Buchbesprechung: „AnwaltKommentar RVG – Rechtsanwaltsvergütungsgesetz“ (6. Aufl. 2012) von Schneider/Wolf (Hrsg.)
Buchbesprechung
TT – BEGRIFF |
|
Allgemein |
Sammelwerke |
|
TT – ZAHL |
- Begründet von Gebauer/Schneider
Hrsg. von Norbert Schneider, Rechtsanwalt in Neunkirchen; Hans-Joachim Wolf, Richter am OLG Köln a.D.
- „RVG
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz„
AnwaltKommentar / DeutscherAnwaltVerlag
- 6. Auflage 2012, XXII, 2.792 Seiten, gebunden, EUR 139,- (Subskriptionspreis 129,00 EUR bis zum 31.03.2012) zzgl. Portokosten
- DeutscherAnwaltVerlag, Bonn
- ISBN-Nr.: 978-3-8240-1137-7
„Der Kommentar von Schneider/Wolf (Hrsg.) hat sich als Nachschlagewerk für jede anwaltliche gebührenrechtliche Problemsituation bewährt.“ (Patentassessor Jürgen Brühl)
Zur 3. Auflage 2006:
Zum 1. Juli 2006 ändern sich wesentliche Teile des RVG. Anwälte müssen beispielsweise zwingend Vergütungsvereinbarungen für Beratungs- und Gutachterleistungen treffen. Mittlerweile sind auch erste Entscheidungen zu grundsätzlichen Vergütungsfragen ergangen. Damit wird die Arbeit mit der Neuauflage des bewährten Kommentars notwendig. Literatur und Rechtsprechung entsprechen dem Stand von April 2006.
Kommentiert wird der gesamte Paragraphenteil und auch das gesamte Vergütungsverzeichnis. Der vorliegende Kommentar will dem Rechtsanwalt dabei umfangreiche Hilfestellung geben. Die Darstellung beschränkt sich deshalb nicht nur auf die bloße Kommentierung der Vorschriften. Vielmehr waren die Autoren darauf bedacht, auch zahlreiche Praxishinweise zu geben, wie in bestimmten Konstellationen, z.B. bei Anrechnungen, zu verfahren ist und wie der Anwalt seine Gebühren optimieren kann. Dabei sind die in die Kommentierung eingebauten Beispielsberechnungen hilfreich. Die straffe, in allen Vorschriften beibehaltene klare Gliederung ermöglicht einen schnellen Zugriff auf die jeweils aufgeworfene Problemstellung.
Im Anhang sind hilfreiche Gebührentabellen aufgenommen, so dass der Benutzer mit diesem Werk alle wichtigen Arbeitsmittel an die Hand bekommt. Weiterhin findet sich das „Abkommen über die Vergütung für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafakten für Versicherungsgesellschaften“ mit Erläuterung im Anhang. Aufgrund der Bedeutung der Beratungshilfe in der Praxis enthält das Werk auch eine Kurzkommentierung des Beratungshilfegesetzes. Wichtige gerichtliche Vorschriften u.a. des neuen GKG, der ZPO und der KostO zum Gegenstandswert werden erläutert und unterstreichen so den praktischen Nutzen des Kommentars.
Die 4. Auflage 2008 des Kommentars enthält bereits die Neuregelung der Vorschriften zur "einfachen" Vergütungsvereinbarung (§§ 3a – 4b RVG) unter Berücksichtigung der noch verwertbaren aktuellen Rechtsprechung und die Einführung des Erfolgshonorars. Die bisherigen Regelungen zur Vergütungsvereinbarung wurden in relevanten Passagen zum 1.7.2008 völlig umgestaltet. Es kommen bespielsweise verschärfte Formerfordernisse auf die Nutzer zu, deren Nichtbeachtung zur Kürzung bis auf die gesetzliche Vergütung führen kann.
Ebenfalls aktuell eingearbeitet sind:
- -Änderungen durch das WEG-Änderungsgesetz
-Änderungen durch das 2. JuMoG
-Abrechung der Geschäftsgebühr bei mehreren Auftraggebern und ihre Anrechnung im nachfolgenden Rechtsstreit
-Anrechung der Geschäftsgebühr und ihre Auswirkungen auf die Kostenfestsetzung
-die aktuelle Rechtsprechung des BGH zur Terminsgebühr
-die neue Rechtsprechung zur Gebührenhöhe in Sozialsachen und zu den zusätzlichen Gebühren in Straf- und Bußgeldsachen
-Änderungen im Rahmen der Prozesskostenhilfe infolge des Wegfalls der Gerichtzulassungen
Literatur und Rechtsprechung sind auf dem Stand von Juli 2008.
