Buchbesprechung: „Markengesetz“ (Deutschland) Kommentar von Ingerl / Rohnke




TT-HOME

TT-ARCHIV


TT-NEWS
FEEDBACK

RA KRIEGER
SUCHE:

in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK



Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Markenrecht
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
4015
510
Mai/Juni 1998
(9-10/V/VI/98)


  • Ingerl, Reinhard, Dr., L.L.M. (Harvard), RA in München; Rohnke, Christian, Dr., M.C.J. (Texas), RA in Hamburg, Attorney at Law (New York)

  • „Markengesetz“ Kommentar

  • 1998, XXII, 1734 Seiten, Leinen, DEM 218,- zzgl. Portokosten

  • Verlag C.H. Beck, München

  • ISBN-Nr.: 3-406-41183-5

!!! 2. Aufl. 2003; ISBN 3-406-50172-9; EUR 134,- !!!!

Mit dem neuen Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen
Kennzeichen – Markengesetz
vom 25.10.1994 wurde das bisherige Warenzeichenrecht
grundlegend geändert und den Vorgaben des EG-Rechts
angepaßt. Mit Inkrafttreten am 1.1.1995 hat auch in Deutschland ein neues
Markenrechtszeitalter begonnen. Die wesentlichen Neuerungen des neuen
Markenrechts sind u. a. der Anwendungsbereich des Gesetzes, der über reine
Marken hinausgeht und sich auch auf die bisher im UWG geregelten geschäftlichen Bezeichnungen und Herkunftsangaben erstreckt, das
Eintragungsverfahren, das umgestaltet worden ist sowie das Markengesetz, das nunmehr in sich geschlossen und weitgehend auf Verweisungen auf andere Gesetze verzichtet.

Gegenstand der Kommentierung, die wesentlichen Wert auf eine
praxisnahe Darstellung legt, ist dieses neue Markengesetz.

Das Werk wendet sich an Rechtsanwälte, Patentanwälte, Unternehmen
und Gerichte.

TT/30.03.1998




Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste


BESTELLUNG


bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH – POB 10 50 27 – 40 041 Düsseldorf –
    Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
    Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.



    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:



    • Kundennummer und
      Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst

    • genaue
      (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
      juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)




    TT-HOME

    TT-ARCHIV


    TT-NEWS
    FEEDBACK

    RA KRIEGER
    SUCHE:

    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK