und kompakt in das Kartellrecht sowie die Änderungen durch die Novelle ein. Problematiken, Besonderheiten, Anlaß und Hintergründe der Novelle werden erläutert.

Im Anhang sind die Neufassung des Gesetzestextes sowie die maßgeblichen Materialien zur GWB-Novelle und zum Vergaberechtsänderungsgesetz abgedruckt. Weitere wichtige Vorschriften wie Telekommunikationsgesetz (TKG), Postgesetz (PostG), Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG), EG-Vertrag, EGKS-Vertrag, EG-Kontrollverordnung VO 17/62, Fusionskontrollverordnung (FKVO) sind teils in Auszügen wiedergegeben. Ein Stichwortverzeichnis rundet das Werk ab.

Das Werk bietet eine wichtige und frühe Orientierungshilfe im Umgang mit dem neu gefaßten Gesetz aus erster Hand; der Verfasser war als Leiter des Referates
Wettbewerbspolitik im Bundeswirtschaftsministerium maßgeblich an den Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Es richtet sich Rechtsanwälte, Richter, Steuerberater, Konzerne, Großunternehmen, Banken, Versicherungen, Medienwirtschaft, Universitaten sowie an sämtliche Personen in Verwaltung und Wirtschaft, die auf dem Gebiet des Kartellrechts und des Vergabewesens tätig sind.

TT/06.03.1999




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