Buchbesprechung: „Wörterbuch der Patent- und Markenpraxis" Deutsch / Englisch – Englisch / Deutsch (8. Aufl. 2011) herausgegeben von Dr. Alexa von Uexküll-Güldenband
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
Sammelteil |
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Herausgegeben von Dr. Alexa von Uexküll-Güldenband, Patentanwältin
Autoren: Patent- und Rechtsanwälte aus der Kanzlei Vossius & Partner - „Wörterbuch der Patent- und Markenpraxis„
Deutsch / Englisch – Englisch / Deutsch
- 8. Auflage 2011, 515 Seiten, gebunden, EUR 98,- zzgl. Portokosten
- Carl Heymanns Verlag, Wolter Kluwers Deutschland GmbH, Köln
- ISBN-Nr.: 978-3-452-27418-2
Dieses Wörterbuch umfasst das gesamte Spektrum des gewerblichen Rechtsschutzes: die unterschiedlichen Schutznormen und die verschiedenen Verfahrensabschnitte. Fachausdrücke, die wegen der abweichenden Rechtssysteme keine sprachliche Entsprechung finden, sind gemäß dem Bedeutungsinhalt übersetzt worden. Neben dem europäischen Sprachgebrauch im Patentrecht gibt es Hinweise auf übliche US-amerikanische Begriffe.
Es erleichtert die englischsprachige Korrespondenz im gesamten Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Es ist für die Patent- und Markenpraxis ein unverzichtbares Arbeitsmittel. Die in den vergangenen Jahren erlassenen neuen Gesetze und Verordnungen erforderten eine gründliche Überarbeitung und Ergänzung des Werkes. Die Neuauflage berücksichtigt eine Vielzahl neuer Begriffe.
Schemata über Patentverfahren (US, EP, DE, GB), ein Abkürzungsverzeichnis und Umrechnungstabellen für physikalische Größen runden
das Informationsangebot ab.
Patentanwälte, Patentassessoren und Patentsachbearbeiter erhalten mit diesem Wörterbuch eine sachgerechte und präzise Hilfe für die Darstellung von Tatbeständen und die Formulierung von Argumenten.
TT/19.09.2011 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue (ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)