Buchbesprechung: „Geistiges Eigentum und Verfassung“ von Frank Fechner
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
und Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Dr. habil. Frank Fechner:
- „Geistiges Eigentum und Verfassung„
Schöpferische Leistungen unter dem Schutz des Grundgesetzes
Tübinger Rechtswissenschaftliche Abhandlungen, Band 87
- 1999, XXI, 553 Seiten, DEM 228,- zzgl. Versandkosten
- Verlag Mohr Siebeck, Tübingen
- ISBN-Nr.: 3-16-146991-7
Frank Fechner untersucht Urheberrecht, Patentrecht und weitere Gebiete des geistigen Eigentums aus verfassungsrechtlicher Sicht. Er zieht daraus Schlußfolgerungen zur Verfassungsmäßigkeit des geltenden Rechts und entwickelt Leitlinien für den Gesetzgeber.
Geistiges Eigentum wird im Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt und ist doch umfassend verfassungsrechtlich geschützt. Dieser Schutz beruht auf einer geschichtlichen, philosophischen und menschenrechtlichen Grundlage und wird durch internationale Konventionen (insbesondere das TRIPS-Abkommen) abgesichert. Seine Ausgestaltung findet er in verschiedenen Grundrechten: die vermögensrechtlichen Teile des geistigen Eigentums sind von der Eigentumsfreiheit, die persönlichkeitsrechtlichen Aspekte vom allgemeinen Persönlichkeitsrecht geschützt. Weiterhin haben die Kunst- und Wissenschaftsfreiheit sowie die Berufsfreiheit grundrechtserweiternden wie auch -beschränkenden Einfluß.
Auf dieser Grundlage untersucht Frank Fechner vor allem den Umfang der bestehenden Regelungen des geistigen Eigentums in inhaltlicher, zeitlicher und territorialer Hinsicht und im Hinblick auf den erfaßten Personenkreis. Besonders die Wahrnehmung von Vergütungsrechten durch die Verwertungsgesellschaften und die damit verbundenen Pauschalierungen hinterfragt er kritisch. Er weist in der geltenden Verfassung ein eigenständiges „Grundrecht des geistigen Eigentums“ nach.
TT/12.01.2001
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste BESTELLUNG
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung
gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)