Buchbesprechung: „Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes“ von Dr. Hans Dunkl u.a.
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Bürgerliches Recht |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Hans Dunkl, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht München; Dieter Moeller, Vors. Richter am Landesarbeitsgericht München; Hansjörg Baur, Rechtsanwalt in Gersthofen; Georg Feldmeier, Rechtsanwalt in Augsburg
- „Handbuch des vorläufigen Rechtsschutzes“
- 3. überarb. Auflage 1999, 1180 Seiten, Leinen mit Diskette, DEM 218,-
- C.H. Beck, München
- ISBN-Nr.: 3-406-44828-3
Das Werk ist eine wahre Fundgrube für Rechtsanwälte aller Fachrichtungen, für Richter und Notare, für Unternehmenspraktiker, die sich mit einstweiligen Verfügungen etwa im Gesellschafts- und Wettbewerbsrecht befassen, für Justitiare sowie für Mitarbeiter der Rechtsabteilungen von Verbänden und Gewerkschaften.
Bund und Länder haben in letzter Zeit eine Vielzahl von Gesetzen verabschiedet, die auf den vorläufigen und einstweiligen Rechtsschutz Einfluß haben.
Die neuen Bundesländer haben Regelungen zum Verfassungsgerichtsverfahren und zum Gegendarstellungsrecht geschaffen. Auf Bundesebene hat der Gesetzgeber in die ZPO und das GVG umfangreich eingegriffen.
Dieses praxisorientierte Hand- und Formularbuch behandelt den vorläufigen Rechtsschutz in allen wichtigen Bereichen und auf der Grundlage umfassend ausgewerteter Rechtsprechung und Literatur.
Systematische Erläuterungen ermöglichen eine rasche Orientierung, aber auch die fundierte Auseinandersetzung mit strittigen Rechtsfragen in allen Gebieten:
Erwähnt seien die 2. Zwangsvollstreckungsnovelle, das seit 1.7.1998 geltende neue Familienprozeßrecht und das am 1.1.1998 in Kraft getretene neugestaltete 10. Buch der ZPO (Schiedsrichterliches Verfahren). Auch die Änderungen des Rechtspflegergesetzes, die zum 1.10.1998 in Kraft getreten sind, haben Spuren im vorläufigen Rechtsschutz hinterlassen. Auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes sind die auch für das Eilverfahren wichtigen Änderungen des UWG zu erwähnen. Hingegen hat die zum 1.1.1999 in Kraft getretene 6. GWB-Novelle nur geringfügige Auswirkungen auf den Eilrechtsschutz.
Im Verwaltungsprozeßrecht hat insbesondere das 6. VwGOÄndG erhebliche Neuerungen auch für den vorläufigen Rechtsschutz mit sich gebracht. Gleiches gilt für die Novellierungen im Steuerverfahrensrecht und im Sozialgerichtsverfahren. Alle diese Neumgelungen sind, soweit sie Auswirkungen auf die im Handbuch behandelten Gebiete hatten, in der Neuauflage berücksichtigt.
Die Diskette enthält alle angeführten Formulare.
TT/31.05.1999
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)