Buchbesprechung: „Das Wettbewerbsrecht der VR China“ von Hans Au
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Hans Au, Rechtsanwalt in China:
- „Das Wettbewerbsrecht der VR China
Wirtschaftspolitische Ziele und Gesetzesvollzug„
Mitteilungen des Instituts für Asienkunde, Hamburg (Band 375)
- 2004, 315 Seiten, kartoniert, EUR 32,- zzgl. Portokosten
- IFA – Institut für Asienkunde, Hamburg
- ISBN-Nr.: 3-88910-301-4
Viele Abhandlungen über das chinesische Recht behandeln das materielle Recht, ohne den Schwerpunkt auf die sehr viel bedeutsamere Praxis des Gesetzesvollzugs zu legen. Die Darstellung von Behördenkompetenzen etwa ist wenig nützlich, wenn nicht aufgezeigt wird, dass die Voraussetzungen für deren Wahrnehmung oft nicht gegeben sind. So greifen beispielsweise die Wettbewerbsaufsichtsbehörden auf unzulässige und schärfere Gesetzesregelungen zurück, um Kompetenzbeschränkungen und Ressourcendefizite auszugleichen und zu umgehen.
Ein besonderes Problem ist die Doppelrolle der Verwaltung als Teilnehmerin am unlauteren Wettbewerb und als dessen Hüterin, insbesondere auf lokaler Ebene. Die Gesetzgebung auf nationaler und lokaler Ebene ist kaum imstande, nachhaltige Gestaltungsimpulse zu liefern. Legislativtätigkeiten zum Wettbewerbsrecht sind gekennzeichnet durch das Bedürfnis nach umfassender Konsultation, durch provisorische und kurzfristige Lösungen sowie durch eine erhebliche Dissonanz zwischen nationalen und lokalen Rechtsregeln.
1. Einführung
2. Wirtschaftsgesetzgebung auf zentraler und lokaler Staatsebene am Beispiel des UWG
3. Praxis der Wirtschaftsverwaltung am Beispiel des Wettbewerbsrechts
4. Praxis der Zivilrechtsprechung am Beispiel wettbewerbsrechtlicher Entscheidungen
5. Zusammenfassung / Summary
Abkürzungsverzeichnis
Glossar chinesischer Begriffe
Internetadressen
Interviews
Literaturverzeichnis
Anhang (UWG chinesischer Gesetzestext und deutsche Übersetzung)
TT/05.03.2005 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)