Buchbesprechung: „Arbeitnehmererfindervergütung“ (3. Auflage 2009) Kommentar von Bartenbach / Volz
Buchbesprechung
TT-BEGRIFF | Allgemein |
Sammelwerke |
||
TT – ZAHL |
- Bartenbach, Kurt, Dr. jur., Rechtsanwalt in Köln; Volz, Franz-Eugen, Dr. jur., Berlin; Dr. Soenke Fock, Dr. jur., LL.M., Rechtsanwalt in Köln
- „Arbeitnehmererfindervergütung„
Kommentar zu den Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen
Heymanns Kommentare
- 3., neubearbeitete Auflage 2009, XXXII, 1044 Seiten, gebunden, EUR 238,- zzgl. Portokosten
- Carl Heymanns Verlag GmbH – Wolters Kluwer Deutschland, Köln
- ISBN-Nr.: 978-3-452-25581-5
Nach 10 Jahren Wartezeit zur 2. Auflage 1999 liegt nunmehr wieder das Standardwerk zur Arbeitnehmererfindervergütung in Neuauflage vor, das die umgesetzte Reform zum Arbeitnehmererfindungsrecht in seinen Auswirkungen auf die Vergütung der Arbeitnehmer berücksichtigt. Leider steht eine Modernisierung der zugehörigen Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen aus dem Jahre 1959 noch aus.
Wie hoch ist die angemessene Vergütung des Arbeitnehmererfinders? Dies stellt eine Kernfrage im Recht der Arbeitnehmererfindungen dar. Die Kommentierung gibt Lösungsansätze auch für kniffligste Konstellationen. Sie erschließt die z.T. unveröffentlichte Spruchpraxis der Schiedsstelle für Arbeitnehmererfindungen, die Rechtsprechung des BGH und der Instanzgerichte. Zusammen mit dem parallelen Kommentar zum Arbeitnehmererfindungsgesetz ist den Autoren ein einzigartiges in sich geschlossenes Werk zum Arbeitnehmererfinderrecht gelungen, das die Praxis wie kaum ein zweites prägt.
Das Werk ist nach den Amtlichen Richtlinien für die Vergütung von Arbeitnehmererfindungen gegliedert, die dazu dienen, eine angemessene Vergütung für Diensterfindungen zu ermitteln. Die Autoren haben neben der Reform die zahlreichen und oft tief greifenden Veränderungen und Tendenzen der Praxis der vergangenen zehn Jahre eingearbeitet:
- * die Rechtsprechung des BGH zum neuen Leitbild "vernünftiger Lizenzvertragsparteien" bei der Vergütung von Benutzungsfällen im Konzern ("Abgestuftes Getriebe");
* Rechtsprechung zum Vorrang der Lizenzanalogie auch bei rein innerbetrieblichem Erfindungseinsatz (BGH "Abwasserbehandlung") und Schiedsstellenpraxis zur Vergütungspflicht für Nutzungen des Arbeitgebers vor Inanspruchnahme;
* die "Ramipril"-Rechtsprechung des BGH zur Vergütung bei Lizenzverträgen;
* die neue Praxis der Schiedsstelle bei der Bemessung der Erfindervergütung aufgrund von wirtschaftlichen Vorteilen des Arbeitgebers aus Kreuzlizenzverträgen sowie zur Abgrenzung von Vorrats- und Sperrpatenten;
* Entscheidungen zu Inhalt und Reichweite des Auskunftsanspruchs des Arbeitnehmers (BGH "Drahtinjektionseinrichtung");
* die "Wetterführungspläne"-Rechtsprechung des BGH sowie Schiedsstellenpraxis zum Konkurrenzverhältnis zwischen Verbesserungsvorschlagsprämien und Erfindervergütung.
Bearbeitungsstand: August 2009
Siehe auch: Kommentar zum Gesetz über Arbeitnehmererfindungen
TT/23.10.2009 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)