Klasse |
I. Warenbegriffe |
Erläuternde Bemerkungen
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Nahrungsmittel |
Enthält- Nahrungs- und Futtermittel, diätetische Produkte.
Enthält nicht: |
1 – 01
| - Backwaren, Biskuits, Konditorwaren, Teigwaren und andere
Getreideerzeugnisse, Schokolade, Zuckerwaren, Eis
| .
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1 – 02
| | .
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1 – 03
| - Käse, Butter und Butterersatz, andere Milchprodukte
| .
|
1 – 04
| - Fleisch- und Wurstwaren, Fischprodukte
| .
|
1 – 05
| | .
|
1 – 06
| | .
|
1 – 99
| | .
|
| Bekleidung und Kurzwaren |
Enthält nicht:
|
2 – 01
| - Unterbekleidung, Wäsche, Miederwaren, Büstenhalter, Nachtbekleidung
|
Enthält - orthopädische Miederwaren und Leibwäsche
Enthält nicht:
|
2 – 02
| |
Enthält - sämtliche Kleidungsstücke
einschließlich Pelzen, Bade- und Sportbekleidung und orthopädischer Bekleidungsstücke mit
Ausnahme der unter Buchstabe b) erwähnten Erzeugnisse
Enthält nicht:
|
2 – 03
| |
Enthält - alle Arten von Kopfbedeckungen für Männer, Frauen und Kinder##.##
|
2 – 04
| - Schuhwaren, Strümpfe und Socken
|
Enthält - einschließlich Sportschuhen, wie Fußball-,
Ski- und Eishockeyschuhen, orthopädischer Schuhe und Socken,
sowie Strumpfhosen, Gamaschen und anderer Beinbekleidungsstücke.
|
2 – 05
| - Krawatten, Schärpen, Kopf- und Halstücher, Taschentücher
|
Enthält - das ganze „flächenhafte“ Bekleidungszubehör.
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2 – 06
| |
Enthält
- einschliewßlich Handschuhen für Chirurgen und Schutzhandschuhen aus Gummi oder
Kunststoff für den Haushalt, für verschiedene Berufe und für den Sport.
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2 – 07
| - Kurzwaren und Bekleidungszubehör
|
Enthält - einschließlich Knöpfen,
Agraffen (Schließen) für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhen, Schnürsenkel,
Schuhnesteln und -bändern, Näh- und Stricknadeln, Stecknadeln, Bekleidungszubehör wie
Gürteln, Strumpfhaltern, Hosenträgern.
Enthält nicht:
|
2 – 99
| | .
|
| Reiseartikel, Etuis, Schirme und persönliche Gebrauchsgegenstände, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | .
|
3 – 01
| - Koffer, Handkoffer, Mappen, Handtaschen, Schlüsseletuis, Etuis, die dem
Inhalt angepasst sind, Brieftaschen und gleichartige Waren
|
Enthält nicht: - Gegenstände für den Transport von
Waren (Kl. 9) und Zigarren- und Zigarettenetuis (Kl. 27-06)
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3 – 02
|
| .
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3 – 03
| - Regenschirme, Sonnenschirme und (Spazier-) Stöcke
| .
|
3 – 04
| | .
|
3 – 99
| | .
|
| Bürstenwaren | .
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4 – 01
| - Bürsten, Pinsel und Besen zum Reinigen
|
Enthält nicht:
|
4 – 02
| - Bürsten und Pinsel für die Körperpflege, Kleider- und Schuhbürsten
|
Enthält - einschließlich Haar-, Zahn- und Nagelbürsten
|
4 – 03
| |
- Unter „Bürsten für Maschinen“ sind Bürsten zu verstehen, die Teile von Maschinen oder
Spezialfahrzeugen darstellen.
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4 – 04
| - Malerbürsten und -pinsel, Pinsel für die Küche
| .
|
4 – 99
| | .
|
| Nichtkonfektionierte Textilwaren, Folien (Bahnen) aus Kunst- oder Naturstoffen |
Enthält - alle Textilwaren und gleichartige Waren, die meterweise und nicht##konfektioniert verkauft werden.
