Buchbesprechung: „Gesamtes Medienrecht“ Hamburger Kommentar, 2. Aufl. 2012 herausgegeben von Paschke / Berlit / Meyer
Buchbesprechung
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Medienrecht |
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- Herausgegeben von Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke; RA Prof. Dr. Wolfgang Berlit; RiOLG Prof. Dr. Claus Meyer:
- „Gesamtes Medienrecht„
Hamburger Kommentar
Reihe: NomosKommentar
- 2. Auflage 2012, 1.729 Seiten, gebunden, EUR 189,- zzgl. Portokosten
- Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden
- ISBN-Nr.: 978-3-8329-6465-8
Medien wachsen technisch und wirtschaftlich zusammen. Dem folgend werden Rechtsnormen mit Medienbezug nicht mehr nach ihrer Zuordnung zu einem Medium, sondern nach ihrer Zugehörigkeit zu einem Regelungsbereich wahrgenommen. Die bislang noch in zahlreichen Einzel- und Sondergesetzen verstreut zu findenden Normen erschweren dem Rechtspraktiker den Zugang zu sachgerechten Beratungsergebnissen.
Dieser Praxiskommentar erläutert erstmals in einem Band alle relevanten Rechtsnormen medienübergreifend, ausgehend von den thematischen Regelungsbereichen. Dabei orientieren sich die erfahrenen Autorinnen und Autoren an der für die Medienpraxis relevanten Rechtsprechung und Behördenpraxis.
Die für sämtliche Medien behandelten Regelungsbereiche:
- * Marktzugang und Marktverhalten von Medienunternehmen
* Medienzivil- und -handelsrecht
* Medienrecherche, Medienproduktion und Medienvertrieb einschließlich des Persönlichkeitsschutzes
Das für sämtliche Medien kommentierte Recht:
- * Medienwettbewerbs- und -kartellrecht
* medienrechtlich relevante Vorschriften des Urheber- und Markenrechts
* Rechtsregeln des Medienarbeitsrechts, des Medienstraf- und Jugendmedienschutzrechts
* europa- und verfassungsrechtliche Grundlagen des Medienrechts
Sinnvoll erweitert: In einem neuen Kapitel sind alle Rechtsfragen rund um die Musikproduktion und -verwertung behandelt.
Alle für den Praktiker relevanten Vorschriften des
- BDSG
BetrVG (Individual- und Kollektivarbeitsrecht)
BGB (Besonderer Persönlichkeitsschutz, Namensschutz, Unternehmensschutz, Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche)
BuchPrG (Buchpreisbindung)
Europarechts (AEUV, EMRK)
FKVO (insb. Fusionskontrolle bei Medienunternehmen)
GebrMG
GG
GWB
JMStV
JuSchG
KUG
LPG (insb. Hamburgisches Pressegesetz, NDR-Staatsvertrag und Medienstaatsvertrag Hamburg und Schleswig-Holstein)
MarkenG
PatG
Rundfunkstaatsvertrages
StGB
StPO
TelemedienG
TKG
UrhG
UWG
werden anhand der relevanten Rechtsprechung und Behördenpraxis erläutert.
Auf dem neuesten Stand: Berücksichtigt ist nicht nur die UWG-Novelle in Umsetzung der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken, sondern auch bereits der 13. RÄndStV in Umsetzung der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Herausgeber: Prof. Dr. Dr. h.c. Marian Paschke ist Direktor des Seminars für Handels-, Schifffahrts- und Wirtschaftsrechts an der Fakultät für Rechtswissenschaft der Universität Hamburg. Er arbeitet seit vielen Jahren regelmäßig als Gastdozent an verschiedenen Universitäten weltweit und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Medienrecht. Dr. Marian Paschke ist zudem Leiter des Ergänzungsstudiengangs Wirtschaftsrecht, dem Postgraduierten-Studiengang der Universität Hamburg, der Handelskammer Hamburg und der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg.
Rechtsanwalt Dr. Wolfgang Berlit ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Lehrbeauftragter für Marken- und Kennzeichenrecht an der Universität Hamburg. Er ist Autor zahlreicher Fachbücher u. a. zu den Themen Markenrecht, Wettbewerbsrecht und Aufbrauchsfrist und veröffentlicht regelmäßig Fachaufsätze zum Marken- und Wettbewerbsrecht. Dr. Berlit ist Mitglied im Fachausschuss für Wettbewerbs- und Markenrecht der Deutschen Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht und wurde zum Mitglied des Fachausschusses für Gewerblichen Rechtsschutz der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer Hamburg bestellt.
RiOLG Claus Meyer ist am Oberlandesgericht Hamburg tätig. Hier ist er im 7. Zivilsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts u. a. zuständig für Streitigkeiten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Veröffentlichungen durch Presse, Film, Rundfunk, Fernsehen und andere Massenmedien einschließlich des Gegendarstellungsanspruchs. Zuvor war Herr Meyer als Richter am Landgericht Hamburg u. a. acht Jahre in der Zivilkammer 24, der „Pressekammer“, tätig.
TT/13.01.2013 —) Literaturübersichten
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