Buchbesprechung: „Der Markenlizenzvertrag“ von Dr. Michael Fammler
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. Michael Fammler, L.L.M., Rechtsanwalt in Frankfurt a. Main
- „Der Markenlizenzvertrag„
Beck’sche Musterverträge, Band 34
- 2000, XIII, 163 Seiten, kartoniert, mit Mustertexten auf Diskette, DEM 49,- zzgl. Versandkosten
- Verlag C.H. Beck, München
- ISBN-Nr.: 3-406-43090-2
Das Markengesetz hat den rechtlichen Rahmen für Markenlizenzverträge grundlegend geändert. Der Markenbegriff wurde erweitert und sämtliche Kennzeichenrechte in das Markengesetz einbezogen. Zudem hat die neuere Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs interessante Möglichkeiten begründet, Markenlizenzen als Instumente der territorialen Marktaufteilung einzusetzen.
Da viele vorhandene Verträge auf diesem Sektor die jüngste Rechtsentwicklung bisher kaum berücksichtigen, beseitigt die Neuerscheinung in der Reihe „Beck’sche Musterverträge“ zahlreiche Unsicherheiten bei der rechtlich einwandfreien Ausgestaltung von Markenlizenzverträgen.
Diese Themen sind Gegenstand des Mustervertrages und der Erläuterungen:
- Lizenzeinräumungen und Eintragung der Lizenz
- Benutzungsform und Lizenzvermerk
- Qualitätssicherung und Produkthaftpflicht
- Lizenzgebühren und Buchführungspflichten
- Abrechnung, Steuern und Abgaben
- Verteidigung gegen Verletzungen durch Dritte
- Schlichtungsvereinbarungen
Abgerundet wird der Band durch eine englische Übersetzung des Vertragsmusters.
Das Buch wendet sich an Richter, Rechtsanwälte, Notare und Versicherungen.
TT/31.08.2000
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)