Buchbesprechung: „ZPO-Reform“ von Hannich / Meyer-Seitz / Engers




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Allgemeine Rechtsgebiete
Zivilprozess und Gerichtsverfassung
Einzel-
und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
1615
517
November 2001


  • Bearbeitet von Rolf Hannich, Bundesanwalt beim BGH; Dr. Christian Meyer-Seitz, Martin Engers, beide Regierungsdirektor im Bundesministerium der Justiz in Berlin:

  • ZPO-Reform

    Einführung – Texte – Materialien
    ZPO * EGZPO * GVG * ArbGG * KostO * BRAGO
    Kommentierende Darstellung der Reform des Zivilprozesses
  • 2001, 764 Seiten, gebunden, DEM 88,- / EUR 45,- zzgl. Versandkosten

  • Bundesanzeiger Verlag, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-89817-043-8

Die Reform des Zivilprozessrechts bringt ab dem 1.1.2002 entscheidende Änderungen im Zivilverfahren mit sich. Ziel des Reformgesetzes ist es, das Verfahren bürgernäher, effizienter und transparenter zu gestalten. Relevant für den Praktiker sind aber auch weitere Änderungsgesetze, die das Zivilprozessrecht betreffen.

Die Autoren führen zunächst umfassend in die Ziele, Hintergründe und Inhalte der Reform des Zivilprozesses ein. Anschließend werden den neuen Vorschriften die einschlägigen Materialien des Gesetzgebungsverfahrens zugeordnet. Die geänderten Textpassagen sind zusätzlich optisch hervorgehoben. In die Darstellung einbezogen sind auch die Änderungen durch die weiteren Reformgesetze, u.a. zum Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG), Formvorschriftenanpassungsgesetz (FormVAnpG), Mietrechtsreformgesetz (MRG), Zustellungsreformgesetz (ZustRG) und Schuldrechtsmodernisierungsgesetz.

Übersichtliche Randbemerkungen weisen auf den Hintergrund der Änderungen und damit auf die unterschiedlichen Zeitpunkte des Inkrafttretens hin. Die Darstellung berücksichtigt die Änderungen in ZPO, EGZPO, GVG, ArbGG, KostO und BRAGO sowie in nahezu 50 weiteren Gesetzen.

Das Erläuterungswerk ist für alle, die mit den Verfahren vor den Zivilgerichten direkt oder indirekt befasst sind, eine vollständige und verlässliche Arbeitshilfe im Umgang mit den neuen Vorschriften.

Zielgruppen: Gerichte, Rechtsanwälte, Notare, Rechtspfleger, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmen, Versicherungen, Kreditinstitute

Die Bearbeiter haben im Bundesministerium der Justiz an dem Gesetzgebungsverfahren zur Reform des Zivilprozesses mitgewirkt.

Siehe dazu auch das Buch „Das neue Zivilprozessrecht“ von den gleichen Autoren.

Berücksichtigt sind insoweit die bei Drucklegung verabschiedeten nachfolgenden
Gesetze:

  • das Gesetz zur Reform des Zivilprozesses (Zivilprozessreformgesetz – ZPO-RG) vom 27. Juli 2001 (BGBl. I S.1887),
  • das Gesetz zur Einführung des Euro im Sozial- und Arbeitsrecht sowie zur Änderung anderer Vorschriften (4. Euro-Einführungsgesetz) vom 21. Dezember 2000 (BGBl. I S. 1983),
  • das Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16. Februar 2001 (BGBl. I S. 266),
  • das Gesetz zur Neuordnung des Gerichtsvollzieherkostenrechts (GvKostRNeu-OG) vom 19. April 2001 (BGBl. I S. 623),
  • das Gesetz zur Umstellung des Kostenrechts und der Steuerberatergebührenverordnung auf Euro (KostREuroUG) vom 27. April 2001 (BGBl. I S. 751),
  • das Gesetz zur Neuregelung des Bergungsrechts in der See- und Binnenschifffahrt (Drittes Seerechtsänderungsgesetz) vom 16. Mai 2001 (BGBl. I S. 898) – Inkrafttreten voraussichtlich Mitte 2002,
  • das Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – (SGB IX) Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046),
  • das Gesetz zur Reform des Verfahrens bei Zustellungen im gerichtlichen Verfahren (Zustellungsreformgesetz – ZustRG) vom 25. Juni 2001 (BGBl. I S. 1206) – Inkrafttreten am 1. Juli 2002,
  • das Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts (BDiszNOG) vom 9. Juli 2001 (BGBl. I S. 1510),
  • das Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften des Privatrechts und anderer Vorschriften an den modernen Rechtsgeschäftsverkehr vom 13. Juli 2001 (BGBl. I S. 1542),
  • das Gesetz zur Neugliederung, Vereinfachung und Reform des Mietrechts (Mietrechtsreformgesetz) vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) und
  • das Sechste Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes (6. SGGÄndG) vom 17. August 2001 (BGBl. I S. 2144).

Berücksichtigt sind ferner die nachfolgenden Gesetzentwürfe, die ein Inkrafttreten bis Anfang 2002 vorsehen, in denen das Gesetzgebungsverfahren bei Drucklegung jedoch noch nicht abgeschlossen war:

  • der Entwurf eines Gesetzes zur Bereinigung von Kostenregelungen auf dem Gebiet des geistigen Eigentums, BT-Drs. 14/6203,
  • der Entwurf eines Gesetzes über elektronische Register und Justizkosten für Telekommunikation (ERJuKOG), BT-Drs. 14/6855,
  • der Entwurf eines Gesetzes zur Einführung des Euro im Berufsrecht der Rechtspflege, in Rechtspflegegesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit und in Gesetzen des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts, BT-Drs. 14/6371,
  • der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung, BT~Drs. 14/5429,
  • der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Insolvenzordnung und anderer Gesetze, BR-Drs. 689/01 (Gesetzesbeschluss),
  • der Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Anderung der Pfändungsfreigrenzen, BT-Drs. 14/6812,
  • der Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts, BT-Drs. 14/6040,
  • der Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen, BR-Drs. 574/01, und
  • der Entwurf eines Gesetzes über rechtliche Rahmenbedingungen für den elektronischen Geschäftsverkehr (Elektronischer Geschäftsverkehr-Gesetz-EGG), BT-Drs. 14/6098.

TT/30.11.2001




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