Enthält nicht:
|
5 – 01
| |
- Der englische Text enthält eine Anmerkung, welche den deutschen Text nicht betrifft.
|
5 – 02
| | .
|
5 – 03
| | .
|
5 – 04
| - Bänder, Borten, (Litzen, Tressen) und andere Posamentierwaren
| .
|
5 – 05
| - Nichtkonfektionierte Textilien
|
Enthält - einschließlich gewebter, gestrickter oder in anderer Weise hergestellte Stoffe, Planen, Filze und Loden.
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5 – 06
| - Folien (Bahnen) aus Kunst- oder Naturstoffen
|
Enthält - a) diejenigen Folien (Bahnen), deren einziges
unterscheidendes Merkmal in der Flächenverzierung oder der Struktur besteht, insbesondere
Verkleidungsfolien wie Tapeten, Linoleum, selbstklebende Kunststofffolien, Verpackungsfolien und Papier
in Rollen, mit Ausnahme der unter Buchstabe b) erwähnten Erzeugnisse.
Enthält nicht: - b) Schreibpapier, auch solches in
Rollen (Kl. 19-01), und Folien für Bauzwecke, wie Mauerplatten und
Wandverkleidungen (Kl. 25-01)
|
5 – 99
| | .
|
| Möbel |
Anmerkung: - a) Kombinierte Möbel, die in mehrere Unterklassen
eingereihte Bestandteile enthalten, sind in der Kl. 6-05 eingeordnet.
- b) Zusammengesetzte Möbel, die im Ganzen als ein Modell angesehen werden können,
sind in der Kl. 6-05 einzuordnen.
Enthält nicht:
- c) Nichtkonfektionierte Textilwaren (Kl. 5).
|
6 – 01
| |
Enthält - a) einschließlich sämtlicher Sitzmöbel, selbst
wenn diese zum Liegen geeignet sind, z.B. Bänken, Sofas, Diwanen, Ottomanen, Saunabänken und Kanapeen.
- b) einschließlich Fahrzeugsitzen.
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6 – 02
| |
Enthält - a) einschließlich Sprungfedermatratzen (Untermatratzen).
Enthält nicht:
- b) Sitzmöbel, die zum Liegen geeignet sind (Kl. 6 – 01),
z.B. Bänke, Sofas, Diwane, Ottomanen, Saunabänke und Kanapees.
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6 – 03
| - Tische und ähnliche Möbel
| .
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6 – 04
| |
Enthält - a) einschließlich Schränken,
Möbeln mit Schubladen oder Fachkästen und Gestellen.
- b) einschließlich Särgen, Sargauskleidungen und Bestattungsurnen.
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6 – 05
| | .
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6 – 06
| - Andere Möbelstücke und Möbelteile
| .
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6 – 07
| |
Enthält nicht: - Spiegel, die in andere Klassen eingeordnet sind (siehe alphabetische Liste).
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6 – 08
| | .
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6 – 09
| | .
|
6 – 10
| | .
|
6 – 11
| - Bodenteppiche und Fußmatten
| .
|
6 – 12
| | .
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6 – 13
| - Decken, Haushalts- und Tischwäsche
|
Enthält - einschließlich Möbel-, Bett- und Tischdecken.
|
6 – 99
| | .
|
| Haushaltsartikel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind |
Enthält - a) einschließlich Handapparaten und
-geräten für den Haushalt, selbst wenn diese motorbetrieben sind.
Enthält nicht: - b) Maschinen und Apparate zur Zubereitung von Speisen und Getränken (Kl. 31).
|
7 – 01
| |
Enthält - a) Geschirr aus jedem Material, insbesondere auch
aus Papier oder Karton.
Enthält nicht: - b) Kochgeräte und -gefäße wie
Kasserollen (Kochgeschirr) aus Glas oder Keramik (Kl. 7-02), Blumenvasen und
-töpfe sowie Ziergeschirr und Zierglaswaren (Kl. 11-02).
|
7 – 02
| - Kochapparate, -geräte und -gefäße
| .
|
7 – 03
| - Tischmesser, Gabeln, Löffel
| .
|
7 – 04
| - Handbetätigte Apparate und Geräte für die Zubereitung von Speisen und Getränken
|
Enthält nicht:
|
7 – 05
| - Bügeleisen, Geräte zum Waschen, Reinigen und Trocknen
|
Enthält nicht: - ektrische Haushaltsapparate zum Waschen, Reinigen oder Trocknen (Kl. 15-05).
