Buchbesprechung: „Die Schranken des Urheberrechts im Internet“ von Dr. jur. Yuanshi Bu
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
VR China |
Allgemein |
Sammelwerke |
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TT – ZAHL | CN580 |
- Dr. jur. Yuanshi Bu
- „Die Schranken des Urheberrechts im Internet“
Eine rechtsvergleichende Untersuchung des schweizerischen und chinesischen Urheberrechts
Abhandlungen zum schweizerischen Recht ASR, Heft 686
- 2004, XLVIII, 211 Seiten, broschiert, EUR 49,90 (CHF 74,-) zzgl. Portokosten;
- Stämpfli Verlag AG, Bern
- ISBN-Nr.: 3-7272-0421-4
Die Anzahl der Internetnutzer wächst weltweit kontinuierlich. Das Internet ist zunehmend zu einer wichtigen Informationsplattform geworden. Um die online verbreiteten Werke besser zu schützen und größere Rechtssicherheit für Investitionen im Bereich der Werkverwertung im Internet zu schaffen, ist eine Ausdehnung der Urheberrechte auf das Internet unentbehrlich. Das Urheberrecht ist allerdings ein sozialgebundenes Recht. Nicht nur die Interessen des Urhebers, sondern auch die Interessen des Werknutzers und der Offentlichkeit am ungehinderten Informationszugang sind hinreichend zu berücksichtigen.
Am Beispiel der Volksrepublik China und der Schweiz untersucht die vorliegende Arbeit, wie die Schranken des Urheberrechts im digitalen Umfeld neu gestaltet werden sollen, um eine vernünftige Interessensbalance zwischen allen Beteiligten herzustellen.
Die Untersuchung gliedert sich in fünf Abschnitte. Zuerst wird der Begriff der Urheberrechtsschranken im schweizerischen und chinesischen Urheberrechtsgesetz dargestellt. Danach folgt eine Darstellung der technischen Grundlagen des Internet und des internationalen Regelungsrahmens in Bezug auf das Urheberrecht im Internet. Der 3. Abschnitt befasst sich mit den Grundzügen sowie den bestehenden Schrankenbestimmungen des schweizerischen und chinesischen Urheberrechtsgesetzes. Anschließend werden die spezifischen Probleme bezüglich Urheberrechtsschranken im Zusammenhang mit vorübergehenden Vervielfältigungen und technischen Maßnahmen erörtert. Die Arbeit schließt mit einer Gegenüberstellung der Untersuchungsergebnisse der Abschnitte 3 und 4 ab. Literatur und Rechtsprechung sind bis November 2003 berücksichtigt.
TT/08.10.2004 —> Literaturübersichten
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