„Internationale Patentklassifikation“ (IPC7) 7. Ausgabe 2000 / IPC8 ab 1.1.2006
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
IPK |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Internationale Patentklassifikation IPC7
- 7. Ausgabe, gültig ab 1. Januar 2000
- Herausgeber: Deutsches Patent- und Markenamt, München
- Carl Heymanns Verlag KG, Köln
- Gesamtwerk, 7. Ausgabe auf CD-ROM. Cumulative and Linguistic Advanced Search System
In Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Ungarisch und Russisch.
Mit Stich- und Schlagwortverzeichnis sowie der Revision Concordance List zur 7. Ausgabe der IPC, gültig ab 1.1.2000
CD-ROM DEM 230,- /EUR 117,60
ISBN-Nr.: 3-452-24449-0
Die CD-ROM bitte beim Heymanns-Verlag (Tel: 0221/94373-0) oder direkt bei der WIPO bestellen! - IPC-Gesamtwerk, 7. Ausgabe in Deutsch:
- Bände 1 – 9:
1737 Seiten, kartoniert, DEM 400,-/EUR 204.52
ISBN-Nr.: 3-452-24352-4 - Bände 1 – 8, 10:
1429 Seiten, kartoniert, DEM 380,-/EUR 194,29
ISBN-Nr.: 3-452-24353-2
- Bände 1 – 9:
- Stich- und Schlagwortverzeichnis zur IPC – Internationale Patentklassifikation
1200 S., kartoniert, DEM 280.-/EUR 143,16
ISBN-Nr.: 3-452-24364-8
IPC7 die revidierte siebte Ausgabe der Internationalen Patentklassifikation gilt weltweit ab 1. Januar 2000. Damit ist das einmalige Ordnungssystem für die gesamte Technik wieder auf dem jüngsten Stand. Die Deutsche Ausgabe ist vom Deutschen Patent- und Markenamt in München herausgegeben worden.
Im Angebot ist das Gesamtwerk bzw. auch die Einzelbände sowie das Stich- und Schlagwortverzeichnis auch in englischer und französischer Sprache, herausgegeben von der WIPO.
TT/13.02.2000/25.11.2005 —> Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)