TT-BEGRIFF | WIPO |
Gewerblicher Rechtsschutz |
||
TT-ZAHL | 7/IV/85 |
Übereinkommen
zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Vom 14. Juli 1967[2]
Änderung von Artikel 9 Absatz 3 durch Beschluss vom 24. September 1999
[3]
Stand: 04.01.2008
Die
Vertragsparteien –
in dem Wunsch, zu einem besseren Verständnis und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu ihrem gegenseitigen Nutzen und auf der Grundlage der Wahrung ihrer Souveränität und Gleichheit beizutragen,
in dem Wunsch, zur Ermutigung der schöpferischen Tätigkeit den Schutz des geistigen Eigentums weltweit zu fördern,
in dem Wunsch, die Verwaltung der Verbände, die auf den Gebieten des Schutzes des gewerblichen Eigentums und des Schutzes von Werken der Literatur und Kunst errichtet sind, zu modernisieren und wirksamer zu gestalten, unter voller Wahrung der Unabhängigkeit jedes Verbandes –
haben folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis:
Zitierhinweis:
Auf die einzelnen Kapitel kann zielgenau verwiesen werden. Auch ist ein zielgenauer Verweis auf die Randnummern möglich. Das Target dafür lautet: „#rndnr1“ … „#rndnr[n]“.
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© 1999,2000 by Transpatent GmbH, Düsseldorf
Erstellt: Fri Apr 3 22:08:36 2015
zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum
Vom 14. Juli 1967[2]
Änderung von Artikel 9 Absatz 3 durch Beschluss vom 24. September 1999
[3]
Die
Vertragsparteien –
in dem Wunsch, zu einem besseren Verständnis und einer besseren Zusammenarbeit zwischen den Staaten zu ihrem gegenseitigen Nutzen und auf der Grundlage der Wahrung ihrer Souveränität und Gleichheit beizutragen,
in dem Wunsch, zur Ermutigung der schöpferischen Tätigkeit den Schutz des geistigen Eigentums weltweit zu fördern,
in dem Wunsch, die Verwaltung der Verbände, die auf den Gebieten des Schutzes des gewerblichen Eigentums und des Schutzes von Werken der Literatur und Kunst errichtet sind, zu modernisieren und wirksamer zu gestalten, unter voller Wahrung der Unabhängigkeit jedes Verbandes –
haben folgendes vereinbart:
Inhaltsverzeichnis:
Zitierhinweis:
Auf die einzelnen Kapitel kann zielgenau verwiesen werden. Auch ist ein zielgenauer Verweis auf die Randnummern möglich. Das Target dafür lautet: „#rndnr1“ … „#rndnr[n]“.
© 1999,2000 by Transpatent GmbH, Düsseldorf
Erstellt: Fri Apr 3 22:08:36 2015