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7 – 06
| | .
|
7 – 07
| | .
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7 – 08
| - Zubehör für offene Kamine
| .
|
7 – 99
| | .
|
| Werkzeuge und Kleineisenwaren |
Enthält - a) von Menschen gehandhabte Werkzeuge, selbst wenn
Muskelkraft durch eine mechanische Kraft ersetzt wird, z.B. elektrische Bohrmaschinen und mechanische Sägen.
Enthält nicht:
|
8 – 01
| - Werkzeuge und Geräte zum Bohren, Fräsen oder zum Aushöhlen
| .
|
8 – 02
| - Hämmer, gleichartige Werkzeuge und Geräte
| .
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8 – 03
| - Schneidwerkzeuge und -geräte
|
Enthält - a) einschließlich Sägewerkzeugen und -geräten.
Enthält nicht:
|
8 – 04
| - Schraubenzieher, gleichartige Werkzeuge und Geräte
| .
|
8 – 05
| - Andere Werkzeuge und Geräte
|
Enthält - Werkzeuge und Geräte,
die nicht in anderen Unterklassen oder Klassen eingeordnet oder einzuordnen sind.
|
8 – 06
| - Handgriffe, Türknöpfe, Fenster- und Türangeln
| .
|
8 – 07
| - Verriegelungs- und Verschlussvorrichtungen
| .
|
8 – 08
| - Befestigungs-, Halte- und Montagemittel, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
|
Enthält - a) einschließlich Nägeln,
Schrauben, Bolzen und Schraubenmuttern.
Enthält nicht:
|
8 – 09
| - Beschläge und gleichartige Vorrichtungen
| .
|
8 – 10
| - Fahrrad- und Motorradständer
| .
|
8 – 99
| |
Enthält- einschließlich nichtelektrischer Kabel unabhängig vom verwendeten Material.
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| Verpackungen und Behälter für den Transport oder den Warenumschlag | .
|
9 – 01
| - Flaschen, Fläschchen, Töpfe, Ballon- und Korbflaschen (Demijohns), Druckbehälter
|
- Anmerkung: a) Unter „Töpfe“ sind solche für Verpackungszwecke zu verstehen.
Enthält nicht:
|
9 – 02
| | .
|
9 – 03
| - Schachteln, Kisten, Behälter und Konservendosen
|
Enthält - einschließlich umladbarer Frachtcontainer.
|
9 – 04
| - Stapelkisten (Cageots, Steigen) und Körbe
| .
|
9 – 05
| - Säcke, Beutel, Tuben, Hülsen und Kapseln
|
Enthält - a) einschließl;lich Kunststoffsäcke und -beutel mit oder ohne Griff oder Verschluss
- Anmerkung: b) Unter „Kapseln“ sind solche für Umhüllungszwecke zu verstehen.
|
9 – 06
| - Seile, Schnüre und Materialien zum Binden
| .
|
9 – 07
| - Verschlussvorrichtungen und Zubehör
|
Enthält - a) lediglich Verschlussvorrichtungen für Verpackungen.
- Anmerkung: b) Unter „Zubehör“ sind insbesondere Ausgießkorken, Dosiervorrichtungen und abnehmbare Zerstäuber zu verstehen.
|
9 – 08
| - Paletten und Plattformen für den Warenumschlag
| .
|
9 – 09
| - Kehrichteimer, Müllbehälter und deren Halterung
| .
|
9 – 99
| | .
|
| Uhren und andere Messinstrumente, Kontroll- und Anzeigegeräte |
Enthält - einschließlich elektrischer Instrumente.
|
10 – 01
| - Großuhren, Pendeluhren und Wecker
| .
|
10 – 02
| - Taschen- und Armbanduhren
| .
|
10 – 03
| - Andere Zeitmessinstrumente
|
Enthält - einschließlich Zeitmessapparaten wie
Parkuhren, einstellbarer Zeitüberwacher (Timer) für die Küche und ähnlicher Apparate.
|
10 – 04
| - Andere Messinstrumente, -apparate und -vorrichtungen
|
Enthält - a) einschließlich Instrumenten,
Apparaten und Vorrichtungen zur Messung von Temperatur, Druck, Gewicht, Länge, Volumen und
elektrischen Größen.