Zur 5. Auflage 2010:
Zum 1.9.2009 wird in bisher kaum dagewesenen Ausmaß eine große Vielzahl an Gesetzesänderungen in Kraft treten dies bedeutet extreme Veränderungen für das RVG und alle mit diesem korrespondierenden Gesetze.
Am umfangreichsten sind die Neuregelungen des FGG-Reformgesetzes. Hierdurch wird v.a. das familienrechtliche Verfahren eine völlig neue Struktur erhalten. Das Rechtsmittelsystem in Familiensachen wird sich gravierend ändern. Mit dem neuen FamGKG werden zukünftig alle Gegenstandswerte in familienrechtlichen Verfahren neu geregelt. Diese Werte gelten dann nach § 23 Abs. 1 RVG auch für die Anwaltsgebühren.
Aber nicht nur Änderungen in Familiensachen werden zu beachten sein. Am 5. August 2009 ist zudem der neue § 15a RVG in Kraft getreten (Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts), den der Rechtsausschuss des Bundestages bereits verabschiedet hat. Damit wird die gesamte Rechtsprechung zur Anrechnung der Geschäftsgebühr, die auf die Entscheidung des BGH vom 22.1.2008 zurückgeht, mit einem Federstrich der Vergangenheit angehören. Eine Anrechnung der Geschäftsgebühr im Kostenfestsetzungsverfahren wird dann nur noch in Betracht kommen, wenn der Erstattungsschuldner die Geschäftsgebühr gezahlt hat oder diese anderweitig gegen ihn tituliert worden ist. Bedeutung wird diese Norm mangels Übergangsrechts auch für Altfälle haben. Bereits seit Dezember 2008 waren schon Änderungen durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung sowie des Wehrrechtsänderungsgesetz eingetreten.
Ebenfalls berücksichtigt sind die am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Änderungen des § 53 Abs. 2 und 3 RVG und die Rechtsprechung bis einschließlich Oktober 2009.
Die 5. Auflage 2010 des bewährten Kommentars überzeugte durch eine straffe, in allen Vorschriften beibehaltene klare Gliederung und ermöglicht so einen schnellen Zugriff auf die jeweils aufgeworfene Fallkonstellation. Zahlreiche Berechnungsbeispiele und ABC-Listen erhöhen das Verständnis und die Praxistauglichkeit.
Im Anhang sind hilfreiche Gebührentabellen, Streitwertkataloge u.ä. aufgenommen, so dass Sie mit diesem Werk alle wichtigen Arbeitsmittel auf einen Schlag zur Hand haben. Zudem ist eine Kommentierung der Abrechnungsgrundsätze für Verkehrsunfallregulierungen sowie des Abkommens über das Honorar für Akteneinsicht und -auszüge aus Unfallstrafakten enthalten.
Besonders praktisch: Die Autoren geben umfangreiche Praxishinweise, wie in bestimmten Konstellationen, z.B. bei Anrechnungen, zu verfahren ist und wie der Anwalt seine Gebührenabrechnung optimieren kann. Wichtige gerichtliche Vorschriften u.a. des GKG, des FamGKG, der ZPO und der KostO zum Gegenstandswert werden erläutert und unterstreichen so den praktischen Nutzen des Kommentars.
Zur aktuellen 6. Auflage 2012:
Die nach der letzten Auflage 2010 ergangene Rechtsprechung und Literatur sind bis zum Stand Oktober 2011 berücksichtigt. Auch einige Gesetzesänderungen (u.a. die neu eingeführten §§ 24, 59a, 62 RVG) wurden eingearbeitet. Bei jährlich mehr als 2.500 Entscheidungen im RVG ist der einzelne Anwalt überfordert, ohne einen aktuellen Kommentar den notwendigen Durchblick für eine optimal wirtschaftliche und rechtlich zulässige Gebührenlösung zu finden. Erfahrene Profis erklären ohne lange theoretische Ausführungen, wann und wie welche Gebühren abrechnet werden können. Außerdem wird für den Fall, dass eine Gebührenabrechnung nicht anerkannt wird, die richtige Argumentationsbasis geliefert, den jeweiligen Gebührenanfall zu erläutern und Kürzungen insbesondere von Rechtsschutzversicherungen zu vermeiden.
Die beiden Herausgeber sind ausgewiesene Spezialisten des Gebührenrechts:
Rechtsanwalt Norbert Schneider hat bereits zahlreiche Werke zum RVG veröffentlicht, u.a. "Fälle und Lösungen zum RVG" [http://www.anwaltverlag.de/epages/AnwaltVerlag.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/AnwaltVerlag/Products/978-3-8240-1062-2] und "Das ABC der Kostenerstattung 2012" [http://www.anwaltverlag.de/epages/AnwaltVerlag.sf/de_DE/?ObjectPath=/Shops/AnwaltVerlag/Products/978-3-8240-1170-4], beide aus dem Deutschen Anwaltverlag. Er ist Mitherausgeber der "AGS – Zeitschrift für das gesamte Gebührenrecht". Er gibt sein Know-how in etlichen Praktikerseminaren weiter. Zudem ist er Mitglied des DAV-Ausschusses „RVG und Gerichtskosten„.
