Buchbesprechung: „Formulierung und Auslegung von Patentansprüchen nach europäischem, deutschem und italienischem Recht“ von Dipl.-Phys. Dr. jur. Daniele Schiuma




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
EPÜ
Italien
Patentrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
2015
522
April 2001


  • Dipl.-Phys. Dr. jur. Daniele Schiuma:

  • Formulierung und Auslegung von Patentansprüchen nach
    europäischem, deutschem und italienischem Recht


    Schriftenreihe zum gewerblichen Rechtsschutz, GWR Band 113
  • 2001, XLII, 394 Seiten, kartoniert, DEM 230,- / EUR 117,60 zzgl. Versandkosten

  • Carl Heymanns Verlag KG, Köln

  • ISBN-Nr.: 3-452-24846-1

In Deutschland hat die Formulierung und Auslegung von Patentansprüchen eine mehr als 100-jährige Tradition. In Italien wurden Patentansprüche hingegen erst ein halbes Jahrhundert später gesetzlich vorgeschrieben; mangels Prüfung blieb ihre Bedeutung im Erteilungs- und nachfolgenden Verletzungsverfahren freilich gering. Durch das Straßburger Übereinkommen über Begriffe des materiellen Patentrechts von 1963 und das Europäische Patentübereinkommens (EPÜ) von 1973 wurde der Patentanspruch zu einem zentralen Element sowohl des Erteilungs- wie auch des Verletzungsverfahrens aufgewertet.

Die Arbeit befasst sich mit einer vergleichenden Analyse der Formulierung und Auslegung von Patentansprüchen im Rahmen der allgemeinen Grundsätze des Patentrechts. Es werden die geltenden Rechtslagen nach dem europäischen, deutschen und italienischen Recht untersucht und verglichen. Auftretende Abweichungen bei der Normsetzung sowie Gesetzesanwendung werden aufgezeigt und Harmonisierungsvorschläge hierzu unterbreitet.

Einleitend wird ein Überblick über die Patentrechtstheorien gegeben. Es folgt ein Abriss der Geschichte des deutschen und italienischen Patentrechts sowie der internationalen Rechtsentwicklung unter besonderer Berücksichtigung der die Patentansprüche und den Schutzbereich betreffenden Regelungen und ihrer praktischen Handhabung. Im zweiten Teil wird die Formulierung von Patentansprüchen nach den entsprechenden Rechtsordnungen untersucht. Hierbei werden zunächst die Funktion der Patentansprüche und die Patentierungsvoraussetzungen untersucht, da diese sich auf deren Inhalt und Form
unmittelbar auswirken. Nachfolgend werden die einzelnen Elemente der Patentansprüche, wie deren grundsätzlicher Inhalt, Gattungsbegriff, kennzeichnende Merkmale, analysiert, wobei die Merkmale ihrer Art nach (z.B. positiv/negativ, strukturell/funktionell, disclaimer, Zweckangaben) unterschieden, und entsprechend deren Zulässigkeit und Auswirkungen untersucht werden. Weiterhin werden die Anspruchskategorien und deren Schutzgegenstand, sowie das Verhältnis von Haupt- und Nebenansprüchen zu Unteransprüchen näher betrachtet. Die Auslegung der Patentansprüche bildet den Gegenstand des dritten Teils. Ausgehend von der Bedeutung des Begriffs „Auslegung“ und von deren Grundprinzipien werden zuerst die gesetzlichen Grundlagen für nationale Teile europäischer Patente sowie von nationalen deutschen und italienischen Patenten analysiert. Sodann werden die Auslegungsmittel untersucht, die im Rahmen der Auslegung heranzuziehen und zugrunde zu legen sind1 um im Anschluss auf die wörtliche Auslegung zur Ermittlung des Wortsinns der Patentansprüche, sowie auf den Schutz der Unterkombination und der Äquivalente einzugehen. Abschließend wird im letzten Teil ein Vorschlag unterbreitet, wie man die teils divergente Rechtsprechung zum Schutzbereich, insbesondere zur Äquivalenz auf eine einheitlichere Linie gebracht werden könnte, um dem mit dem Straßburger Übereinkommen verfolgten Ziel einer umfassenden Harmonisierung auf europäischer Ebene näher zu kommen.

Es wird somit ein zentraler Komplex des materiellen Patentrechts rechtsvergleichend für das deutsche und italienische Recht und internationalrechtlich, insbesondere für das EPÜ, umfassend aufgearbeitet. Gemeinsame Entwicklungen und Divergenzen werden aufgezeigt und bewertet, Schrifttum und Praxis umfassend berücksichtigt, wobei eine Vielzahl von weiterführenden Stellungnahmen angegeben sind, die insbesondere aus den Grundlagen des Patentrechts abgeleitet werden. Patentrechtliche Sondergebiete, wie chemische und gentechnische Erfindungen sowie der Patentschutz von Computersoftware, werden
gebührend berücksichtigt.

TT/29.04.2001




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