Enthält nicht:
|
10 – 05
| - Kontroll-, Sicherheits- oder Versuchsinstrumente, -apparate und -vorrichtungen
|
Enthält - einschließlich Feuer- und Einbruchmelder sowie Detektoren aller Art.
|
10 – 06
| - Signalapparate und -vorrichtungen
|
Enthält nicht: - Beleuchtungs- und Signaleinrichtungen
für Fahrzeuge (Kl. 26-06).
|
10 – 07
| - Gehäuse, Zifferblätter, Zeiger oder andere Teile und Zubehör von Mess-,
Kontroll- und Signalinstrumenten
|
- Anmerkung: Unter „Gehäuse“ sind Uhrenschalen, Gehäuse von Großuhren sowie alle
anderen Gehäuse zu verstehen, die einen integrierenden Bestandteil der Instrumente darstellen, deren
Mechanismus sie schützen, unter Ausschluss der Etuis (Kl. 3-01 oder,
wenn es sich um Verpackung handelt, Kl. 9-03).
|
10 – 99
| | .
|
|
Ziergegenstände | .
|
11 – 01
| - Schmuck- und Juwelierwaren
|
Enthält - a) einschließlich Fantasie- und Imitationsschmuck.
Enthält nicht:
|
11 – 02
| - Nippsachen, Tisch-, Kamin- und Wandschmuck, Vasen und Blumentöpfe
|
Enthält - einschließlich Skulpturen, Mobilen und Statuen.
|
11 – 03
| | .
|
11 – 04
| - Künstliche Blumen, Pflanzen und Früchte
| .
|
11 – 05
| - Fahnen, Festdekorationsartikel
|
Enthält - a) einschließlich Girlanden, Wimpeln und Weihnachtsbaumschmuck
Enthält nicht:
|
11 – 99
| | .
|
| Transport- und Hebevorrichtungen |
Enthält - a) sämtliche Land-, Wasser-, Luft-, Raum- und andere Fahrzeuge.
- b) einschließlich der Bestandteile, Ausrüstungen und des Zubehörs, die für den
Betrieb eines Fahrzeuges notwendig sind und nicht in eine andere Klasse eingeordnet werden können;
diese werden in die betreffende Fahrzeug-Unterklasse oder in Kl. 12-16 eingeordnet,
wenn sie sich auf Fahrzeuge verschiedener Unterklassen beziehen.
Enthält nicht: - c) grundsätzlich diejenigen
Fahrzeugbestandteile, -ausrüstungen und solches Zubehör, die in eine andere Klasse eingeordnet werden
können; diese werden zusammen mit den gleichartigen Erzeugnissen (d. h. solchen, die dieselbe Aufgabe
besitzen) in dieselbe Klasse eingeordnet. So werden Automobilteppiche und -matten zusammen mit den Teppichen
eingeordnet (Kl. 6-11); die elektrischen Fahrzeugmotoren werden in
Kl. 13-01 und die nichtelektrischen Fahrzeugmotoren in
Kl. 15-01 eingeordnet (dasselbe gilt für die Bestandteile dieser Motoren);
die Automobilscheinwerfer werden zusammen mit den Beleuchtungsartikeln (Kl. 26-06) eingereiht.
|
12 – 01
| - Fuhrwerke (von Tieren gezogen)
| .
|
12 – 02
| | .
|
12 – 03
| - Lokomotiven und rollendes Eisenbahnmaterial sowie alle anderen Schienenfahrzeuge
| .
|
12 – 04
| - Luftseil- und Sesselbahnen, Schlepplifte
| .
|
12 – 05
| - Aufzüge, Hebezeuge und Fördergeräte
|
Enthält - einschließlich Personen- und Lastenaufzügen,
Elevatoren, Kränen, Hebekarren und Förderbändern.
|
12 – 06
| | .
|
12 – 07
| - Flugzeuge und andere Luft- und Raumfahrzeuge
| .
|
12 – 08
| - Kraftwagen, Autobusse und Lastwagen
|
Enthält - einschließlich Sanitäts- und Kühlfahrzeugen.
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12 – 09
| | .
|
12 – 10
| - Anhänger für Straßenfahrzeuge
| .
