Buchbesprechung: „Patentlizenzverträge und die Verweigerung der Patentlizenzierung im europäischen und russischen Kartellrecht“ von Dr. Tatiana Levina
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
EU |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL | EU465 |
- Dr. jur. Tatiana Levina, Moskau
- „Patentlizenzverträge und die Verweigerung der Patentlizenzierung im europäischen und russischen Kartellrecht“
Münchner Schriften zum Europäischen und Internationalen Kartellrecht, Band 20
Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht
- 2009, XXVI, 315 Seiten, kartoniert, EUR 58,- (CHF 92,-) zzgl. Portokosten
- Stämpfli Verlag AG, Schweiz/Bern
- ISBN-Nr.: 978-3-7272-0661-0
In der Arbeit wird das Verhältnis zwischen den Immaterialgüterrechten und dem Kartellrecht, insbesondere die kartellrechtliche Beurteilung der Patentlizenzverträge und Verweigerung der Lizenzerteilung nach dem europäischen und russischen Recht
untersucht. Dabei werden folgende Themen rechtsvergleichend analysiert: die Gruppenfreistellungsverordnung für Technologietransfervereinbarungen
No. 772/2004 sowie Rechtsprechung und Schrifttum zum Art. 82 EG aus europäischer Sicht und die neuen Regelungen, die mit dem Gesetz «Über den Schutz des Wettbewerbs» geschaffen wurden, aus russischer Sicht.
Das Thema des Zusammenwirkens der Immaterialgüterrechte und des Kartellrechts wird angesichts der neusten Rechtsprechung der Europäischen Gerichte in der europäischen Rechtsliteratur viel diskutiert. Dieser Themenbereich mit dem Blickwinkel des Russischen Rechts blieb bisher in der
Rechtsliteratur weitgehend unbearbeitet und ist daher für den Leser von besonderem Interesse.
TT/27.05.2009 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die BESTELLUNG
Bestelltaste
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich.
Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen
Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und
juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)
in TT-Buchbesprechungen nach weiterer LITERATUR | ||||
|
KRIEGER |