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Der technische Fortschritt, die große Akzeptanz der neuen Medien und der hohe Stellenwert der Information als solcher erfordern immer wieder eine Anpassung des Urheberrechts, um die Rechte der Urheber auf Dauer zu schützen, die Verletzungen des Urheberrechts zu ahnden und die Schranken der Nutzung zu bestimmen. Damit verbunden ist die Zunahme der Rechtsfragen, oft auch mit internationalem Bezug, mit denen sich die betriebliche und anwaltliche Praxis konfrontiert sieht. Dies machte einen Kommentar notwendig, der den Bedürfnissen der Praxis nach aktueller und zuverlässiger Information umfassend Rechnung trägt.
Der Schwerpunkt des neuen Heidelberger Kommentars zum Urheberrecht liegt auf der praxisnahen Kommentierung des Urheberrechtsgesetzes, wobei ausführlich auf die Änderungen durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10.9.2003 und durch das Urhebervertragsgesetz eingegangen wird. Erläutert wird auch das in den §§ 22 ff. KUG geregelte Recht am eigenen Bild. In einem eigenen Kapitel wird das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz kommentiert.
Das Werk bietet eine Orientierung über die wesentlichen Gesichtspunkte des deutschen Urheberrechts einschließlich der europäischen und internationalen Entwicklung und einen Überblick über die höchstrichterliche Rechtsprechung. Im Anhang abgedruckt sind die wichtigsten Abkommen und Richtlinien. Ergänzt wird das Werk durch ein Fälleverzeichnis mit Fundstellen. Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur befinden sich auf dem Stand von Anfang Dezember 2003.
Vorwort
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Einleitung
Kapitel 1: Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - UrhG
Anhang
Fälleverzeichnis mit Fundstellen
Stichwortverzeichnis
TT/09.03.2004 ---) Literaturübersichten
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