Enthält - einschließlich Wohnwagen.
|
12 – 11
| | .
|
12 – 12
| - Kinderwagen, Rollstühle für Körperbehinderte, Tragbahren
|
- Anmerkung: a) Unter „Kinderwagen“ sind Wagen zu verstehen, in die Kinder gesetzt werden.
Enthält nicht: - b) Kinderwagen, die als Spielzeug dienen,
z.B. Puppenwagen (Kl. 21-01).
|
12 – 13
| |
Enthält - a) nur diejenigen Fahrzeuge, die nicht unmittelbar
für Transportzwecke bestimmt sind, wie Kehrmaschinen, Straßenspreng-, Feuerwehr-, Schneeräum-
und Abschleppfahrzeuge.
Enthält nicht: - b) landwirtschaftliche Maschinen, die sowohl
Maschinen als auch Fahrzeuge darstellen (Kl. 15-03), und Maschinen mit
Eigenantrieb für den Hoch- und Tiefbau (Kl. 15-04).
|
12 – 14
| |
Enthält - einschließlich Schlitten und Luftkissenfahrzeugen.
|
12 – 15
| - Luftreifen, Fahrzeugbereifungen und Gleitschutzketten für Fahrzeuge
| .
|
12 – 16
| - Andere Fahrzeugbestandteile, -ausrüstungen und -zubehör, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
| .
|
12 – 99
| | .
|
| Apparate zur Erzeugung, Verteilung oder Umwandlung von elektrischer Energie |
Enthält - a) nur diejenigen Apparate, die elektrischen Strom
erzeugen, verteilen und umwandeln.
- b) einschließlich elektrischer Motoren.
Enthält nicht: - c) elektrisch betriebene Apparate,
wie elektrische Uhren (Kl. 10-02) und Apparate für die Messung des elektrischen Stromes (Kl. 10-04)
|
13 – 01
| |
Enthält - einschließlich elektrischer Motoren
für Fahrzeuge.
|
13 – 02
| - Transformatoren, Gleichrichter, Batterien und Akkumulatoren
| .
|
13 – 03
| - Material zur Verteilung oder Steuerung der elektrischen Energie
|
Enthält - einschließlich Leitern, Unterbrechern,
Schaltern und Schalttafeln.
|
13 – 99
| | .
|
| Apparate zur Aufzeichnung, Übermittlung oder Verarbeitung von Informationen | .
|
14 – 01
| - Apparate zur Aufzeichnung und Wiedergabe von Ton oder Bild
|
Enthält nicht:
|
14 – 02
| - Datenverarbeitungsanlagen sowie periphere Geräte und Einrichtungen
| .
|
14 – 03
| - Apparate für das Fernmeldewesen und für die drahtlose Fernbedienung,
Radioverstärker
| .
Enthält - einschließlich Telegrafen-, Telefon-, Radio- und
Fernsehapparaten und Fernschreibern.
|
14 – 04
| - Bilschirmanzeigen und Icons
| .
Enthält: - Einschließlich derer für Waren, die in andere Klassen eingeordnet sind.
|
14 – 99
| | .
|
| Maschinen, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind | .
|
15 – 01
| |
Enthält - a) einschließlich nichtelektrischer
Motoren für Fahrzeuge.
Enthält nicht:
|
15 – 02
| |
Enthält nicht:
|
15 – 03
| - Landwirtschaftliche Maschinen
|
Enthält - a) einschließlich Pflügen und
Maschinen, die sowohl Maschinen als auch Fahrzeuge darstellen, z.B. Mähbindern.
Enthält nicht:
|
15 – 04
| |
Enthält - a) einschließlich Maschinen für den Hoch- und
Tiefbau sowie Maschinen mit Eigenantrieb, wie Aushubmaschinen, Betonmaschinen und Baggern.
Enthält nicht:
|
15 – 05
| - Wasch-, Reinigungs- und Trockenmaschinen
|
Enthält - a) einschließlich Apparaten und
Maschinen für die Behandlung der Wäsche und der Kleider, wie Bügel- und Mangelapparaten.
- b) einschließlich Geschirrwasch- und Geschirrtrockenmaschinen sowie industrieller Trockenanlagen.
|
15 – 06
| - Textil-, Näh-, Strick- und Stickmaschinen, einschließlich integrierter Teile
|
|
15 – 07
| - Kühlmaschinen und -apparate
|
Enthält - a) einschließlich Kühlapparaten für den Haushalt.
