Buchbesprechung: „Vergaberecht“ von Boesen




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Buchbesprechung

TT – BEGRIFF
Deutschland
Kartellrecht
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Sammelwerke
TRANSPATENT
TT – ZAHL
DE597
5615
502
September 2000


  • Boesen, Arnold, Rechtsanwalt in Bonn
  • „Vergaberecht“

    Kommentar zum 4. Teil des GWB
  • 2000, 616 Seiten, gebunden, DEM 148,- zzgl. Versandkosten
  • Bundesanzeiger Verlag

  • ISBN-Nr.: 3-88784-815-2

Am 1. Januar 1999 ist das Vergaberechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Rechnung getragen wird damit der zunehmenden wirtschaftlichen Bedeutung und dem Einfluß des Europarechts auf die öffentliche Auftragsvergabe. Erstmals wird den Bietern ein subjektives Recht auf Einhaltung der Vergabevorschriften eingeräumt. Dies hat grundlegende Auswirkungen auf die Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens und des Rechtsschutzes.

Der vorliegende Kommentar zum 4. Teil des GWB berücksichtigt bereits die aktuellen Entscheidungen nach dem neuen Vergaberecht und kommentiert diese umfangreich.

Der juristische Standardkommentar zum Vergaberecht befaßt sich mit den Grundlagen des materiellen Vergaberechts, dem Ablauf des Vergabeverfahrens, dem Rechtsschutzverfahren sowie der Regelung von Schadensersatz und Kosten. Der Autor geht ausführlich auf die neuen Vorschriften sowie ihre Konsequenzen für Auftraggeber und Auftragnehmer ein und gibt praxisnahe Hinweise, insbesondere zu speziellen juristischen Problemen, die sich im Rechtsschutzverfahren ergeben können.

Das Werk wird durch einen Anhang mit den wichtigsten angrenzenden Vorschriften abgerundet.

Der Autor, Rechtsanwalt Arnold Boesen, Bonn, ist spezialisiert auf Fragen des
Vergaberechts und Herausgeber des Informationsdienstes Vergabe-News, der
Vergaberechtlichen Entscheidungssammlung sowie weiterer Fachpublikationen
zum Vergaberecht. Den Grundstein zu seinen profunden Kenntnissen des
Vergaberechts konnte er als Referent der EU-Kommission in Brüssel legen, für die
er mehrere Jahre in der Generaldirektion Binnenmarkt und Finanzdienstleistungen tätig war.

Zielgruppen: Rechtsanwälte, Richter, Wirtschaftsverbände, IHKn, öffentliche Auftraggeber, Auftragnehmer, Vergabestellen, Kommunalverbände

TT/08.09.2000




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