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Wissenswertes zur Markenbetreuung
durch die Recherche TTSEARCH und die Überwachung TTWATCH
- Die Betreuung von Marken weltweit oder in bestimmten Länder und/oder Ländergruppen in den jeweiligen nationalen und/oder internationalen Registern, hat zwei Aspekte, nämlich die Probleme vor Benutzung und/oder Registrierung zur Vermeidung der Verletzung der Schutzrechte anderer und die Schutzrechtspflege nach Erwerb des Namensschutzrechtes.
In beiden Fällen sind zwei Abgrenzungen zu beachten, nämlich einmal der territoriale Schutzbereich und zum anderen die Waren/Dienstleistungsgleichartigkeit. Dem haben unsere Markenbetreuungsdienste Rechnung getragen. Sowohl bei den Überwachungen als auch bei den Recherchen können Sie sich somit entscheiden, ob Sie die Betreuungweltweit nur in bestimmtenLändern oderin einer der Ländergruppen
EUROPA EU MMA ASIEN &
OZEANIENAFRIKA und
MITTLERER
OSTEN
NORDISCHE
LÄNDERAMERIKA OSTEUROPA
wünschen.Dies ist auch eine Kalkulationsfrage, bei der Ihnen Ihr Anwalt sicher gerne behilflich ist. Bei mehreren Ländern ist meist ein Gruppentarif preiswerter.
- Die zweite Entscheidung, die wir Ihnen nicht abnehmen können, ist die Auswahl der Klassen, in denen das Zeichen betreut werden soll. Das ist typische rechtsberatende Tätigkeit und lässt den Laien in manche Falle laufen aus den folgenden Gründen: Alle Waren werden zwar bei der Anmeldung entsprechend dem internationalen Warenklassenverzeichnis klassifiziert. Das sagt aber nichts über die für die Verwechselungsgefahr mitentscheidende Warengleichartigkeit aus. Es gibt Waren und/oder Dienstleistungen, die in einer Klasse, aber nicht warengleich sind. Umgekehrt gibt es Waren/Dienstleistungen die warengleich sind, obwohl sie in unterschiedliche Klassen einzuordnen sind. Unter verwandte Klassen finden Sie eine Zusammenstellung für jede Klasse mit den Klassen, in denen sich Waren befinden, die warengleich sind. Das heißt aber nicht, daß sie nun in allen diesen verwandten Klasse recherchieren müssen. Auszugehen ist vielmehr von Ihren konkreten Waren. Zu prüfen ist dann, ob es (potentielle) Waren gibt, die in andere Klassen fallen.
In welche Klasse eine bestimmte Ware oder Dienstleistung fällt, ist der DEUTSCH – FRANZÖSISCHEN „Liste der Waren und Dienstleistungen in alphabetischer Reihenfolge „, kurz WARENLISTE, herausgegeben vom DPMA und der WIPO, zu entnehmen.
Verwiesen wird ferner auf Richter/Stoppel, “ Die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen „, 10.Auflage 1996. Diesem Werk ist zu entnehmen, welche Waren von der Rechtssprechung als ähnliche Waren angesehen werden. Beide Beide Werke sind unentbehrlich und können über ADVOBOOK bezogen werden. - Zu entscheiden ist dann die Art der Überwachung durch Analyse der zu überwachenden Bezeichnung. Eine solche Analyse wird zwar auch durch uns mit jahrzehntelanger Erfahrung durchgeführt, sodaß es in der Regel, jedenfalls bei reinen Wortzeichen, ausreicht, wenn wir die zu überwachenden Klassen (die Überwachung von Einzelwaren ist nicht möglich), erhalten und selbstverständlich die Länder bzw. Ländergruppen.
- Sie wissen mehr über Ihr Zeichen. Es sind demgemäß eine Fülle von Optionen gegeben, mit denen Sie Ihre Überwachung
- Identische Zeichen (nicht Übersetzungen und Synonyme) werden auch mitgeteilt, wenn sie in anderen Klassen registriert sind. Wir gehen davon aus, daß hieran ein Interesse besteht. Diese Mitteilungen können aber beschränkt werden auf:
verwandte Klassen die Klassen werden von Ihnen bestimmt keine identischen Marken jenseits der überwachten Klassen.
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