TT-HOME

TT-ARCHIV

TT-NEWS
FEEDBACK
RA KRIEGER
SUCHE:
in anderen TT-Seiten
Literatur in ADVOBOOK

Buchbesprechung

TT - BEGRIFF
Mercosur
(AR BR PY UY)
Allgemeine Rechtsgebiete
Allgemein
Einzel- und
Sammelwerke
TRANSPATENT
TT - ZAHL
MERC435
0415
501
August 2000

Mit der Gründung der Mercosur schlossen sich im Jahre 1991 Argentinien, Brasilien, Uruguay und Paraguay zur viertgrößten Wirtschaftszone der Welt zusammen. Die beteiligten Staaten beschreiten durch ihre flexible Vorgehensweise integrationsrechtlich und methodisch neue Wege. Wirtschaftliche und politische Dynamik dieses Zusammenschlusses veranlaßten die Europäische Union im Jahre 1995 zum Abschluß eines Interregionalen Kooperationsabkommens mit dem Mercosur (BGBl. Teil II/1999, S. 740 ff.).

Der Autor setzt sich umfassend mit der Frage nach den Erfolgsaussichten der Kooperation zwischen Mercosur und Europäischer Union auseinander. Er untersucht die Funktionsfähigkeit der vom Mercosur gewählten Integrationsmethode sowie Inhalt und Wesen der interregionalen Kooperation sowie die dahinter stehenden Interessen.

Das Werk bietet eine umfassende Einführung in das Recht des Mercosur und gleichzeitig eine Bewertung der Chancen, die in dieser dynamischen Region für die europäischen Akteure bestehen. Es gibt allen an integrationsrechtlichen und südamerikanischen Fragen Interessierten sowie Praktikern eine Orientierungshilfe, insbesondere auch für wirtschaftliche Entscheidungen.

Siehe auch Buchbesprechung: Rechtsquellen des MERCOSUR (http://transpatent.com/advobook/43504152.html)

TT/24.08.2000



Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste

BESTELLUNG

bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also

  • per Telephon ++ 49 211 9342301
  • per Fax an ++ 49 211 319784
  • per Post an TRANSPATENT GmbH - POB 10 50 27 - 40 041 Düsseldorf - Germany.

    Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse, Nachnahme oder Einzugsermächtigung. Scheckannahme bleibt vorbehalten.


    Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:

    TT-HOME

    TT-ARCHIV

    TT-NEWS
    FEEDBACK
    RA KRIEGER
    SUCHE:
    in anderen TT-Seiten
    Literatur in ADVOBOOK