Enthält nicht:
|
15 – 08
| | .
|
15 – 09
| - Werkzeug-, Schleif- und Gießereimaschinen
|
Enthält nicht: - erdbewegende Maschinen, Bohrmaschinen und
Materialabscheider (Kl. 15-99).
|
15 – 99
| | .
|
| Fotografische, kinematografische und optische Artikel |
Enthält nicht: - Beleuchtungsapparate für die Fotografie und
Kinematografie (Kl. 26-05).
|
16 – 01
| | .
|
16 – 02
| - Projektionsapparate und Betrachtungsgeräte
| .
|
16 – 03
| - Fotokopier- und Vergrößerungsapparate
|
Enthält - einschließlich Mikrofilmaufnahmegeräte und
-lesegeräte sowie Büro-Fotokopiergeräten, die mit anderen als fotographischen Verfahren
arbeiten, insbesondere mit thermischen oder magnetischen Verfahren.
|
16 – 04
| - Apparate und Geräte zum Entwickeln
| .
|
16 – 05
| |
Enthält - einschließlich Stativen,
Belichtungsmessern, Blitzvorrichtungen (Flash) und Filtern für Aufnahmen.
|
16 – 06
| |
Enthält - a) einschließlich Brillen und Mikroskopen.
Enthält nicht: - b) Messinstrumente, die optische
Vorrichtungen aufweisen (Kl. 10-04).
|
16 – 99
| | .
|
| Musikinstrumente |
Enthält nicht:
|
17 – 01
| |
Enthält - einschließlich elektronischer und
nichtelektronischer Orgeln, Akkordeons und Klaviere (auch mechanischer).
|
17 – 02
| |
Enthält nicht:
|
17 – 03
| | .
|
17 – 04
| | .
|
17 – 05
| - Mechanische Musikinstrumente
|
Enthält - a) einschließlich Spieldosen.
Enthält nicht:
|
17 – 99
| | .
|
| Druckerei- und Büromaschinen | .
|
18 – 01
| - Schreib- und Rechenmaschinen
|
Enthält nicht: - Computer und andere Apparate,
die in Kl. 14-02 eingeordnet sind.
|
18 – 02
| |
Enthält - a) einschließlich Setzmaschinen,
Stereotypiermaschinen und -apparaten, Buchdruckereimaschinen, anderer Reproduktionsmaschinen wie
Vervielfältiger und Offset-Druckmaschinen, sowie Adressier-, Frankier- oder Briefmarkenentwertungsmaschinen.
Enthält nicht:
|
18 – 03
| - Druckbuchstaben- und -typen
| .
|
18 – 04
| - Buchbinde-, Druckerei-Heft- und Papierschneidemaschinen
|
Enthält - einschließlich Maschinen und Vorrichtungen zum
Schneiden von Papier, in der Art von Papierstapelschneidemaschinen
|
18 – 99
| | .
|
| Papier- und Büroartikel, Künstler- und Lehrmittelbedarf
| .
|
19 – 01
| - Schreibpapier, Karten für Schriftwechsel und Anzeigen
|
Enthält - im weitesten Sinne sämtliche Papierarten zum
Schreiben, Zeichnen, Malen, Drucken, z.B. Pauspapier, Kohlepapier, Zeitungspapier und Briefumschläge,
Glückwunschkarten, illustrierte Postkarten, auch solche mit Tonaufzeichnungen.
|
19 – 02
| |
Enthält - a) einschließlich Geräten für
den Kassendienst, wie Zählbrettern für Kleingeld.
Enthält nicht:
|
19 – 03
| |
Enthält nicht:
|
19 – 04
| - Bücher, Hefte und äußerlich ähnlich aussehende Gegenstände
|
Enthält - einschließlich Buchumschlägen,
Bucheinbänden, Alben, Terminkalendern, Agenden und ähnlicher Gegenstände.
|
19 – 05
| | .
|
19 – 06
| - Material und Geräte zum Schreiben mit der Hand, zum Zeichnen, Malen, Gravieren,
für die Bildhauerei oder für andere künstlerische Techniken
|
Enthält nicht:
|
19 – 07
| |
Enthält
- a) einschließlich geografischer Karten aller Art, Globen und Planetarien.