Richter am OLG Köln a.D. Hans-Joachim Wolf ist Autor einer Vielzahl von Büchern im Bereich des Kosten- und Gebührenrechts. Er ist Lehrbeauftragter an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.
Vorwort
Inhaltsübersicht
Autorenverzeichnis
Bearbeiterverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Abschnitt 1. Allgemeine Vorschriften
- § 1 Geltungsbereich
§ 2 Höhe der Vergütung
§ 3 Gebühren in sozialrechtlichen Angelegenheiten
§ 3a Vergütungsvereinbarung
§ 4 Erfolgsunabhängige Vergütung
§ 4a Erfolgshonorar
§ 4b Fehlerhafte Vergütungsvereinbarung
§ 5 Vergütung für Tätigkeiten von Vertretern des Rechtsanwalts
§ 6 Mehrere Rechtsanwälte
§ 7 Mehrere Auftraggeber
§ 8 Fälligkeit, Hemmung der Verjährung
§ 9 Vorschuss
§ 10 Berechnung
§ 11 Festsetzung der Vergütung
§ 12 Anwendung von Vorschriften für die Prozesskostenhilfe
§ 12a Abhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehöhr
§ 12b Elektronische Akte, elektronisches Dokument
Abschnitt 2. Gebührenvorschriften
- § 13 Wertgebühren
§ 14 Rahmengebühren
§ 15 Abgeltungsbereich der Gebühren
§ 15a Anrechnung einer Gebühr
Abschnitt 3. Angelegenheit
- § 16 Dieselbe Angelegenheit
§ 17 Verschiedene Angelegenheiten
§ 18 Besondere Angelegenheiten
§ 19 Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen
§ 20 Verweisung, Abgabe
§ 21 Zurückverweisung, Fortführung einer Folgesache als selbständige Familiensache
Abschnitt 4. Gegegenstandswert
- § 22 Grundsatz
§ 23 Allgemeine Wertvorschrift
§ 23a Gegenstandswert im Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz
§ 24 Gegenstandswert im Sanierungs- und Reorganisationsverfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 25 Gegenstandswert in der Zwangsvollstreckung
§ 26 Gegenstandswert in der Zwangsversteigerung
§ 27 Gegenstandswert in der Zwangsverwaltung
§ 28 Gegenstandswert im Insolvenzverfahren
§ 29 Gegenstandswert im Verteilungsverfahren nach der Schifffahrtsrechtlichen Verteilungsordnung
§ 30 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Asylverfahrensgesetz
§ 31 Gegenstandswert in gerichtlichen Verfahren nach dem Spruchverfahrensgesetz
§ 31a Ausschlussverfahren nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmeverfahren
§ 32 Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren
§ 33 Wertfestsetzung für die Rechtsanwaltsgebühren
Abschnitt 5. Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- § 34 Beratung, Gutachten und Mediation
§ 35 Hilfeleistung in Steuersachen
§ 36 Schiedsrichterliche Verfahren und Verfahren vor dem Schiedsgericht
Abschnitt 6. Gerichtliche Verfahren
- § 37 Verfahren vor den Verfassungsgerichten
§ 38 Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften
§ 39 In Scheidungs- und Lebenspartnerschaftssachen beigeordneter Rechtsanwalt
§ 40 Als gemeinsamer Vertreter bestellter Rechtsanwalt
§ 41 Prozesspfleger
Abschnitt 7. Straf- und Bußgeldsachen
- § 42 Feststellung einer Pauschgebühr
§ 43 Abtretung des Kostenerstattungsanspruchs
Abschnitt 8. Beigeordneter oder bestellter Rechtsanwalt, Beratungshilfe
- § 44 Vergütungsanspruch bei Beratungshilfe
§ 45 Vergütungsanspruch des beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 46 Auslagen und Aufwendungen
§ 47 Vorschuss
§ 48 Umfang des Anspruchs und der Beiordnung
§ 49 Wertgebühren aus der Staatskasse
§ 50 Weitere Vergütung bei Prozesskostenhilfe
§ 51 Festsetzung einer Pauschgebühr in Straf- und Bußgeldsachen
§ 52 Anspruch gegen den Beschuldigten oder den Betroffenen
§ 53 Anspruch gegen den Auftraggeber, Anspruch des zum Beistand bestellten Rechtsanwalts gegen den Verurteilten
