Buchbesprechung: „Der Schutz geistigen Eigentums durch völkerrechtliche Investitionsverträge“ von Simon Klopschinski
Buchbesprechung
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- Dr. jur. Simon Klopschinski, wiss. Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht, München
- „Der Schutz geistigen Eigentums durch völkerrechtliche Investitionsverträge„
Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, Band 172
- 1. Auflage 2011, XXXVI, 543 Seiten, kartoniert, EUR 148,- zzgl. Portokosten
- Carl Heymanns Verlag, Wolter Kluwers Deutschland GmbH, Köln
- ISBN-Nr.: 978-3-452-27553-0
Seit jeher gibt es völkerrechtliche Abkommen, die Rechte des geistigen Eigentums schützen. Das TRIPs als Teil der WTO-Rechtsordnung ist der bisherige Höhepunkt dieser multilateralen Anstrengungen und verpflichtet die Mitgliedstaaten, Mindeststandards auf dem Gebiet des geistigen Eigentums in ihren nationalen Rechtsordnungen zu verankern.
Zusätzlich zu speziell immaterialgüterrechtlichen Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums sind in der jüngeren Vergangenheit weitere völkerrechtliche Abkommen hinzugekommen, die neben anderen Eigentumsrechten auch Rechte des geistigen Eigentums schützen.
So erfassen auch völkerrechtliche Investitionsabkommen Rechte des geistigen Eigentums. In Investitionsabkommen verpflichten sich die Vertragsstaaten, private Investoren aus anderen Vertragsstaaten und deren Investitionen angemessen zu behandeln. Investitionen im Sinne dieser Abkommen sind neben Immobiliar- und Mobiliareigentum, Aktien und anderen Eigentumsrechten auch Rechte des geistigen Eigentums.
Verstößt der Gaststaat gegen die Standards eines Investitionsvertrags, sehen die meisten neueren Abkommen einen Streitbeilegungsmechanismus vor. Dieser erlaubt es dem privaten Investor, den Gaststaat unter Berufung auf den Investitionsvertrag vor einem internationalen Schiedsgericht zu verklagen, ohne auf die Mitwirkung seines Heimatstaates angewiesen zu sein. Somit unterscheiden sich Streitbeilegungsmechanismen, die in Investitionsabkommen vorgesehen sind, fundamental vom Streitbeilegungsmechanismus der WTO, der nur WTO-Mitgliedstaaten und nicht Privatpersonen offen steht. Im Gegensatz zur nationalen Rechtsordnung des Gaststaates kann der Investitionsvertrag nur im Einverständnis mit dem anderen Vertragsstaat abgeändert werden. Daher steht dem privaten Investor nicht nur ein exterritoriales Schiedsgericht für sein Anliegen zur Verfügung, er kann sich außerdem auf Rechtsvorschriften berufen, die dem einseitigen Zugriff des Gaststaates entzogen sind.
Ende 2009 gab es weltweit ca. 2.750 bilaterale Investitionsabkommen, wobei die Bundesrepublik Deutschland weit über 100 solcher Abkommen vor allem mit Schwellen- und Entwicklungsländer, wie z.B. der Volksrepublik China, abgeschlossen hat.
Die vorliegende Arbeit unternimmt den Versuch, die Bedeutung völkerrechtlicher Investitionsabkommen für Rechte des geistigen Eigentums und das Verhältnis zwischen Investitionsabkommen und speziellen immaterialgüterrechtlichen Abkommen zum Schutz des geistigen Eigentums, wie z.B. TRIPs, aufzuklären. Auswertung bis November 2010.
For a long time there have been international treaties protecting intellectual property. Until now the culmination of multilateral efforts to strengthen the international protection of intellectual property rights is the TRIPs Agreement being part of the WTO legal order. The TRIPs Agreement obligates its member states to implement a minimum standard of protection for intellectual property rights in their national legal systems.
In addition to IP-specific treaties for the protection of intellectual property rights, in recent time other international treaties have entered the stage, which protect intellectual property alongside other property rights.
International investment treaties for instance also protect intellectual property rights. In international investment treaties the contracting parties undertake to treat the other partyâs private investors and their investments fair and equitable. Investments within the meaning of these treaties are, alongside movable and immovable property as well as shares, intellectual property rights.
If the host state violates the standards of treatment of an investment treaty, most of the more recently concluded treaties foresee a dispute settlement mechanism. This mechanism allows the private investor to sue the host state on the basis of the investment treaty before an international arbitral tribunal without being dependent on its home state. Thus, dispute settlement mechanisms enshrined in investment treaties fundamentally differ from the dispute settlement mechanism of the WTO legal order which is only open for WTO member states but not for private individuals. In contrast to the national legal system of the host state, the investment treaty cannot be modified without the other contracting partyâs consent. Therefore, the advantage of investment treaty arbitration is that an exterritorial arbitral tribunal is at the private investorâs disposal as well as legal norms, which cannot be altered unilaterally by the host state.
At the end of 2009 approximately 2,750 investment treaties were in force worldwide. The Federal Republic of Germany is party to more than 100 treaties with emerging economies and developing countries, e.g. the Peopleâs Republic of China.
The present work attempts to explain the relevance of international investment treaties for intellectual property rights as well as the relationship between investment treaties and IP-specific international treaties for the protection of intellectual property rights, e.g. TRIPs.
Vorwort
Inhalt
Abkürzungen
BITs/Entscheidungen internationaler Spruchkörper
1. Kapitel: Einleitung
2. Kapitel: Die Fragmentierung des Völkerrechts
3. Kapitel: Investor-Gaststaat-Streitbeilegung
4. Kapitel: Investition und Investor
5. Kapitel: Relative Behandlungsstandards
6. Kapitel: Absolute Behandlungsstandards
7. Kapitel: Enteignung
8. Kapitel: Resümee
Literatur
Sachregister
TT/22.07.2011 —) Literaturübersichten
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