Enthält nicht: - b) Apparate für den audiovisuellen Unterricht (Kl. 14-01).
|
19 – 08
| |
Enthält - einschließlich Reklamedruckschriften.
|
19 – 99
| | .
|
| Verkaufs- und Werbeausrüstungen, Schilder | .
|
20 – 01
| | .
|
20 – 02
| - Ausstellungs- und Verkaufsmaterial
|
Enthält nicht:
|
20 – 03
| - Schilder und Reklamevorrichtungen
|
Enthält - a) einschließlich Aushängeschildern,
Vorrichtungen für Leuchtreklamen und beweglicher Reklamevorrichtungen.
Enthält nicht:
|
20 – 99
| | .
|
| Spiele, Spielzeug, Zelte und Sportartikel | .
|
21 – 01
| |
Enthält - a) einschließlich Kleinmodellen.
Enthält nicht:
|
21 – 02
| - Turn- und Sportgeräte, Sportartikel
|
Enthält - a) die zur Ausübung von verschiedenen
Sportarten notwendigen Geräte und Ausrüstungen, die normalerweise keinen anderen Verwendungszweck
haben, wie Fußbälle, Skier und Tennisschläger, mit Ausnahme von Gegenständen, die unter
anderem auch zur Ausübung irgendeiner Sportart verwendet werden können.
- b) Einschließlich Trainingsapparaten, Geräten und Ausrüstungen, die für
die Ausübung von Spielen im Freien erforderlich sind, jedoch mit Ausnahme des unter Buchstabe a) erwähnten Vorbehalts.
Enthält nicht:
|
21 – 03
| - Andere Vergnügungs- und Unterhaltungsartikel
|
Enthält - a) einschließlich
Jahrmarktvergnügungseinrichtungen und Glücksspielautomaten.
Enthält nicht:
|
21 – 04
| |
Enthält - a) einschließlich Zeltpflöcken,
Heringen und gleichartiges Zubehör.
Enthält nicht:
|
21 – 99
| | .
|
| Waffen, Feuerwerksartikel, Artikel für die Jagd, den Fischfang oder zur Schädlingsbekämpfung | .
|
22 – 01
| | .
|
22 – 02
| | .
|
22 – 03
| - Munition, Zünder und Feuerwerksartikel
| .
|
22 – 04
| - Schießscheiben und Zubehör
|
Enthält - einschließlich Spezialvorrichtungen zum Bewegen einer Schießscheibe.
|
22 – 05
| - Jagd- und Fischereiartikel
|
Enthält nicht:
|
22 – 06
| - Fallen, Artikel zur Schädlingsbekämpfung
| .
|
22 – 99
| | .
|
| Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten oder Gasen,
sanitäre Anlagen, Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, feste Brennstoffe | .
|
23 – 01
| - Vorrichtungen zur Verteilung von Flüssigkeiten oder Gasen
|
Enthält - einschließlich Armaturen und Rohrleitungen.
|
23 – 02
| |
Enthält - a) einschließlich Badewannen, Duschen,
Waschbecken, Saunan, Toilettenbecken, sanitärer Installationseinheiten sowie Zubehör für Badezimmer, das nicht in anderen Klassen enthalten ist.
Enthält nicht:
|
23 – 03
| | .
|
23 – 04
| - Lüftungs- und Klimaanlagen
| .
|
23 – 05
| | .
|
23 – 99
| | .
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| Medizinische und Laborausrüstungen |
Enthält - auch „medizinische Ausrüstungen“ wie
chirurgische, zahnärztliche und tierärztliche Ausrüstungen.
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24 – 01
| - Apparate und Einrichtungen für Ärzte, Krankenhäuser und Labors
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24 – 02
| - Medizinische Instrumente, Laborinstrumente und -geräte
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- Anmerkung: Betrifft nur Handinstrumente.
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24 – 03
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24 – 04
| - Verband- und Bandagenartikel, Artikel für die ärztliche Behandlung
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Enthält - einschließlich saugfähiger Verbände.
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24 – 99
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| Bauten und Bauelemente | .
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25 – 01
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Enthält - einschließlich Backsteinen, Balken,
profilierter Bauelemente, Dachziegeln, Schiefer und Bauplatten.