§ 54 Verschulden eines beigeordneten oder bestellten Rechtsanwalts
§ 55 Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse
§ 56 Erinnerung und Beschwerde
§ 57 Rechtsbehelf in Bußgeldsachen vor der Verwaltungsbehörde
§ 58 Anrechnung von Vorschüssen und Zahlungen
§ 59 Übergang von Ansprüchen auf die Staatskasse
Abschnitt 9. Übergangs- und Schlussvorschriften
- § 59a Bekanntmachung von Neufassungen
§ 60 Übergangsvorschrift
§ 61 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes
§ 62 Verfahren nach dem Therapieunterbringungsgesetz
Vergütungsverzeichnis (Anlage zu § 2 Abs. 2)
- Teil 1. Allgemeine Gebühren
Teil 2. Außergerichtliche Tätigkeiten einschließlich der Vertretung im Verwaltungsverfahren
- Abschnitt 1. Prüfung der Erfolgsaussicht eines Rechtsmittels
Abschnitt 2. Herstellung des Einvernehmens
Abschnitt 3. Vertretung
Abschnitt 4. Vertretung in bestimmten Angelegenheiten
Abschnitt 5. Beratungshilfe
Teil 3. Zivilsachen, Verfahren der öffentlich-rechtlichen Gerichtsbarkeiten, Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichtsgesetzes, und ähnliche Verfahren
- Abschnitt 1. Erster Rechtszug
Abschnitt 2. Berufung, Revision, bestimmte Beschwerden und Verfahren vor dem Finanzgericht
Abschnitt 3. Gebühren für besondere Verfahren
Abschnitt 4. Einzeltätigkeiten
Abschnitt 5. Beschwerde, Nichtzulassungsbeschwerde und Erinnerung
Teil 4. Strafsachen
- Abschnitt 1. Gebühren des Verteidigers
Abschnitt 2. Gebühren in der Strafvollstreckung
Abschnitt 3. Einzeltätigkeiten
Teil 5. Bußgeldsachen
- Abschnitt 1. Gebühren des Verteidigers
Abschnitt 2. Einzeltätigkeiten
Teil 6. Sonstige Verfahren
- Abschnitt 1. Verfahren nach dem Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen und Verfahren nach dem IStGH-Gesetz
Abschnitt 2. Disziplinarverfahren, berufsgerichtliche Verfahren wegen der Verletzung einer Berufspflicht
Abschnitt 3. Gerichtliche Verfahren bei Freiheitsentziehung und in Unterbringungssachen
Abschnitt 4. Verfahren nach der Wehrbeschwerdeordnung
Abschnitt 5. Einzeltätigkeiten und Verfahren auf Aufhebung oder Änderung einer Disziplinarmaßnahme
Teil 7. Auslagen
Anhang
- I. Gebührentabellen
- 1. Rechtsanwaltsgebühren nach § 13 RVG
2. Gebühren in Prozesskostenhilfesachen nach § 49 RVG
3. Gebühren des Verteidigers in Strafsachen (VV Teil 4 Abschnitt 1)
4. Gebühren des Verteidigers in Bußgeldsachen (VV Teil 5 Abschnitt 1)
5. Gerichtsgebühren nach § 34 GKG
II. Wichtige Streitwertvorschriften – Kurzerläuterung
III. Streitwertkatalog für die Verwaltungsgerichtsbarkeit
IV. Streitwertkatalog für die Sozialgerichtsbarkeit
V. Streitwertkatalog für die Finanzgerichtsbarkeit
VI. Abrechnung nach den Abrechnungsgrundsätzen
VII. Abkommen zwischen DAV und HUK-Verband über das „Honarar für Akteneinsicht und Aktenauszüge aus Unfallstrafakten für Versicherungsgesellschaften“ – mit Erläuterung
VIII. VwV Vergütungsfestsetzung
Stichwortverzeichnis
TT/06.01.2012 —) Literaturübersichten
Das Werk kann bei TRANSPATENT-Sortiment durch einfachen Klick auf die
Bestelltaste
BESTELLUNG |
bezogen werden, aber auch auf herkömmlichem Wege, also
Germany.
Aufträge sind nur in der gegenbestätigten Form verbindlich. Sofern es sich um Neukunden ohne Kundennummer handelt, erfolgt die Ausführung gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Scheckannahme bleibt
vorbehalten.
Folgende persönliche Angaben sind ausreichend:
- Kundennummer und
Kurzname, sofern bereits vergeben, sonst genaue
(ladungsfähige) Anschrift zur Anforderung einer Kundennummer. (Bei Kaufleuten und juristischen Personen auch die HR-Nummer und Geschäftsführer)