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25 – 02
| - Vorgefertigte oder zusammengesetzte Bauteile
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Enthält - a) einschließlich Fenstern,
Türen, Rollläden, Wänden und Gittern.
Enthält nicht:
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25 – 03
| - Häuser, Garagen und andere Bauten
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25 – 04
| - Treppen, Leitern und Baugerüste
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25 – 99
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| Beleuchtungsapparate | .
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26 – 01
| - Kerzenleuchter und -ständer
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26 – 02
| - Fackeln, tragbare Lampen und Laternen
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26 – 03
| - Apparate für die öffentliche Beleuchtung
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Enthält - einschließlich Außen-, Theaterbeleuchtungen
und Scheinwerfern.
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26 – 04
| - Elektrische und andere Lichtquellen
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Enthält - einschließlich elektrischer
Glühbirnen, Leuchtplatten und -röhren und Kerzen.
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26 – 05
| - Leuchten, Stehleuchten, Kronleuchter, Wand- und Deckenleuchten,
Reflektoren, Foto- und Kinoscheinwerfer
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26 – 06
| - Beleuchtungseinrichtungen für Fahrzeuge
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26 – 99
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| Tabakwaren und Raucherartikel | .
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27 – 01
| - Tabakwaren, Zigarren und Zigaretten
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27 – 02
| - Pfeifen, Zigarren- und Zigarettenspitzen
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27 – 03
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27 – 04
| - Streichhölzer (Zündhölzer)
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27 – 05
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27 – 06
| - Zigarren- und Zigarettenetuis, Schnupftabakdosen und Tabakbehälter
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Enthält nicht:
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27 – 99
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| Pharmazeutische und kosmetische Erzeugnisse, Toilettenartikel und -ausrüstungen | .
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28 – 01
| - Pharmazeutische Erzeugnisse
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Enthält
- a) einschließlich solcher für Tiere.
- b) einschließlich chemischer Präparate in Arzneikapseln, Pastillen, Pillen und
Tabletten, auch für Pflanzen.
Enthält nicht:
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28 – 02
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Enthält
- einschließlich solcher für Tiere.
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28 – 03
| - Toilettenartikel und Geräte für die Schönheitspflege
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Enthält - a) einschließlich Rasier-, Massage-,
Haarentfernungs- und Frisierapparaten.
Enthält nicht: - b) Bürsten und Pinsel für die
Körper- und Schönheitspflege (Kl. 4-02) sowie Artikel und
Ausrüstungen für das Halten und Pflegen von Tieren (Kl. 30-99).
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28 – 04
| - Falsche Haare, Bärte und Schnurrbärte
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28 – 99
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| Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer, zur Unfallverhütung und Rettung | .
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29 – 01
| - Vorrichtungen und Ausrüstungen gegen Feuer
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Enthält - a) einschließlich Feuerlöschern.
Enthält nicht:
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29 – 02
| - Vorrichtungen und Ausrüstungen zur Unfallverhütung und Rettung,
soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.
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Enthält - a) einschließlich solcher
Vorrichtungen und Ausrüstungen für Tiere.
Enthält nicht:
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29 – 99
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| Artikel für das Halten und Pflegen von Tieren
| Enthält nicht:
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30 – 01
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30 – 02
| - Gehege, Käfige, Hundehütten und gleichartige Unterkünfte
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Enthält nicht:
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30 – 03
| - Vorrichtungen zum Füttern und Tränken
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30 – 04
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Enthält - einschließl;lich Halsbändern für Tiere.
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30 – 05
| - Peitschen und Stöcke zum Antreiben
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30 – 06
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30 – 07
| - Sitzstangen und anderes Zubehör für Käfige
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30 – 08
| - Geräte zum Kennzeichnen, Erkennungsmarken und Fesseln
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30 – 09
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30 – 99
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| Maschinen und Apparate für die Zubereitung von Nahrung oder Getränken, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind |
Enthält nicht: - Handgeräte, Handinstrumente und
Handapparate (auch wenn sie motorbetrieben sind), die zur Zubereitung von Nahrung oder Getränken
dienen (Kl. 7).
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31 – 00
| - Maschinen und Apparate für die Zubereitung von Nahrung oder Getränken,
soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind
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| Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen |
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32 – 00
| - Grafische Symbole und Logos, Zierelemente für Oberflächen, Verzierungen
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